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Der Israelit · 1896-10-15 · Heft 83 (15.10.1896) · page 11

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Journal
Der Israelit
Volume
37 (1896)
Issue
Heft 83 (15.10.1896)
Date
1896-10-15
Page
– (sequence 11)
Language
German
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mm* 1585 die ri^2p-Angelegenheit,' so kann ihm die beruhigende Erklärung abgegeben werden, daß hierdurch zwischen den Lebenden, und darauf kommt es ja doch überhaupt an, keinerlei Trennung hervorgerufen wurde, keinem Derjenigen, die in dieser Angelegenheit dem poe des entschlafenen Vorgängers gefolgt sind, könnte es einfallen, dieserhalb aus dem Gemcindeverbande zu treten. Wer die hiesigen Gemeindeverhältnisse nicht aus der Vogelperspective betrachtet, von wo aus man die Dinge nur oberflächlich sieht, wird den Verdiensten des „entschlafenen Vorgängers", selbst abgesehen von seinen hervorragenden Leistungen für die Talmud-Thoraschule als Ephorus derselben, hohe Anerkennung zollen, seinem würdigen Nachfolger hat er ein Rabbonus hinterlassen und verschafft, auf welches dieser mit Recht stolz sein kann. Für den Mann aus der Vogelperspective scheint die vor etwa 60 Jahren erfolgte Absonderung der Tempelgemeinde keine Trennung, wenigstens keine solche, die ihn genirt, zu sein; im Gegentheil, mit elastischer Gewandtheit springt er vom Raw zu den Tempelpredigern, um auch ihnen seine Aufwartung und Complimente zu machen; solche Leute, die es mit Allen halten und es mit Niemandem verderben wollen, liebt man nun einmal in Hamburg ganz und gar nicht, man pflegt sie hier mit einem besonders treffenden Ausdruck zu bezeichnen, und deßhalb dürfte die Liebeswerbung des neuen Berliner Lokalanzeigers hier keinen Erfolg haben. H. B.. Gelnhausen, 13. Oktober. (Die Königl. Sternwarte in Berlin über nvnn BM-rp.) Herr Lehrer Strauß dahier stellt uns einen an ihn gerichteten Brief von Herrn Prof. Lehmann an der Kgl. Sternwarte in Berlin zur Verfügung, den wir hiermit wörtlich zum Abdruck bringen, da es unsere Leser gewiß interessiren dürfte, daraus die denselben ja bekannten Thatsachen auch aus dem Munde des berühmten Herrn Professors zu vernehmen. Recheninstitut der Kgl. Sternwarte in Berlin, 23. Sept. 1896. Sehr geehrter Herr! Von Herrn Professor Förster mit der Beantwortung Ihres gefälligen Schreibens vom 18. d. M. betraut, beehre ich mich, Ihnen Folgendes mitzutheilen: Bekanntlich beruht der Kalender der Juden auf dem 19jährigen Mondcyclus, so daß das jüdische Jahr naturgemäß in seiner Wiederkehr beträchtliche Abweichungen von dem Sonnenlauf zeigt, welche nur durch die zeitweilige Einschaltung eines Monats einigermaßen wieder ausgeglichen werden. Um die Wiederkehr des Zeitpunktes, in welchem die Sonne an einem gegebenen Wochentage in einem bestimmten Punkte ihrer scheinbaren Bahn sich befindet, zu bestimmen, rechnen daher auch die jüdischen Chronologen mit dem Sonnenjahr. Das letztere besteht bekanntlich annähernd aus 3650^ Tagen oder 52 Wochen l1/. Tag. Gehen wir zum besseren Verständniß von irgend einem ^bestimmten Stande der Sonne aus, beispielsweise, wenn dieselbe sich im Frühlingspunkte befindet, so ist leicht einzusehen, daß nach Ablauf eines Jahres die Sonne um 1'/« Wochentag später als im vorhergehenden Jahre den Frühlingspunkt erreiche. Nach Verlauf des zweiten Jahres beginnt der Frühling 2'/», nach Verlaut des dritten Jahres 3»/., nach Verlauf des vierten Iah'cs 5 volle Wochentage später als anfangs u. s. f. Nach 8 Jahren beträgt der Unterschied 10, nach 12 Jahren 15 . . . und endlich nach 28 Jahren 35 Wochentage, d. h zum ersten Male ein Vielfaches einer vollen Woche. Folglich fällt nach 28 Jahren das Datum des Frühlingsanfanges wieder auf denselben Wochentag, wie bei Beginn unserer Rechnung. Allerdings ist diese Rechnung nicht vollkommen genau, weil der jährliche scheinbare Umlauf der Sonne 11 Min. 12 Sek. weniger als 365'/« Tage beträgt, ein Umstand, der bekanntlich durch die gregorianische Schaltrechnung in hinreichendem Maße berücksichtigt wird. Beiläufig bemerkt würde im Kalender der Juden der Frühlingsanfang nach 28 Jahren wohl auch wieder auf denselben Wochentag, aber nicht immer auf denselben Monatstag fallen. Ganz ergebenst gez. Prof. P. Lehmann. Leer (Ostfriesland). Zu dem Berichte über den Austritt einiger Mitglieder aus der hiesigen Gemeinde bemerke ich zur Aufklärung wahrheitsgemäß wie folgt: Der Austritt von 9 Personen aus der hiesigen Gemeinde, die über 80 Mitglieder zählt, ist durch keinerlei religiösen Differenzen erfolgt. Der äußere Anlaß war die Nichtbestätigung eines Mannes als Schulvorsteher, den die Vorgesetzte Behörde als hierzu ungeeignet abgelehnt hatte. Diesem gelang es im Vereine mit einem früher bereits aus der Gemeinde Ausgetretenen, der wahrscheinlich gerne wieder Vorsteher spielen wollte, einige mit der hohen Steuerlast der Gemeinde unzufriedene Elemente zu bethören und gleichfalls zum Austritt zu bewegen. Der eigentliche innere Anlaß zum Austritt ist ein rein materieller. Die Synagogengemeinde, auf welcher in Folge des vor einigen Jahren vorgenommenen Neubaues der Synagoge und durch den inzwischen erfolgten Wegzug reicher Mitglieder eine schwere pekuniäre Last ruht, mußte sich durch strenge Maßregeln, zu der die „schneidige" Friedhofordnung gehört, welche nach der für die Gemeinde Trier genehmigten gearbeitet ist, vor weiterem frivolem Austritt schützen, der die Gefahr in sich schließt, daß die neue Synagoge zur Subhastation kommen muß. Die Ausgetretenen bilden keine Gemeinde und dürfen sich offiziell als solche nicht bezeichnen, da dieses gegen das Gesetz ist und der Bildung einer neuen Gemeinde nur durch Königliche Verordnung erfolgen kann. Sie bilden einen Verein, dessen Mitglieder zumeist wie das als Vorbeter fungierende mv Wno sind und lassen die Schechitah von Leuten ausüben, die seit Jahren keine diesbezügliche Prüfung mehr abgelegt und denen nach dem Religionsgesetz jede Qualification hierzu abgesprochen werdest muß. Karlsruhe, 12. Oktober. Der Bezirksrath traf in seiner letzten Sitzung bezüglich des Beizugs zur Steuer für allgemeine kirchliche Bedürfnisse in

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