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Der Israelit · 1896-08-31 · Heft 70 (31.8.1896) · page 5

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Journal
Der Israelit
Volume
37 (1896)
Issue
Heft 70 (31.8.1896)
Date
1896-08-31
Page
– (sequence 5)
Language
German
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1351 an den verschiedensten Universitäten studiren, auf eine begrenzte Zeit nach Moskau kommen, um ihre dort wohnenden Eltern zu besuchen; bei ihrer Ankunst zeigen sie alsdann bei der Polizei die ihnen von ihrer Universität ausgestellten Aufenthaltsscheine vor. Kraft des Gesetzes von 1883 (Artikel 359 des Koporationscoder Band IX, Ausgabe von 1870) ist nur denjenigen Juden der Aufenthalt im ganzen Reiche gestattet, die ihre Studien in den Hochschulen des Reiches beendet haben und im Besitz von Universitätsattesten sind. „Dieses Gesetz enthält indcsien keine Anmerkung, welche besagt, daß dieses selbe Recht auch den jüdischen Studenten zustche, die ihre Studien noch nicht beendet haben. Infolge dessen und um den Zuzug jüdischer Studenten nach Moskau zu hemmen, hat der Großfürst Sergius, G.neral-Gouverneur von Moskau, den Unterrichtsminister ersucht, den Rektoren der Universitäten zu befehlen, daß sie nur noch solchen Studenten Aufenthaltsscheine für Moskau ausstellen mögen, die ohnehin das persönliche und wirkliche Recht besitzen, in Moskau zu wohnen- Infolge dieses Gesuches, ersuche ich die Rektoren der Universitäten wie auch alle Curatoren des öffentlichen Unterrichts, keine Eingabe eines Studenten, welche den Zweck hat, ihm eine Reist' nach dem Innern, und namentlich nach Moskau zu ermöglichen, zu gewähren." Moskau. (Das Ende des Moskauer Ham ans.) Der Cav.rllerieoberst Wlassewski, oberster Polizeichef der Kremelstadt (von den Juden der „Moskauische Haman" genannt), ist von seinem Schicksal erreicht worden. Er ist Knall und Fall aus dem Dienste gejagt worden, und zwar durch einen Kaiserbefehl, wodurch diese Strafe noch verschärft wird. Der allmächtige Grosinquisitr darf von nun ab nicht mehr in den Staatsdienst treten, seine Carriere ist vernichtet und kann er sich nur damit trösten, daß er während seiner vierjährigen ersprießlichen Thätigkeit genug „erspart", (o. h. zusammengestohlen und zusammengeraubt) um auch „fern von Madrid" am Gestade des Dnjepr, wo er mit seinen „Ersparnissen" ein Besitzthum erworben, sorgenlos sein Leben zu beschließen und über die Vergänglichkeit alles Irdischen nachzudenken. „Glück und Glas, wie balo bricht das", kann nun der Erpolizeichef von sich sagen. Und was das Urkomische an diesem tragischen Geschicke des moskowitischen Extorquemada ist, daß er völlig unschuldig verurtheilt worden, daß er zum Sündenbock für Vergehen und Unterlaffungen anderer Hochgestellter ward. Ebenso wie Wlassewski unschuldige Juden peinigte und folterte, so wurde er, der an der Chodinskoja Katastrophe ganz Unschuldige, gepeinigt und verurtheilt. Ihn hat dasselbe Geschick erreicht, das er vielen Tausenden unserer Glaubensgenossen bereitet. Die schreiendste Ungerechtigkeit wurde durch eine unerhörte Grausamkeit gesühnt. „Die Rache ist mein", sagt der Herr und rächte an dem Henker die Leiden Tausender schuldloser Opfer. Als vor vier Jahren auf Forderung einer sehr hochgestellten Person in Moskau es im höchsten Rath von Petersburg beschlossen wurde, die Kremel-, Krämer- und Krönungsstadt von den sich daselbst illoyal eingenistet habenden jüdischen Wucherpflanzen ganz zu säubern, so war man auf der Suche nach einem Manne, dem man diese Rolle des erbarmungslosen „Ausjätens von Schmarotzern und Parasyten" übertragen sollte. Es mußte ein Mann nicht nur von eiserner Energie, erbarmungsloser Härte sein, sondern auch ein Judenfresser reinsten Wassers. Wie seltsam es auch klingen möge, weder in Petersburg, noch in Moskau fand inan Jemand, der diese Eigenschaften in sich vereinte und — was noch befremdender klingen mag — mehrere Funktionäre, bei denen man die Vereinigung dieser Qualitäten voraussetzen zu dürfen glaubte, lehnten resolut diese höchste zweifelhafte Ehre ab. Mau sah sich gezwungen, sich in der Provinz nach einem Besen umzusehen, der mit dem jüdischen Kehricht in Moskau Kehraus machen sollte. Und man fand dieses Juwel in Wilna in dem Polizeibeamten Wlassewski, der sich als Judenfresser seinerzeit bereits in Riga hervorgethan und der nachher noch in verschiedenen Städten des Nordwestlichen Ghettos als Henker funktionirte und sich daselbst ein bleibendes Denkmal errichtete. Das war ein höchst lasterhaftes und verrufenes Menschenkind, allen: Schlechten zugänglich, die gierige Hand stets nach Backschisch ausftreckend, und „bist Du nicht willig, so brauch' ich Gewalt" war seine Devise. Kein Geldbeutel und kein Weib war vor diesem abgefeimten Polizeispitzel sicher, der vcn seiner Umgebung, seinen Chefs und Untergebenen herzlich verachtet wurde, den man aber beibehielt, weil man ihn eben brauchte, um den douffre-douleur, den gehetzten Juden, noch mehr empfindliche Schläge zu versetzen. Wlassewski kannte sehr wohl die schwächste Stelle des Judenthums, wußte, wo dasselbe am sichersten und schmerzhaftesten zu treffen sei. Und diesen Mann, der im Pfuhl seiner eigenen Laster und Sünden wühlte, holte man nach Moskau, um die große Mission der Judenaustreibung zu vollziehen. Ilm dem Lumpen ein gewisses Relief zu geben, machte man ihn, den Civil- Subalternbeamten, zum Cavallerieobersten und dann begann er das große Werk des Massenexodus, den er mit barbarischer Rücksichtslosigkeit, die seinerzeit nach Gebühr gewürdigt wurde, vollzog. Seltsamer Weise ward dem so energischen Polizeichef, der das in ihn gesetzte Vertrauen so sehr gerechtfertigt hat,

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