Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 37 (1896)
- Issue
- Heft 85 (22.10.1896)
- Date
- 1896-10-22
- Page
- – (sequence 10)
- Language
- German
- Belongs to
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1620 besonders über die Baseler Ausgabe, die zufolge des päpstlichen Befehls so fürchterlich beschnitten wurde. Die Handelsgeheimnisse des Herrn Benveniste wußte er wohlweislich zu umgehen. Er verschwieg es natürlich, daß dieser nicht so sehr die Venetianisch- Juftinische Ausgabe als Grundtext benutzte, obzwar dies ans dem Titelblatte vermerkt stand, sondern die letzte Lubliner Ausgabe, welche er vor fünf Jahren vollendete. Alle Auseinandersetzungen aber waren von solch durchgeistigter Schärfe, daß Menasse einen Augenblick lang Rabbi Jizchak durchdrungen ansah und dieser darauf seine Augen niederschlug. Nie werde ich diesen Augenblick vergessen, wie diese vier merkwürdigen Männer an dem hohen, Bogenfenster standen und sich über den Talmud unterhielten, in diesem Augenblick waren alle persönlichen Meinungen in den Hindergrund gedrängt. Eine halbe Stunde später nahmen die dreiRabbiner Abschied' Rabbi Abraham Worms blieb noch eine kurze Weile, um einige geschäftliche Angelegenheiten mit Beveniste zu besprechen. Da plötzlich wandte er sich nochmals an Benvcniste. „Ich habe eine kleine Bitte, Ihr habt mir gütigst einige der neuen Gemoroth zur Verfügung gestellt. In drei Wochen findet das Barmitzwa-Fest eines Sohnes einer meiner alten Freunde statt, welcher gestern hierher kam, um sich hier niederzulassen. Darf ich eine der neuen Gemoroth zum Geschenk bestimmen?" „Gewiß, Rabbi Abraham," war die freundliche Antwort Benv.niste's, „wartet, bitte einen Augenblick." Und er kehrte an den Tisch zurück, nahin mich von demselben und reichte mich höflich dem Rabbi. „Hier, habt Ihr gleich dieses Exemplar, Ihr könnt es zu unserm Buchbinder schicken, laßt es in einen juchtenledernen Einband mit kupfernen Schlössern einbinden, das ist passend für ein Geschenk und gewiß für den Sohn Eures Freundes. . . ." Verehrte Leser! Ich empfand ein eigentümliches Gefühl, als da der erste Schritt betreffend meiner Lebensbestimmung gcthan wurde. Ehrenvoll war der Anfang meiner Laufbahn, ich fühlte eine tief gehende Freude darüber. (Fortsetzung folgt.) Zeitungsnachrichten und Correspondenzen. Deutschland. Berlin, 14. Oktober. Die Entscheidung des Ober-Verwaltungsgerichts, von der wir schon in der letzten Nummer sprachen, die Wahlberechtigung rückständiger Steuerzahler betreffend, ist von großer Bedeutung für alle Synagogengemeinden in Preußen. Wir geben daher in Folgendem ein ausführliches Referat über die Verhandlung wieder. Wie wohl noch in allgemeiner Erinnerung ist, hatte der Apotheker Loewenstein gegen die anläßlich der im vorigen Jahre stattgehabten Repräsentantcn- Wahlen ausgestellte Wählerliste der jüdischen Gemeinde Einspruch erhoben, weil sein Alaine von dem Vorstände der jüdischen Gemeinde nicht in dieselbe ausgenommen war. Die jüdische Gemeinde wies ihn mit seinem Einspruch ab. Infolgedessen strengte er, aus sein gutes Recht bauend, die Klage gegen die Verwaltung der jüdischen Gemeinde im Verwaltungs-Streitverfahren zuvörderst beim Bezirksausschuß an. Die jüdische Gemeinde glaubte deshalb ein Vernachlässigung der Pflichten des p. Loewenstein zu erblicken, weil derselbe während des zweiten Trienniums mit einem Betrage seiner Steuern für zwei Quartale (IV. Quartal 1893 und I. Quartal 1894) im Rückstände gewesen war. Längere Zeit vor Auslegung der Wählerliste jedoch, nämlich am 21. Juni 1895, ist der Rückstand beglichen worden, nachdem Loewenstein durch eine Aufforderung des Königl. Polizei-Präsidiums, als ausführende Aufsichtsbehörde, von diesem Rückstände amtliche Kennt iliß erhalten hatte. Die jüdische Gemeinde-Verwaltung behauptete trotzdem, gestutzt auf ihre Auslegung der betreffenden Gesetzes-Bcstimmungcn des Synagogen-Gesetzes aus dein Jahre 1847 und eines Minifterial-Reskriptes von 1848, solche Gemeinde Mitglieder ihres Wahlrechts für verlustig erklären zll müssen oder zu sollen. Der Bezirks-Ausschuß hat in seiner Sitzung am 6. Dezember 1895 jedoch den Einspruch des Klägers Loewenstein gegen die Wählerliste für berechtigt erachtet, weil derselbe nicht in: Rückstände geblieben ist. D«s Objekt wurde auf 500 M. festgesetzt und die jüdische Gemeinde in die Kosten verurtheilt. Gegen dieses Urtheil des Bezirks-Ausschusses hat die jüdische Gemeinde-Verwaltung bei dem Ober- Verwaltungsgerichte Berufung angemeldet mit dem Anträge, das Urtheil des Bezirks-Ausschusses vom 6. Dezember 1895 anfzuhebeu und den Kläger in die Kosten des Streitverfahreus zu verurtheilen. Am 7. Oktober 1896 stand nun vor dem II. Senate des Ober-Verwaltungsgerichts, Vorsitzender Herr Senats-Präsident Lohaus, mündliche Verhandlung an. Die jüdische Gemeinde war durch den Vorsitzenden des Gemeinde-Vorstandes, Herrn Jnstizrath S. Meyer, vertreten; Vertreter des Klägers war, wie in erster Instanz, Herr Rechtsanwalt Neinberger; Kläger war als Zuhörer im Termin erschienen. 'Rach eingehender Verhandlung, in welcher beide Vertreter ausführliche Plaidoyers hielten, und nach längerer Berathung des hohen Gerichtshofes verkündigte der Präsident des Senates das Urtheil des Gerichtshofes dahin, „daß sich der Gerichtshof den 2 ms' «i»*. ■" v v •yy» vra;■ yy:fw ■ n> ■