Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 37 (1896)
- Issue
- Heft 85 (22.10.1896)
- Date
- 1896-10-22
- Page
- – (sequence 6)
- Language
- German
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1616 So wird Lisiabon nach vierhundert Jahren nicht nur wieder einen Rabbiner, sondern auch eine Rabbinerin haben. Aus Livorno beziehen wir auch unsere Bibeln, Gebetbücher, Tefilin, Gesetzesrollen rc. Amerika. Cyleogo. (S und enbekennt ni ß eines Re f o r m r a b b i n e r s.) Von der Kanzel herunter hat neulich Herr Rabbiner Dr. Hirsch, der bisher zu den enragirtesten Reformern gehörte, ein umfassendes Sündenbekenntniß abgelegt, aus welchem folgende Sätze hervorgehoben zu werden verdienen: „Wir haben von den eingeführten religiösen Reformen den Fortschritt des Judenthums erhofft, leider aber eigen gewaltigen Rückschritt erreicht. Die religiöse Reform hat sich ganz besonders für unsere Jugend als gefährlich erwiesen, denn die halbe Wahrheit ist schlimmer als die Lüge, die Halbbildung ärger als Unwissenheit. Kaum haben unsere Kinder vom Baume des Wissens gekostet, als sie von dem Wege abwichen, den uns unsere Vorfahren gebahnt; sie sind Halbjuden geworden. Es mag ja wahr sein, daß unsere Vorfahren nicht so klug waren, wie wir, daß sie nicht so gut zu schreiben, so schön zu sprechen und so viel zu philosophiren verstanden; aber in ihnen lebte der Geist der Gerechtigkeit, der Treue, des Glaubens und der reinen Gottesfurcht. Das alte Judenthum hatte eine erhabene Bedeutung, das neue hingegen ist nur das Grab des ewigen Volkes. Nach Verlauf von wenigen Jahren könnte das Judenthum in Amerika von seinem Ende ereilt werden. Aber nicht das ganze Judenthum wird untergehen. Ihr könnt euch vor eurem Judenthum nicht flüchten, denn eine furchtbare Geißel in der Hand der Vorsehung ist der Antisemitismus, der auch hierzulande überhandnehmen wird. Vor dieser Plage unseres Zeitalters werden euch weder eure Vereine noch eure Clubs schützen. Sie wird euch den Rückweg zum alten, wahren, reinen Judenthum zeigen, so ihr diesen Weg nicht beizeiten freiwillig betretet!" Gerichtszeiluug Berlin, 20. Oktober. Gegen den antisemitischen Nedaeteur Sedtatzek wurde am Montag vor der zweiten Strafkammer des Landgerichts Berlin 2 abermals verhandelt. Der Angeklagte ist beschuldigt, „öffentlich Gott gelästert" und dadurch Aergerniß gegeben, sowie die jüdische Religionsgesellschaft oder ihre Einrichtungen und Gebräuche beschimpft zu haben. Es handelt sich um einen im „Generalanzeiger" unter dem Titel „Der jüngste Ritualmord" veröffentlichten Artikel. Die 8. Strafkammer sprach seiner Zeit den Angeklagten frei, weil rächt nachzuweisen sei, daß er in einer bestimmten Aeußerung Gott gelästert habe und eine Beschimpfung der jüdischen Religionsgesellschast nicht vorliege, der Angeklagte mit seinen Ausführungen vielrnehr die ganze jüdische Nasse gemeint haben könne. Die von der Staatsanwaltschaft hiergegen eingelegte Revision hielt das Reichsgericht für begründet, hob das erste Urtheil auf und verwies die Sache zu erneuter Verhandlung an das Landaericht 2. Der Angeklagte bestritt, daß sich seine Angriffe gegen die jüdische Religionsgesells.k ast richten, er wolle nur die Rasse bekämpfen. Staatsanwalt Schwerz erachtete forvobl eine Gotteslästerung, als aut, eine Beleidigung der jüdischen Religionsgeffllsckwst für vorliegend. Der Judcngott sei nicht ein anderer Gottesbegriff als der nach § 66 geschützte, das habe das Reichsgericht bereits festgestellt. Die Erklärung des Angeklagten, daß seine Angriffe sich gegen die Rasse richteten, widerspreche dem Wortlaut des Artikels, der keinen Zweifel darüber lasse, daß die jüdische Religionsgemeinschaft getroffen werden sollte. Der Angeklagte habe auch die Absicht der Beschimpfung gehabt. Der Staatsanwalt beantragte drei Monate Gesang niß. Der Vertheidiger beantragte velschiedenc Zeugenvernehmungen zum Beweis dafür, daß Juden Ehristenblut sich zu rituellen Zwecken verschaffen. Auch der Angeklagte suchte in längerem Gerede diese Behauptung nachzuweisen, wobei er allerlei Geschichten ans dem Mittelalter vorbrachte. Der Gerichtshof lehnte sämmttiche Beweisanträge ab. Das llrtheil lautete auf 3 Monate Gesängniß Der Gerichtshof nahm in Uebereinstl'minling mit den Ausführungen des Staatsanwalts an, daß sowohl Gotteslästerung, als auch Beschimpfung der jüdischen Religious-Gemeinschuft vorliege. Der jüdische Gottesbegriff sei ja ein anderer, als der christliche, er werde aber gl.ichfulls durch das Strafgesetzbuch vor Beschimpfung geschützt Rack, der von dem Reichsgericht in seinem Erkenntnisse ausgestellten Rechtstheorie habe der Angek agte verurtheilt werden müssen, da er zweifellos das Bewußtsein von dem beschimpfenden Eharacter seiner nicht gegen die Rasse, sondern gegen die Religionsgesellschast gerichteten Angriffe gehabt habe. Was das Strafmaß anlange, so habe der Gerichtshof erwogen, daß überall, wo der Weg der^ Beschimpfung und Verhetzung gewählt werde, eine scharfe Strafe am Platze sei. Feuilleton. (Lstcnvilvin Zlßurm. (Stile Erzählung l) von Mn Barster, Wien. Zu den reichsten und gcachtetsten Familien des Städtchens Czernow zählte diejenige des in der ganzen Umgegend bekannten Gutsbesitzers Wernall. Wernail und seine Gattin übten Wohlthalcn, wo sich ihnen Gelegenheit bot, lebten ilach den Satzungen der Religion, nahmen, streng orthodor, lebhaften Antheil an allen die Zeit bewegenden Fragen, an allen 'Neuerungen, stets bestrebt dem Fortschritte auf allen Gebieten zu huldigen. Wernau's hatten zwei Kinder, die, im Geiste der modernen Zeit erzogen, gar oft Schwankungen machten, wenn es galt dem Glauben der Väterdie gebührende Achtung und Beachtung zu erweisen. Julius, ein lebhafter, aufgeweckter Knabe, hatte im Verkehr mit Altersgenoffen viel von der freireligiösen Gemeinde gehört und sich nach und nach gewöhnt, verächtlich auf seine Stammesgenossen, die noch den alten Gebräuchen treu geblieben, herabzublicken. Den Eltern