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Der Israelit · 1896-10-05 · Heft 80 (5.10.1896) · page 2

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Journal
Der Israelit
Volume
37 (1896)
Issue
Heft 80 (5.10.1896)
Date
1896-10-05
Page
– (sequence 2)
Language
German
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1520 geschieden wurde, bevor nivin n^p erfolgte. Auf der Wage dieses Gottesgesetzes wiegt die bloße Möglichkeit einer Uebertretung seiner Gebote, der die enu ja Vorbeugen wollen, so schwer, daß seine ausdrücklichen Forderungen vor dieser Möglichkeit zurücktreten. So tritt die ausdrücklich gebotene Schosarnnd Lulabpflicht au einem Sabbat zurück, wegen der bloßen Möglichkeit, daß die Erfüllung dieser Gebote dazu führen könnte, das Verbot des Tragens am Sabbat durch Schofar und Lulab zu übertreten. Wenn ich diese aus der bloßen Rangirung unserer Notiz sich ergebenden Anschauungen meinen Schülern in Scheidemünze umsetze, w.lche Fülle von neuen Wahrheiten bringt sie dann, ohne auf die Sache selbst einaegangen zu sein! Wenn es gelingt den Schülern an einzelnen Fällen und im allgemeinen klar zu machen, wie die Tbora selbst diese Vorbeugungsmaßregeln durch die Weisung : Tnespe1? mors itw? „Haltet Wache über den Gegenstand meiner Hut" angeordnet hat, wie unsere Weisen nur im Sinne der Thora handelten, indem ihre legislatorische Thätigkeit sich vorzugsweise nach dieser Seite hin geltend machte, und wie durch diese Maßregeln ihr Hochziel: die Erhaltung der Thora wirklich in so glänzender Weise erreicht wurde; dann müßte es wunderbar zugehen, wenn die für alles Hohe und Wahre so empfänglichen jungen Herzen nicht biefen Anordnungen nnd ihren Trägern resp. Vermittlern mit nmrmev Begeisterung entgegen schlügen. Unsere heiligen Thorarollen enthalten den ursprünglich schriftlich sixirten Theil des Gottesgesetzes 271220» mir. Unsere Weisen haben uns den mündlich überlieferten e"s?2t? mn vermittelt, wie er in dem talmudischen Schriftthum niedergelegt ist. Jener erste Theil ist bereits Gemeingut der ganzen gesitteten Welt geworden, der ihr gleich uns als göttliche „heilige Schrift" gilt. Was uns Juden zu Inden macht, was uns spezifisch scheidet von den Bekennern aller anderen Religionen, das ist somit nicht die geschriebene, sondern die mündlich überlieferte Thora. Wenn wir es (Sott danken, daß er uns auserwählt hat vor allen Völkern, indem er uns seine Tbora gab, so bezieht sich dieser Dank daher nicht auf die geschriebene, sondern auf die durch unsere Weisen mündlich überlieferte Thora. zy >6x bniL" DJ? n-pn ,1-2 ab ,*;nr '2"! tex .nn2 yix ni2 nbxi D’-cin bv nc bj?2L' min Der schriftliche Text der Thora wurde Israel erst beim Ende der vierzigjährigen Wüstenwandernng vor dem Scheioen seines Lehrers übergeben, während der mündlich zu überliefernde Theil der Thora viele Jahre vorher bekannt und allen geläufig war. Dieser Umstand allein plaidirt dafür die mündlich überlieferte Thora und ebenso die pn rra» in den Vordergrund des Unterrichts zu stellen. Es sind dabei so viele Jrrthümer und Vorurtheile richtig zu stellen, daß ohne diese Richtigstellung ein ersprießlicher Unterricht gar nicht denkbar ist. Die Discredmrung unserer großen Weisen hat bereits in unseren eigenen, heintischen Reihen solche Dünensioneu angenommen, diese durch und durch unwahre Scheidung zwischen einem mosaischen und rabbinischen oder talmudischen Judenthum hat bereits solche Verwirrung augerichtet, daß man dieser Eon- ’iufiou nicht früh und nicht entschieden genug entgegen treten kann. Da wird die Ansicht zu verbreiten gesucht, daß die Rabbinen mit ihren Geboten und Anordnungen es seien, die uns das Lebert erschweren und den reinen, ungehemmten Lebensgennß zur Unmöglichkeit machen. Mit dem reinen Mosaismuv erklären sich die Verächter des Talmud und seine Weisen schon abfinden zu wollen, aber den Ballast des talmudischen, rabbinischen Judenthums, das sei cs, dem sie die Fehde ankündigen. Da erfahren nun die Schüler, daß wir int Ganzen triebt mehr als sieben rabbinische Gebote haben, die zrtm Theil sogar, wie das hier erwähnte ,"bw'2r> 2'ij?-Gebot uub ebenso pD'nn ,2iiy und wj? rmxn nicht eine Erschwerung, sondern sogar eilte Erleichterung zrtm Gegenstände haben! Im Vergleich ztt bell biblischen Geboten und Verboten itehmen sich die p-i -pr pxS, wenn sie sich selbst auf ein ganzes DuKend betattfen sollten, doch nicht derart aus, als ob sie ben Vorwurf der Erschwerung recht fertigten, die daraus für unter ganzes Lebert er wachsen köttttte. Wenn man aber erst diese sieben rabbinischen Gebote Revrte passiren laßt, so nöthigt die ganze Institution einem unwillkürlich ein Lächeln über die Unwissenheit und Leichtgläubigkeit ab, die derjenige voraussetzt, der bei seinem Publikum Glauben für diesen Spuck vom knöchernen, denkschcuen, formstarren, rabbinischen Judenkbum zu finben hofft. ,p2vvj? ,p;n;n ,-12*12 ,dh> np; ,n2tr “u ,ri2';n 1; ,bbri das sind die nebelt p-n *11302. Zeitungsnachrichten nnd Correspondenzen. D e n t s ch l a rt 0. Berlin, 1. Skt. Wie antisemitische Wahrheiten sabricirt werden, das weis; nur der Eingeweihte, der sich mit dieser vornehmen Bewegung gründlich beschäftigt. Vor einigen Wochert brachte die in Köln erscheinende klerikal-antisemitische „Rheiltische Volksstimme" die Nachricht, jüdische Badegäste in Neuenahr hätten eine Eingabe beim Directvr eingereicht, in der sie baten, den Choral tut Frühkonzert wegfallen zu lassen, weil er wegen seiner christlichett Tendenz bei Juden Anstoß erregte. Obwohl dieser Be-

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