Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 37 (1896)
- Issue
- Heft 78-79 (1.10.1896)
- Date
- 1896-10-01
- Page
- – (sequence 27)
- Language
- German
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1513 zu bereiten sich erbietet, kommen dann häßliche Dinge, zuletzt die Peitsche. Das ist nicht zweifelhaft, Niemand sagt, daß es übertrieben oder unwahr sei. Vergessen wir auch nicht der Zeugen, sie haben keinerlei Beziehungen zu einander. Der eine ist Privatsecretär des Friedmann gewesen, also ein gebildeter Mann. Er hat, was er gesehen, den Zeitungen mitgetheilt, er macht Mittheilung von der Ohrfeige, die Schwarz dem Thiele gegeben. Beide, Schwarz und Rosnowitsch, wurden hinausgeführt in die Wüste, Rosnowitz kehrte zurück und bittet fußfällig um ein SiückBrod und Wasser, erwirb hinausgeschleppt von Thiele und Scebach, gefolgt von Friedmann, nachher sagen sie, sie hätten ihm den rechten Weg gezeigt. Diese Scene haben die Leute gesehen und aufmerksam verfolgt. Friedmann mußte sich sagen, daß das ein Menschenleben koste. Schwarz, der sich seines Kameraden annimmt, geht es nicht besser, er kommt aber nach Tor. War denn Gefahr vorhanden, daß die Offiziere überfallen, oder die Kolonie aufgelöst würde? Nein, die Gefahr war nicht vorhanden. Die Leute standen im Privatdienst, man kann nicht sagen, daß sie in militärischen Verhältnissen standen, solche Strafen hat F. nicht zu verhängen, er hat den R. in den Tod getrieben; Friedmann sagt jetzt, R. sei verschollen; wenn er seit 91 in der Wüste sei, wäre er schon gefunden. Man beruft sich auf den Vertrag, man sagt: F. habe nicht die Pflicht gehabt, Speise und Trank zu geben; aber es ist doch das menschliche Empfinden nicht von der Hand zu weisen, daß N. durch die Unterlassung einer menschlichen Pflicht in den Tod getrieben morden ist. Den Auswanderern, die den Vorgängen mit Aufmerksamkeit gefolgt sind, sagt ein Beduine, welchen sie für 10 Mk. gewonnen hatten, R. fortzuschafsen: „Er liegt todt im Wasser!" Natürlich macht sich unter den Zurückgebliebenen Unruhe und Unwillen bemerkbar; Friedmann fragt, ob sic bei ihm bleiben wollen und giebt ihnen zur Beantwortung der Frage 24 Stunden Frist. Am folgenden Tage mußten die, die nicht bleiben wollten, einen Verzicht unterschreiben, welchen sie nicht gelesen haben und nicht lesen konnten. Seebach sitzt vor dem Tische, einen geladenen Revolver neben sich. Man nimmt ihnen die Kleider ab und bringt sie halb nackt nach T.; sie hätten nach England gebracht werden müssen. In T., einem elenden, armen Orte, überläßt man die Armen ihrem Schicksal! Das wäre angegangen, wenn sie in T. Aufnahme oder Verpflegung gefunden hätten! Das ist durch Uriheil in Berlin festgeftellt; das war das Gegentheil von Menschenfreundlichkeit! Das Gericht in Berlin hat dar u eine Verfehlung gegen Menschenpflich! gefunden. Damit stimmt im Hauptpunkte der „Israelit" überein. Den Auswanderern gegenüber hat F. eine schwere Verfehlung begangen. DaS, was hier steht, ist vollständig gerechtfertigt. Die Korporation, welcher Lehmann angehört, hatte die Pflicht, solchen Unternehmungen ent gegenzutreten, durch welche die Juden noch mehr ins Unglück getrieben wurden. Bei jeder Gelegenheit sind die Offiziere grausam und herzlos gegen die Leute vorgegangen. Wenn eS für meinen Clienten gewünscht wird, werde ich noch Zeugen bringen, die noch schärfere Vorwürfe gegen Thiele und Seebach erheben werden. Da die Wahrheit deS Berichteten feststeht, kann der Beklagte nicht verurtheilt werden. In seiner Replik suchte der Anwalt des Privatklägers, Herr Rechtsanwalt Görz, darzuthun, daß die Angriffe auf seinen Clienten durch eine Art Reaction gegen den Antisemitismus hervorgerufen seren. Die wüsten Treibereien dieser Bewegung schienen ihm in gewissen Kreisen des Judenthums eine Gegenbewegung hervorgerufen zu haben, welche vieles, was Andersgläubige übernahmen, mit scheelen Augen habe ansehen lassen. Man hätte doch dankbar sein müssen, wenn gerade ein Christ etwas für die Juden thue, es scheine aber, als ob der Beklagte das ganze Unternehmen von vornherein nicht mit günstigen Augen angesehen, weil es von einem Christen geleitet war. — Gegen letztere Wndeutung protestirt R.-A. Löb auf das Nachdrücklichste. Im Anfang fei es dem Redacteur des „Israelit" überhaupt unbekannt gewesen, welcher Confession Friedmann angehöre. Später als er sie erfuhr, habe er und mit ihm die gesammte jüdische Presse, nur die größte Hochachtung vor der Person deS Privatklägers, wie sie sich damals gezeigt, gehabt. Man hab^ seine hochherzige Opferwilligkeit um so aufrichtiger bewundert, als derselbe Nichtjude sei. Der gegnerische Anwalt bemerkt hierauf, daß es merkwürdig sei, daß die Urkunden, Protokolle, die afrikanischen Zeitungen u. s. w. nur für Friedmann Ungünstiges gebracht hätten. Es dränge sich die Ueberzeugung auf, daß die Zeugen theilweise die Unwahrheit gesagt hätten. Ein Offizier sei in das Gesicht geschlagen worden, warum stand das nicht in den Zeitungen? Redner polemisirt gegen die Behauptung, daß die Colonisten bei schwerer Arbeit hätten hungern müssen. Obwohl zwei Schächter unter ihnen gewesen, könnte es vorgekommen sein, daß nichts Koscheres vorhanden war, aber ein Schiff habe immer zugefahren und Friedmann habe noch fremden hungernden Leuten abgegeben. Sachverständige, nicht betheiligte Leute schildern die Menschen als aus der niedrigsten Bildungsstufe stehend, faul, trag und unzuverlässig: Wenn man ab und zu kein Fleisch gehabt, dann haben sie mit Reis und Zwieback vorlieb nehmen müssen, so traurig, wie der Gegner die Sache schildert, so einfach ist sie. Sie wollten nicht arbeiten, der Rofnowitsch und Schwarz nicht, sie revoltirten! Wenn die Offiziere und Unteroffiziere das zugelassen hätten; dann wären sie in die Gewalt der 30—40 Mann gekommen. Sie haben es nicht geschehen lassen, ihr Vorgehen war gerechtfertigt. Es handelte sich um die Sicherung des ganzen Unternehmens. Wie die Beiden aus dem Lager gewiesen worden, hätte die Meuterei um sich gegriffen. Vom Gegner ist gesagt worden, Tor sei ein armer Ort, in welchen es den Auswanderern unmöglich sei, sich ihren Lebensunterhalt zu erringen. Als die Leute noch in einiger Entfernung von Tor waren, schickte man ihnen ein Kamcel mit Lebensmitteln entgegen, eS ist also nicht so arm. Ob Friedmann aus Nächstenliebe gehandelt, sei eine Frage für sich, die uns hier nicht interefire Hier handele es sich darum: Haben v. Seebach und Thiele recht gehandelt, um die Autorität im Lager aufrecht zu erhalten. Redner glaubt dies unbedingt bejahen zu müssen, auch sucht er den Vorwurf zu entkräften, als habe Friedmann die Ausgewiesenen entkleiden zu lassen. Man hat ihnen die Uniformen, die Friedmann's Eigenthum waren, abgenommen, aber ihre Koffer (?!) zurückgegeben. Rechtsanwalt Dr. Löb suchte nun noch nachzuweisen, daß nach den in der „N. Fr. Pr." veröffentlichten eigenen Briefen Friedmann's das Verhalten desselben gegenüber den Kolonisten entschieden zu verurtheilen sei. Wenn er seinen Staat Midian nicht errichten konnte, sei er doch gewiß verpflichtet gewesen die Leute, die er hmausgelockt, auch wieder in guter Verfassung nach Hause zu bringen. In den Briefen gebe er selbst zu, daß er in phantastischer Uniform mit goldenem Gürtel umhergelaufen sei, ja, daß er den Kolonisten Rosnowitsch wegen eines Vergehens gegen die Disciplin aus dem Lager gejagt, ihm die Rückkehr ins Lager verwehrt und ihn damit in den Tod gejagt habe. Zum Beweis für die Wahrheit berief sich der Vertheidiger auf die in den Berliner Akten niedere legten Zeugenaussagen. Das heute verkündete Urtheil werden wir noch in dem uns vom Gerichte zuzustellenden Wortlaute zum Abdruck bringen. Nach den uns von unserem Berichterstatter gewordenen Aufzeichnungen war die Begründung die folgende: „Die Zeugen haben Anfangs bekundet, daß Thiele und von Seebach, nachdem sie von der Fortschaffung des Rosnowitsch zurückgekehrt, ihren Dolch vom Blute gereinigt, sie haben dieses später wiederrufen. Dem Kläger kann der Vor-