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Der Israelit · 1896-09-21 · Heft 76-77 (21.9.1896) · page 5

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Journal
Der Israelit
Volume
37 (1896)
Issue
Heft 76-77 (21.9.1896)
Date
1896-09-21
Page
– (sequence 5)
Language
German
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1455 besserung der Stellung einige arme jüdische Seelen zu fangen, sie in den Schoß der anglikanischen Kirche ausnehmend. Die genannte Missionsgesellschaft hat hier eine ihrer bestarbeitenden Filialen; das bittere Elend treibt ihr manche Kinder in die Arme, die deren Mutter, statt sie verhungern zu sehen, doch lieber der Missionsanstalt übergeben." Amerika. Philadelphia. Man ist bemüht, die nöthigen Mittel zu beschaffen, um eine große Synagoge mit orthodoxem Ritus zu erbauen, weil die armen eingewanderten Juden nicht in der Lage sind, die theuren Plätze in den bestehenden Synagogen zu bezahlen. Man rechnet auf eine Zahl von mindestens 30(11 Personen, für welche diese Synagoge ein Bedürfniß ist. Die Kosten des Gebäudes werden sich auf rund 100,000 Dollars belaufen, von denen die Hälfte bereits gezeichnet ist. Ein tüchtiger Rabbiner der konservativen Richtung wird nach Vollendung des Baues an der Synagoge angestellt werden. Afrika. Algier. Der Generalgouverneur von Algier hat ein Circular an die Präfekten verschickt, worin er Anweisung bezüglich der jüdischen Beamten ertheilt. Bekanntlich haben viele jüdische Beamte durch die letzte Revision ihr Bürgerrecht verloren und können jetzt auch ihre Stellungen nicht behalten, weil nach dem Gesetz nur französische Bürger Beamte sein dürfen. Der Generalgouverneur trifft nun die Entscheidung, daß Beamte in den Bnreaus, welche um ihre Naturalisation einkommen, ihre Stellung behalten dürfen, bis das Verfahren beendigt ist. Dagegen müssen Feldhüter sofort entlassen werden, doch sollen die Präfekten nach Möglichkeit sie wieder anstellen, sobald sie französische Bürger geworden sind. Wir erfahren aus diesem Circular die nicht uninteressante Thalsache, daß es in Algier eine größere Anzahl jüdischer Feldhüter und Forstbeamten gibt. Gerichtszeitung. Leipzig. Als eine Gotteslästerung in beschimpfenden Acntzerungen, bezw. als eine Beschimpfung einer Religionsgesellschast im Sinne des K 106 Str.-G.-B. ist, nach einem Urtheil des Reichsgerichts, II. Strafsenats, vom 2. Juni 1896, zu erachten: die Behauptung oder Verbreitung eiuer Thatsache an sich schimpflicher Art, mag auch die Form, in der die Beschimpfung ausgestellt oder die Verbreitung vorgcnommcn wird, eine besonders rohe nicht sein, namentlich des Gebrauchs sog. Schimpfworte entbehren. — Der Zeitnngsredaeteur S. war angeklagt worden, durch einen Zeitungsartikel „Der jüngste Ritualmord" öffentlich in beschimpfenden Aeußcrungcn Gott gelästert und dadurch ein Aergerniß gegeben, sowie die mit Korporarionsrechten innerhalb des Bundesgebiets stehende jüdische Religionsgcsellschaft oder ihre Einrichtungen oder ihre Gebräuche beschimpft zu haben. Tie Strafkammer sprach ihn frei, weil er sich in seinem Artikel keiner Schimpfwoltc bedient hatte. Aus die Revision des Staatsanwalts hob das Reichsgericht das erste Urtheil auf, indem cs begründend ausführte: „Allerdings verlangt das Reichsgericht. daß der Angriff beim Beschimpfen durch eine Rohheit oder besonders verletzende Form des Ausdrucks sich kennzeichne, wodurch an sich die Be achtung oder Nichtachtung dessen, ivas Achtung und Belehrung erfordert, kundgegeben wird. Damit ist aber nicht gesagt, daß „beschimpfende Acnßerungen" bezw. eine „Beschimpfung" im Sinne des 166 Str.-G.-B. nur vorliegen können beim Gebrauche sog. Schimpslvorte. Es wird sich vielntehr namentlich fragen, ob nicht im Falle der Behauptung oder Verbreitung von Thatsachen in Bezug auf „Gott" — insbesondere den „Judcngott", d. h. den Gott nach Maßgabe der jüdischen Religionstehre — oder in Bezug ans eine Religionsgcsellschaft — z. B. wie hier die jüd sche — oder deren Einrichtungen und Gebräuche eine Beschimpfung auch dann vorliege, wenn die behauptete oder verbreitete thatsache an sich schimpflicher Art ist, mag auch die Form, in der die Beschimpfung ausgestellt oder die Verbreitung vorgcnommen wird, eine besonders rohe nicht sein, namentlich des Gebrauches sogenannter Schimpfwortc entbehren. Diese Frage ist zu bejahen, zunächst schon ans dem allgemeinen Grunde, daß Thatsachcn so ehrenrühriger Art denkbar sind, daß ihr Zurückführung ans eine Person, eine Gesellschaft, auf gewisse Einrichtungen oder Gebräuche für diese selbst geradezu schimpflich ist m bcm Sinne, daß die Person?c., von welcher eine solche Thatsache behauptet oder verbreitet wird, eben wegen des Eharattcrs derselben ohne weiteres der Verachtung prcisgcgcbeil ist. Weiter nimmt auch der Glaube an die Wahrheit der ehrenrührigen Thatsache, von dem hier nicht gegebenen Falle der erwähnten Wahrheit abgesehen, der Behauptung nickt den Charakter der Beschimpfung. Die Thatsache selbst ist an sich schimpflich Daß der gute Glaube für den Thatbcstand des sj 16 > Str.-G.-B. insbesondere die hier in Bctiachr kommenden 'Alternativen gar nicht von Einfluß sein können, soll hiermit nicht ausgesprochen sein, vielmehr ist anzucrkennen, daß, soweit cs in subjektiver Beziehung auf das Bewußtsein von dem beschimpfenden Eharakicr der Aeußcrnugcn ankommt, dies möglicher Weise durch den guten Glauben au die thatsächlichc Richtetest der ausgestellten oder verbreitete» Behauptungen ausgeschlossen sein kann; cs ist nicht undenkbar, daß der THüter in der Ucberzeugung von der Richtigkeit den Charakter des objektiv Beschimpfenden der Aenßernng verkenne . . Vermischtes. * Vom Niederrheirr. Das israelitische Waisenhaus zu Dinslaken versendet soeben, wie alljährlich zu den Feiertagen seinen Jahresbericht, dessen Einleitung wir entnehmen: Es gereicht uns zur Genugthuung, daß wir wie in den vorhergegnngenen Jahren auch bei Ucbcrreichung unseres elften Jahresberichtes unserer Freude über die günstige Entwickelung unseres Hauses während des abgelaufeiicn Jahres Ansdruck geben können. Gestützt auf die bisher uns gewordene Unterstützung, hat das Kuratorium nach eingehender Erwägung der Verhältnisse sich entschlossen, das Anstaltsgebäude durch einen größeren Anbau zu erweitern, sodaß es etwa fünfzig Kinder aufzunehmen vermag. Wenn auch weder unser Fond noch unsere jährlichen Einnahmen uns bisher gestatten, an eine so hohe Zahl von Pfleglingen zu denken, so hoffen wir doch, daß wir allmühlig unseren Wirkungskreis erweitern können, nachdem hierfür zunächst der genügende Raum geschaffen ist. Der Neubau, den wir mit Gottes Hülfe jetzt bereits begonnen haben, erfordert zwar die hohe Summe von circa M. 15 000 — während die für diesen Zweck bis heute

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