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Der Israelit · 1896-08-20 · Heft 67 (20.8.1896) · page 19

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Journal
Der Israelit
Volume
37 (1896)
Issue
Heft 67 (20.8.1896)
Date
1896-08-20
Page
– (sequence 19)
Language
German
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1293 bedürfe, versprach aber, daß die Angelegenheit auf der nächsten Rabbinerkonfercnz in wohlwollende Erwägung gezogen werden solle Dr Löb anerkannte die Mehrbelastung der Kultusbeamtcn. Eine Aenderung aus den von Eckmann angeführten Gründen sei aber kaum angänglich, da das Schulamt mit dem Kirchcnamte nicht tangireu dürfe. Die Ausführbarkeit des von Levy—Norden ausgesprochenen Wunsches die Ferien für Neligions- und Volksschulen gesondert einzutheilen, sei ebenfalls zweifelhaft. Hiermit wurde die Sitzung des ersten Tages, Abends 8'/z Uhr, geschlossen. Zweite Sitzung, Montag, 25. Mai, Norm 8 Uhr Nachdem die Mitglieder sich im Seminargebäude versanunelt hatten, hielt Kollege B a ch—Hildcsheim eine Lehrprobe: „Davids Edelmuth gegen Saul" (Mittelstufe). Bach hatte folgenden Gang bei seine»! Unterrichte eiugeschlagen: l. Einleitende Fragen, die dem Verständnisse der Erzählung Vorarbeiten sollten. 2. AeußerlicheZielangabe 3. Vorerzählen der ganzen Begebenheit, 4. Abfragen der Erzählung und gleichzeitige Entw ckelung der edelmüthigen Handlungsweise Davids. 5. Feststellung der zu dieser Erzählung passenden Ueberschrist. 6. Nacherzählung seitens der Kinder. 7. Katcchetische Entwicklung der ethischen lehren in der Erzählung. Die Besprechung der Lehrprobe wurde an Ort und Stelle vorgenommen. Nach beendigter Debatte begab sich die Versammlung wieder in das Vereinslokal. Nun wurden zunächst die von der Komission ausgearbeiteten Leitsätze des Werlheimschen Vortrages vom Vorsitzenden verlesen und fanden einstimmige Annahme seitens der Versammlung. Dieselben haben folgende Fassung: 1. Das Gesetz vom 23. Juli 1817 fordert, daß die jüdischen Familienväter für ausreichenden Religionsunterricht ihrer Kinder Lorge tragen müssen, und daß dieser Unterricht nur von staatlich geprüften Lehrern ertheill werden darf. Es ist daher bei den kompetenten Behörden dahin vorstellig zu werden, daß diese gesetzliche Bestimmung überall zur strengsten Durchführung komme. 2. Hierzu ist erforderlich, daß sämmtliche jüdische Religionslehrer die allgemeine Bildung eines preußischen Volksschullehrers, und die jüdischen Volksschullehrer das zur Ertheilung des jüdischen Religionsunterrichtes nöthige Wissen vor einer staatlichen Prüfungskommission Nachweisen. 3. Der Verband hat dah'n zu wirken, daß in den Provinzen, in denen derartige Prüfungskommissionen nicht vorhanden sind, regierungsseitig solche eingerichtet werden. 4. Es ist bei den betreffenden Regierungen dahin zu wirken. a) daß sämmtliche jüdische Schulen Deutschlands als öffentliche enerkannt werden, b) daß die Religionslehrer ohne Genehmigung der Regierung weder nngestcllt noch entlassen werden dürfen, wie es in der Provinz Hannover bereits gesetzlich geregelt ist. Der Vorsitzende machte der Versammlung die Mittheilung, daß er mit dem Vorsitzende des Vereins Emden — Oldenburg, der ein Zweigverein des hannoverschen ist, eine Vereinbarung dahin getroffen habe, daß der zweite Delegierte für den Verband aus diesem Vereine und nach dessen Vorschlag zu wählen sei. Dagegen übernehme dieser Verein die Verpflichtung, die Verbandsbeiträge an die Kasse des Hauptvereins abzuführen. Diese Vereinbarung wurde genehmigt. Sie tritt tu Kraft, sobald der Verein Emden—Oldenburg gleichfalls seine Zustimmung gegeben hat. Nach einer einstündigeu Pause, in welcher eine Sitzung der Lehrer-Wittwen- und Waisenkafse stattfand, wurde das gemeinschaftliche Mittagsmahl eingenommen. Eine gemüth- und gehobene SlimntUNg, die in ernsten und heiteren Trinksprüchcn ihren Ausdruck fand, herrschte an der Tafel. Auch des begründeten Verbandes wurde gedacht und ihm ein kräftiges Gedeihen gewünscht. Nach beendigter Tafel wurde die Sitzung sofort wieder ausgenommen. Es folgte der Vortrag des Kollegen Lomnitz—Eldagsen: „Wie muß ein Lesebuch für jüdische Schulen beschaffen sein?" Die Ausführungen des Referenten zeugten von großem Fleiße und tiefem Nachdenken, und der Vorsitzende drückte dem Referenten den wohlverdienten Dank der Versammlung aus. Die gemachten Vorschläge waren jedoch mehr für ein allgemeines Lesebuch, als für ein solches für jüdische Schulen. In eine Debatte wurde nicht eingetreten. Hierauf folgte der letzte Gegenstand der Tagesordnung: „Bericht des Referenten Spanier- Stolzenau über die Thätigkeit der in der vorjährigen Versammlung gewählten Lesebuch—Kommission". Spanier verlas zunächst noch einige einleitende Bemrkungen des s Z. veröffentlichten Protokolls der Beschlüsse der am 4. Oktober v. I. abgehaltenen ersten Sitzung der Lesebuch—Kommission. Derselbe hatte in dieser Kommissionssitzung ein Restrat gehalten, und wäre» folgende drei Vorschläge von der Kommission einstimmig angenommen worden: 1. Der Mangel eines den gesetzlichen und pädagogischen Anforderungen der Neuzeit entsprechenden deutschen Lesebuches für die jüdischen Volksschulen erfordert die Herausgabe eines neuen oder die Bearbeitung eines bereits vorhandenen guten Lesebuches. 2. In Erwägung dessen, daß es deutsche Lesebücher konfessionellen Charakters giebt, die obigen Anforderungen entsprechen, genügt die Bearbeitung eines solchen für jüdische Schulen. 3. Bei der Bearbeitung sind religiöse Stoffe gebührend zu berücksichtigen. Außerdem hatte die Kommission beschlossen, jedes Konsercnzmitglied sollte lis zur nächsten Konferenz das umzuarbeitende Lesebuch genau prüfen und sich einen Plan der auszuscheidenden und etwa einzufügenden Stücke entwerfen, damit die Kommission ein abgeschlossenes Werk ihrem Auftraggeber vorlegen könne. — Die Kommission bedauere aber, fuhr der Redner fort, nicht mit einem fertigen Resultate vor die Versammlung treten zu können, da die nöthigen Mittel, die zu einer schon anberaumt gewesenen Sitzung erforderlich waren, nicht beschafft werden konnten, dessenungeachtet seien die Arbeiten einzeln unausgesetzt fortgeführt worden. — Das von Spanier vorgeschlagene Lesebuch für Bürgerschulen vom Lehrerverein der Stadt Hannover sei aus praktischen Gründen zur Bearbeitung gewählt worden. — Nach längeren Verhandlungen sei auch mit dem Verleger eine prinzipielle Einigung erzielt, nachdem der Hannoversche Lehrerverein seine Zustimmung zur Bearbeitung gegeben hatte. Redner bat schließlich namens der Kommission, die Versammlung wolle beschließen, die Lesebuchkommission zu ermächtigen, das Lesebuch für Bürgerschulen vom Hanroverschul- Lehrerverein in einer zweithciligen Ausgabe fertig zu stellen und um die behördliche Genehmigung zur Einführung nachzusuchen. — Einen gleichen Auftrag erbat die Kommission hinsichtlich der Bibel von demselben Verfasser und Verleger. — Berichterstatter Spanier macht sodann Mittheilung von einem Schreiben des Verbandes der Synagogen-Gemeinde Westfalens, worin der Verband seine Betheiligung an der Ausarbeitung eines Lesebuches anbietet und sich zur Mittragung der Kosten bereit erklärt. Die Kommission habe keine Entscheidung in dieser Angelegenheit treffen wollen. Nachdem der Vorsitzende dem Berichterstatter sowie der ganzen Kommission dankende Anerkennung gezollt, wurde die Debatte eröffnet. Dr. Gronemann ist der Ansicht, daß durch den

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