Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 37 (1896)
- Issue
- Heft 65 (13.8.1896)
- Date
- 1896-08-13
- Page
- – (sequence 10)
- Language
- German
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——— ■——|—r"T~~”"~—>—r~-- --ij'~—“rr-1—jT7~nr—T~ '""TjTKSHIi.TT1^"1-r 1244 beschlossen, daß die Zahl der jüdischen Advocaten im Niederlaffungsgebiet, wo doch hauptsächlich Juden wohnen, 20 Prozent der Gesammtzahl nicht übersteigen darf, während das Comitö die Zustimmung des Czars dazu erlangt hat, daß in das neueröffnete technologische Institut zu Moskau Juden überhaupt nicht ausgenommen werden dürfen. Und doch hat der gegenwärtige russische Finanzminister Witte, der bekanntlich früher Chef der Südwest-Bahnen war, die Tüchtigkeit und Ehrlichkeit der jüd. Techniker öffentlich gerühmt! Man scheint aber auch gegenwärtig dem Satze der Kaiserin Selisaweta Petrowna zu huldigen, daß „von den Feinden der christl. Religion" nichts genommen werden soll. Die religiöse Toleranz ist in Rußland, wie man sieht, ein Fremdwort, das Ricmand verstehen will. Aber sogar in Fällen, wo das Gesetz ausdrücklich vorschreibt, den Juden zu schonen, wurden die russischen Nnterthanen mosaischer Confession als völlig schutzlos behandelt. Das berüchtigte Gesetz des Grafen Jgnatjetv vom 3. Mai 1882 sagt ausdrücklich, daß Juden, welche auf denr ftacheu Lande vor der Publikation der Bestimmungen vom 3. Mai 1882 geboren wurden, das Wohnrecht in den Dörfern und Marktflecken genießen. Man lese jedoch über die empörende Thatsache, welche sich im Dorfe Starowilsk im Gouvernement Wolhynien neulich zugetragen hat. In diesem Dorfe wohnte seit feiner Geburt ein fünfundsiebzigjähriger Jude Mofchko Grünberg. Er wohnte mit seiner kranken Frau im eigenen Häuschen und fand feinen Lebensunterhalt, trotz seines hohen Alters, in der Verrichtung schwerer physischer Arbeiten. In der Rächt vom!7. Juni drang der Urjednik von Starowilsk, S a m o l j u £, in die Wohnung des Juden Grünberg, wies ihn mit Gewalt aus dem Dorfe aus und ließ die kranke Frau des Greises nach Stolbunowo bringen, wo er sie drei Tage in Haft behielt. Der gepeinigte Jude hat an das Ministerium des Innern zwar eine Beschwerde gerichtet, aber bis jetzt noch keine Antwort erhalten. Wenn aber auch das Ministerium des Innern der Beschwerde Grünberg's Folge geben wird, so charakterisirt doch dieser Vorfall die Rechtlosigkeit der Juden in Rußland in ihrem ganzen Umfange, der bis zum erschütternden Tragismus steigt. Am Rande des Grabes stehend, von feinen christlichen Dorfbewohnern geachtet und geschätzt, wird der Jude Grünberg aus seinem eigenen Hause gejagt, ohne Verschulden und ohne Anlaß. Oder doch ein Anlaß gab es, und zwar der, daß Grünberg einer Coufefsion angehört, welche von der russischen Regierung seit mehr als fünfzehn Jahren unerbittlich verfolgt wird. Wer kann also angesichts dieser Thatsache behaupten, daß in Rußland gegenwärtig andere Zeiten angebrochen wären? Argus. Zeitungsnachrichten unfe Correspondenzen. Deutschland. Berlin, 12. Aug. Zum Aitdenken des am 28. Juli 1883 auf Jschia verstorbenen Malers Adolf Ginsberg aus Berlin haben dessen Geschwister, Herr Philipp Ginsberg in Berlin und Frau v. Boschan geb. Ginsberg in Wien, eine Stiftung errichtet, welche den Namen „Adolf-Ginsberg-Stiftung" trägt. Der Zweck der Stifuug ist, jungen, befähigten Malern deutscher Abkunft ohne Unterschied der Konfession, welche ihre akademische Studienzeit absolvirt und davon mindestens das letzte Semester die königliche akademische Hochschule für die bildenden Künste zu Berlin besucht haben, durch Verleihung von Stipendien die Mittel für ihre weitere Ausbildung, entweder in Meister-Ateliers oder auf auswärtigen Akademien oder durch Studienreisen ins Ausland, zu gewähren. Die Stipendien sollen vorwiegend Malertt 511 Gute kommen, doch sollen in besonderen Ansnahmefällen auch hervorragend begabte junge Bildhauer berücksichtigt werden dürfen. Es beträgt ca. 2<>uo Mark und wird für die Zeit vom 20. Dezember l806 bis dahin 1897 verliehen. Geeignete Bewerber haben ihre Gesuche mit den nöthigen Attesten bis zum 15. Oktober d. I. an Herrn Direktor A. v. Werner einzureichen. Aus Unterfrarrken. Nachdem berufene Männer, wie Herr Dr. B a r n a ß in Pfungstadt u. a. m. eine Lanze und zwar in ganz unzweideutiger Weise, für die nicht staatlich geprüften Lehrer gebrochen haben, könnte man ganz zufrieden sein. Aber gerade jetzt, wo die Frage über den Unterschied zwischen oen beiden Kategorien von Lehrern so viel besprochen wird, kommen mir unwillkürlich die vielen Beleidigungen und Zurücksetzungen, die der Religionslehrer schon zu dulden hatte, in den Sinn. Nicht genug, daß fast immer, wo eine vakante Stelle ausgeschrieben ist, die für viele verletzende Klausel, daß nu^ seminaristisch gebildete Lehrer sich melden wollen, am Schluffe prangt, nein nicht genug damit, sogar der Letzte der Gemeinde brüstet sich: „mir nähmen nor e' Geprüften!" Als ob man nicht schon geprüft genug wäre, in solchen Gemeinden sein Amt ausüben zu müssen: Freilich ist dieses, wie so vieles andere in der Welt, nur unverstandene Nachbeterei. Aber ich glaube die berufenen Organe, wie z. B. die Herren Rabbiner, sollten die Behörden und Gemeinden aufklären, damit dieses Unterscheiden in zwei Arten von Lehrern auf das richtige Maß herunter gebracht werde. Zwar wird von gewisser Seite behauptet, es würde kein Unterschied gemacht, er besteht aber faktisch. Run ja! er besteht!