Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 37 (1896)
- Issue
- Heft 87 (29.10.1896)
- Date
- 1896-10-29
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
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Zeitungsnachrichten und Correspondenzen Deutschland. Berlin, 22. Okt. (Doppelte Moral). Die antisemitische „Staatsbürgerztg." benutzt einen Kriminalsall dazu, um wieder einmal gegen die sogenannte „Talmudmoral der Juden" einen großen Leitartikel loszulassen, der dagegen „Forderungen der christlich-deutschen Sittlichkeit" aufstellt. Sie sucht dem bedauernswert!) dummen Theile des Publikums, der auf die Worte der „Staatsbürgerztg." schwört, einzureden, daß die Juden, denen das „heiße orientalische Blut eben schn ller durch die Adern rolle als uns deutschen Kindern einer gemäßigten Zorne", in Bezug auf das Geschlechtsleben weit unter den christlichen Germanen ständen. Wir wollen ganz davon absehen, daß die antisemitischen Agitatoren, um gewisse angebliche Charakterdefekte der jüdischen Rasse um so greller hervortreten zu lasten, selbst sehr häufig hervorheben, daß zu den besten Eigenschaften der Juden ein musterhaftes Familienleben gehöre. Dagegen müssen wir, meint mit Recht das „Berl. Tagebl.", es als eine Heuchelei schlimmster Sorte brandmarken, wenn die Antisemiten so thun, als wären die christlichen Germanen im Allgemeinen und die Antisemiten im Besonderen reine Muster von Sittlichkeit. Wir wollen uns doch nicht besser machen, als wir sind; peccatur intra muros et extra, was man in diesem Falle übersetzen könnte „auch in Deutschland wird viel gesündigt". Um eine Autorität anzuführen, die sicher den Antisemiten imponiren dürfte, brauchen wir nur an die Reden zu erinnern, die U',r Gesinnungsgenosse Pastor Schall bei Berathung des bürgerlichen Gesetzbuches im Reichstage über den sittlichen beziehungsweise unsittlichen Lebenswandel gewisser „sehr frommer" deutscher Fürsten gehalten hat. Und was die Moral der Antisemiten speziell betrifft, so braucht man ja nur daran zu erinnern, daß alle paar Wochen ein antisemitischer Agitator wegen unsittlichen Verkehrs mit Kindern oder dergleichen Dingen verurtheilt werden muß. Sollten der Redaktion der Staatsb.-Ztg. diese Prozeste ganz unbekannt geblieben sein? Sicher nicht. Aber da handelt es sich jedesmal um ein einzelnes verirrtes Schäflein, während, sobald ein Jude sich ein Vergehen zu Schulden kommen läßt, sofort die ganze Raste und sogar die Religionsgemeinschaft dafür verantwortlich gemacht wird. In einer Gerichtsverhandlung wegen versuchter Erpressung, deren sich ein 24jähriges Mädchen gegen einen Arzt schuldig gemacht haben sollte, ergab sich, das; dieser, obgleich verheirathet, ein intimes Verhältniß mit dem Mädchen begonnen hatte, das, um ihn zu konsultiren, bei ihm erschienen war. Statt den Fall zu behandeln als das, was er ist: eine vereinzelte sehr bedauerliche Erscheinung, benutzt das Antisemitenblatt ihn zu Angriffen aus sämmtliche jüdischen Kastenärzte, von denen die große Mehrzahl in moralischer Hinsicht den Vergleich mit antisemitischen Agitatoren gewiß nicht zu scheuen brauchte. Aber damit nicht genug, es geht auf die „menschliche Seite" der Sache ein und kommt dabei zu ganz ungeheuerlichen Angriffen auf das Judenthum überhaupt. Der Arzt soll vor Gericht geäußert haben, „er sei sich, als er den Verkehr mit dem Mädchen angefangen habe, seiner Familie gegenüber gewister Verhältniste wegen keiner Schuld bewußt gewesen." Obgleich nun jeder denkende Mensch den Sinn dieser Andeutung leicht errathen kmn, wirft die Staatsb.-Ztg. doch die Frage auf, ob diese „gewissen Verhältnisse" vielleicht in der „Ueberzeugung beruhten, daß der Ehebruch eines Juden mit einer Christin in den Augen des Ersteren kein Ehebruch fei." „Für den Arzt", zu diesem Schluffe kommt das Antijemitenorgan, „wäre es überhaupt die einzige Entschuldigung, wenn er diese Frage bejahte;" denn — so fährt das Blatt fort — „in welchem Lichte müßte sonst seine Moral erscheinen, wenn er nicht wenigstens noch diese Anschauung für sich geltend machen könnte! Für ihn giebt es unseres Erachtens nur eine Wahl, ob er überhaupt keine Moral, oder eine Talmudmoral anerkannt. Tertium non datur!" Vielleicht erinnert sich die Staatsb.-Ztg. noch an eine andere Gerichtsverhandlung, über die auch erst vor einigen Tagen berichtet wurde. Danach wurde ein Pastor zu einem Jahre Gefängniß verurtheilt, weil er in der Sakristei seiner Kirche einen unsittlichen Angriff auf ein Dienstmädchen gemacht halte. Warum knüpft das Antifemitenblatt an diesen Fall denn eigentlich keine tiefsinnigen Betrachtungen über Talmudmoral, christliche Moral und Moral überhaupt? Im Uebrigen wirft es auf die Moral gewisser Antisemiten ein merkwürdiges Licht, wenn sie für begangene Fehler als einzige Entschuldigungen gelten lasten wollen, daß sie aus niedriger Gesinnung hervorgegangen sind. Entstammt keines der zahllosen Vergehen, die sich die Antisemitenhäuptlinge zu Schulden kommen lasten, aus Uebere lung oder Leichtsinn, sondern haben alle ihren Grund in niedriger Gesinnung? IV. Wiesbaden, im October. Vor dem Bezirksausschüsse dahier, fand heute eine Verhandlung statt, welche für weitere isr. Kreise von Interesse ist. Der Kaufmann Jos Halberstadt, in Firma Schade und Füllgrabe, welcher in Frankfurt a M. wohnt, jedoch in Homburg v. d. H. eine Verkaufsfiliale unterhält, wurde Seitens der isr. Cultusgemeinde daselbst zur Cultusstener für das Jahr 1896 herangezogen, wogegen derselbe jedoch Klage erhob, da er seinen Wohnsitz in Frankfurt habe, auch zur dortigen Gemeinde beilrage und von den Einrichtungen der Homburger Cultusgemeinde keinen Gebrauch mache. Die C u l-