Mannheim
Compact Memory

Der Israelit · 1896-10-05 · Heft 80 (5.10.1896) · page 1

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Israelit
Volume
37 (1896)
Issue
Heft 80 (5.10.1896)
Date
1896-10-05
Page
– (sequence 1)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
92% known words query
IRI
…/2446951-2448608-2448680--42592-2491601
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

XXXVII Jahrgang. , /* M 8« Der Israelit. Ein Uentrak-Mrgan für das ortHodore Audenthum. Begründet von »r in Btninf. Montag, den 5. Octover 5657 (1896). Leitender Artikel. Allein Religionsbuch. Von Bezirks-Rabbiner Dr. Ehr m ann in Baden(Schweiz). VIII. Die bisherigen Bemerkungen haben den eigentlichen Kalender noch wenig berührt, sondern sich nur mit seiner Einleitung und Einkleidung besaßt. Bevor wir zitin rrb selbst kommen, begegnet un* noch eine Notiz über die Zeit, um welche das Genußverbot des Chomez am Rüfttage des Peßachfestes beginnt und eine Erinnerung an my. Beide Bemerkungen bieten erwünschte Beranlassilng zwei Momente in den Kreis der Besprechung §u ziehen, die der landläufige Religionsunterricht gar nicht, oder doch viel zu nebensächlich behandelt. Es sind die Vorbeugungs- und Umzäumungsgesetze — nnn cn-w — und die rabbmischen Gesetze, pm rra». Die Verfechter eines systematischen Religiousunterrichtes, wie sie das Dasein Gottes beweisen und ihn dann erst als Schöpfer und Gesetzgeber lehren, müssen auch diesen Weg wiederum sehr unsystematisch finden. Die Kinder kennen die Gesetze noch nicht und sollen schon die Vorbeugungsmaßregeln und die Zäune zum Schutze der ihnen noch unbekannten Gesetze kennen lernen! Sie haben die Gebote der Thora noch nicht erfahren und sollen schon mit den rabb mischen Geboten vertraut gemacht werden! So unsystematisch dieser Weg auch aussieht, er sieht nur so aus. In praxi wird er hundert mal im täglichen Verkehr eingeschlagen und da findet ihn jeder in Ordnung. Bei einem mit Zaun und Mauer eingesriedigteu Garten fällt dem Beschauer zuerst die Einfriediguug uttb dann erst der Garten in's Auge. Wenn Jemand ein Haus bauen will, muß er sich erst den Baugrund abstecken und einfricdigen, bevor er zum Bauen selber kommt. Wenn Jemand ein Haus betreten will, muß er sich erst mit dem Hüter draußen abfinden, bevor er in's Innere selbst gelangen kann. Jedenfalls sind dem Kinde durch Natur und Gewöhnung die Vorbeugungsgesetze viel geläufiger, als die anderen. Die Mahnung, nicht mit denl Messer zu spielen, nicht mit Feiler zu handtireu, sich ^nicht zum Fenster hinauszulehnen, sind lauter Vorbengnugsgesetze, die an das Kind herantreten, bevor es sich verwllndet, gebrannt lind durch eilwn Fall beschädigt hat. Jedenfalls hat der erste Mensch das erste Verbot, das er weiter zu vermitteln hatte, sofort mit einem solchen Zaun versehen, indent er dem Genußverbot, auch das der bloßen Berührung hinzusügte. Und wenn der Vater der Menschheit einst die fallende Davidshütte wieder aufbauen will, so beginnt auch er nicht mit denl Bau, sondern erzieht erst die cm: um die Breschen, die sein Heiligthum schutzlos machten, und was durch diese Schutzlosigkeit der Verkülllmerullg und Zertrümmerung ausgesetzt war, das richtet er zu allererst wieder auf. Erst dann folgt der für die Ewigkeit bestimmte Aufbau, wie es Ämos (IX. 1t.) schildert: ^rrjrxsB ns 'rrnr rbv.:n Tn nrc nx cpx xinn cns . '2'- nTi'iz-; ,2'px rnic'inr Jedeltfalls haben die Zerstörer unseres Gefetzesheiligthnms zll aller Zeit ihr Zerstörungswerk mit delt rrma ,cm: und den pm rr,so begonlien; Grund genug, dieselbe Taktik auch für den Aufbau anzuwenden. Die Rothwendigkeit, Grenzen, Schranken und Zäune zu ziehen, um das Verbotene nicht zu streifen, wurde uns überdies ja thatsächlich nahe gelegt, bevor wir das Gottesgesetz selbst erhielten. Dessen ist und bleibt die Stätte der Gesetzesoffenbarung, der Sinai selber, ewig Zeuge, der durch erst

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.