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Der Israelit · 1896-10-08 · Heft 81 (8.10.1896) · page 4

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Journal
Der Israelit
Volume
37 (1896)
Issue
Heft 81 (8.10.1896)
Date
1896-10-08
Page
– (sequence 4)
Language
German
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1588 men lasse, der am 10. Mai 1894 wegen grober Besudelung des für Christen bestimmten Fleisches mit vier Monaten Gefängniß bestraft worden sei. Ferner bat der Angeklagte um Einforderung der Akten gegen den Redakteur Erich Rosenthal von der antisemitischen „Hannov. Post", der wegen desselben Artikels freigesprochen worden sei. Der Gerichtshof gab diesen beiden Anträgen statt und vertagte damals den Termin. In der heutigen Verhandlung wurde die Richtigkeit der von dem Angeklagten behaupteten Thatstchen bestätigt. Der Amtsanwalt hielt aber dennoch die Anklage wegen groben Unfugs aufrecht. Der Angeklagte habe von den jüdischen Schlächtern im allgemeinen gesprochen, wozu ihm die vereinzelten Fälle kein Recht gäben. Die jüdischen Schlächter würden durch den Artikel in ihrem Gewerbe beeinträchtigt und das Publikun, das bei jüdischen Schlächtern zu kaufen pflege, werde durch die Warnung beunruhigt. Dies sei grob-r Unfug. Er beantrage gegen den Angeklagten eine Geldstrafe von 30 Mark. Der Angeschuldigte hielt eine längere Vertheidigungsrede. Im Schulchan Aruch stehe ausdrücklich, daß Fleisch, das für Juden verworfen werde, an Christen verkauft werden sollte, „um diese zu ärgern"!! Ferner werde vorgeschrieben, daß die Lungen von Vieh und Geflügel, die für Christen bestimmt seien, bespuckt werden sollen!! Er führte sodann eine Anzahl Fälle aus verschiedenen deutschen Städten an, wo jüdische Schlächter wegen Verkaufs besudelter und verdorbener Waare verurtheilt worden waren, so u. a. der Schlächter Samuel Schiff aus Darmstadt zu zwei Jahren Gefängniß. Gegen derartige Uebclstände aufzutreten, sei doch gewiß die Aufgabe und Pflicht der Presse, und er erwarte daher nicht nur seine Freisprechung, sondern beantrage außerdem, die Gerichtskosten dem Verein deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens aufzulegen. Nach kurzer Berathung erkannte der Gerichtshof auf Freisprechung des Angeklagten. Es sei anzunehmen, daß der Leserkreis des „Deutschen Generalanzeiger" sich im wesentlichen auf Gesinnungsgenossen des Angcschuldigten beschranke und diese würden durch die in dem Artikel gemachten Mittheilungen nicht beunruhigt. Außerdem könne man angesichts der erwiesenen Thatsachen die Warnung nicht für unberechtigt halten. Dem zweiten Anträge des Angeklagten zu folgen, liege eine begründete Veranlassung nicht vor. Dieses Urtheil, bemerkt die „Ztg. des Judenth.," wird aus verschiedenen Gründen Aufmerksamkeit erregen. Eine ganze Reihe jüdischer Zeitungen und nicht zuletzt der „Israelit" haben oft schon davor gewarnt, in dieser Zeit mit Strafanträgen hervorzutreten, und bedauern lebhaft, daß ihre Mahnungen ungehört verhallten. Andererseits sind wir freilich von diesem Falle der Meinung, daß der „Centralverein" sich mit diesem Urtheil nicht begnügen darf, sondern die Angelegenheit weiter verfolgen muß. Die Sache hat aber noch eine andere Bedeutung. Mit Recht ist von verschiedenen großen Blättern hervorgehoben, daß der Gesichtspunkt des Urtheils, die Leser jenes antisemitischen Blattes würden durch solche Artikel nicht beunruhigt, bei der Beurtheilung der von der Presse gegen den groben Unfugsparagraphen verübten Verstöße durch unsere Gerichte hier zum ersten Mal zur Geltung gekommen sei. Bisher wurde den Angeklagten, die sich durch Geltendmachung dieses Gesichtspunktes zu verteidigen suchten, stets entgegengehalten, daß die inkriminirten Artikel auch von Leuten, die nicht Anhänger der Zeitung seien, gelesen zu werden pflegen. Es ist übrigens nicht ohne Jntereffe, daß derselbe Herr Sedlatzek wenige Tage später, weil er einige Mitglieder des „Deutsch-sozialen Resormvereins einmal „Dumme Jungen" genannt, von dem Schöffengerichte zu 20 Mark Geldstrafe verurtheilt wurde. b. Gleiwitz, 4. Oktober. Einen unersetzlichen Verlust hat die oberschlesische Judenheit erlitten: Sanitätsrath Dr. Simon Freund ist nach kurzem schweren Leiben gestern im Alter von 74 Jahren gestorben. Einer der verdienstvollsten Männer unserer Provinz geht mit ihm dahin. Die hiesige Synagogengemeinde verliert in ihm ihren Repräsentantenvorsteher, der oberschlesische Gemeindebund seinen Vorsitzenden, die Stadt Gleiwitz ihren Ehrenbürger , die Stadtverordnetenversammlung ihren Vorsteher, das israelitische Waisenbautz in Rybnik seinen Begründer und Leiter. Der Dahingeschiedene wurde am 30. Juli 1823 in Neubrun bei Zabrze geboren. Er besuchte, von Verwandten unterstützt, das Gleiwitzer Gymnasium und die Universität Breslau. 1850 ließ er sich in Gleiwitz als Arzt nieder, später wurde er städtischer Kommunalarzt, 1875 Sanitätsrath. Seit 30 Jahren war er Stadtverordneter, seit 26 Jahren Stadtverordnetenvorfteher. Die „Breslauer Zeitung" schreibt von ihm: „Das Wachsthum und die jetzige Größe der Stadt Gleiwitz ist zum großen Theil das Werk des Verblichenen. Um die Erhaltung des konfessionellen Friedens in Gleiwitz erwarb er sich nicht minder hohe Verdienste. Als außerordentlich wohlthätiger Mann war er allgemein bekannt." Um die Organisation der oberschlesischen Synagogengemeinden hat sich Dr. Freund bleibende Verdienste erworben. Das Rybniker Waisenhaus ist sein eigenstes Werk. Bei der Staatsregierung und in der christlichen Bevölkerung war er hochangesehen. Und dabei schämte er sich seines Judenthums nicht. Für den Väterglauben trat er jederzeit mit Leib und Seele ein. Es war ihm eine besondere Freude, lei den Chewra-Festlichkeiten oder bei Gemeindeverbandssitzungen das hebräische Tischgebet Wort um Wort laut vorzutragen. Der Vorstand und das Repräsentantenkollegium der hiesigen Gemeinde widmen ihm in den öffentlichen Blättern den folgenden Nachruf: Der Verstorbene gehörte seit 40 Jahren dem Repräsentantenkollegium der hiesigen Synazogengemeinde an, deffen Vorsitz er länger als 30 Jahre mit unermüdlicher Pflichttreue und Hingebung geführt hat. Ausgestattet mit glänzenden Geistesfähigkeiten und den hervorragenden Eigenschaften eines lauteren Charakters, hat er Außerordentliches für unsere Gemeinde geleistet, deren Blühen und Gedeihen ihm ganz besonders am Herzen gelegen hat. Dieses Streben hat in Verbindung mit seinem Gerechtigkeitssinn und seiner Friedensliebe wesentlich dazu beigetragen, das gute Einvernehmen der Ge-

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