Mannheim
Compact Memory

Der Israelit · 1896-10-01 · Heft 78-79 (1.10.1896) · page 2

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Israelit
Volume
37 (1896)
Issue
Heft 78-79 (1.10.1896)
Date
1896-10-01
Page
– (sequence 2)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
98% known words query
IRI
…/2446951-2448608-2448679--42560-2491568
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

1488 des Fanatismus, die den Gedanken auch nur an die Möglichkeit der Berechtigung des entgegengesetzten Standpunktes gar nicht aufkommen läßt. Das ist derselbe Fanatismus, der nicht davor zurückschreckte, eine ganze Reihe frommer Stiftungen für Talmud- Thora-Zwecke für das gerade Gegentheil zu verwenden, nämlich deren Erträgnisse der Schule zuzuweisen, die für den Abfall von der Thora zu wirken als ihre Aufgabe erkannte; derselbe Fanatismus, der ihn auch kalten Blutes einen Wortbruch begehen und der Gemeinde einen Verlust von mehreren Hunderttausenden zufügen ließ, als es sich darum handelte, das Gebäude der Reform zu krönen und der Propaganda des Abfalls die Kanzel zu gewinnen. .„Zur Verherrlichung der Religion unserer Väter, so heißt es in der betreffenden Urkunde, zur würdigen Herstellung der jüdischen Gottesverehrung und zum ewigen Zeichen ihrer Religiosität, hatte das Freiherrliche Haus von Rothschild beschlossen, für die israelitische Gemeinde zu Frankfurt a. M. ein Gotteshaus zu erbauen und einzurichten, und dasselbe nach Aufwendung aller hierzu erforderlichen Kosten dieser Gemeinde zum freien unwiderruflichen Eigenthum zu übertragen." Die Ausführung dieses Baues knüpften sie an die Bedingung, daß zur Unterstützung des hochbetagten Rabbiners ihm „ein zweiter Rabbiner an die Seite gesetzt und bei dieser Wahl auf einen Mann Bedacht genommen werde, von dem zu erwarten sei, daß er in Eintracht und Einklang mit dem Rabbiner wirke und die religiöse Einheit der Gemeinde zu wahren und zu erhalten trachte." Selbstverständlich müffe bei der Wahl regulativmäßig verfahren werden. Nach diesem Regulativ aber mußte der Anzustellende in erster Linie „von dem hiesigen Rabbinate in den jüdisch-theologischen Kenntnissen geprüft und zum Lehramt tüchtig befunden worden s e i n." Unter'm 12. Mai 1843 hatte der Vorstand und Ausschuß „das großartige Anerbieten der Herren Gebrüder Freiherren v. Rothschild mit allen vorstehenden Bedingungen und Modalitäten angenommen," und damit waren, wie es in der angeführten Schrift S. 35 heißt, alle in der Urkunde enthaltenen Bestimmungen zu rechtskräftigen Verbindlichkeiten, zu einem förmlichen Vertrage erwachsen, wie der Vorstand dies in der Zuschrift an den damaligen Rabbiner d. d. 14. Mai 1843 ausdrücklich anerkennt. — Wie aber hielt er das Versprechen? Ohne weiteres stellte er einen ausgesprochenen N e o l o g e n an! Der Rabbiner war gar nicht gefragt worden! Der Vorstand theilte ihm seinen Beschluß, nämlich diesen Neologen beim Senate als Rabbiner in Vorschlag zu bringen, als fait accompli mündlich mit. Vergebens protestirte der 87jährige Greis unterm 18. December 1943 und 29. Februar 1844 beim Vorstand, Senatscommiffär und Senat gegen diesen Gewaltstreich. Er könne unmöglich einen Mann, der Gymnasiasten am Sabbath Dispens zum Schreiben gebe und deffen Ansichten auch sonst von demselben öffentlich darethan seien, die Approbation zur Ausübung rabinischer Funktionen ertheilen, ebensowenig mit ihm zusammen wirken. — Der Vorstand blieb bei seiner Forderung: Anerkennung des Gewählten oder — Einreichung der Demission. Nach 50jähriger Dienstzeit! Der greise Rabbiner gab seine Entlassung. Die ihm im vollen Betrage seines Gehaltes angebotene Pension wies der so unwürdig Behandelte zurück. — Das Haus Rothschild aber zog natürlich seme großartige Schenkung zurück, nachdem der Vorstand so schnöde die Hauptbedingung gebrochen hatte. (A. a. O. S. 35 und 36.) Mit dieser Ueberweisung der Kanzel an einen Neologen war das Werk gekrönt, das i. I. 1804 mit der Gründung der Schule begonnen war. Die Erhaltung der religiösen Einheit in der Gemeinde war durch diesen Schritt des Vorstandes unmöglich gemacht. Die Gesetzestreuen hatten es in den vorangegangenen Jahren an Warnungen in diesem Sinne nicht fehlen lassen. Es ist interessant, aus ihren Eingaben schon im Jahre 1841 zu ersehen, wie nach ihren Versicherungen nur die Anstellung eines akademisch gebildeten gesetzestreuen Rabbiners die reli'iöse Einheit erhalten, die eines Neologen aber unfehlbar die größten Spaltungen Hervorrufen werde. Alles war an dem Fanatismus des Vorstandes abgeprallt. Wir haben absichtlich bei diesem Punkte länger verweilt. Denn es erscheint nicht unwichtig, doch einmal wieder zu constatiren, wer denn durch seinen fanatischen Haß die Trennung bewirkt, und wer vergebens alles aufgebotenhat, sie zu verhindern. Nicht die Frommen, sondern die Reformer, nicht die angebliche „Separat-", sondern die sogenannte „Haupt"-Gemeinde hat die Separation vollzogen. Sie hat sich von dem alten Judenthum losgesagt, das von jeher in Frankfurt seine Söhne unter seine Fahne gesammelt hatte und das in Wahrheit Träger des Gemeinderechtes war. Sie hatte an dessen Stelle eine andere Religion gesetzt, deren Inhalt noch immer seiner Fixirung harret. Die Religionsgesellschaft weiß, was sie will. Unsere andersdenkenden Brüder wissen es nicht. Sie sind noch nicht einmal einig in der Negation, geschweige denn in dem, was sie noch an Positivem gelten lassen sollen. Doch das ist ihre Sache. Wir stören nicht und greifen Niemanden an, wollen auch keinen herüberziehen. Wir wollen nur nicht gestört werden, und sinv auch zu diesen Auseinandersetzungen nur durch unprovocirten Angriff, durch schwerste Verleumdung unv Ver-

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.