Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 37 (1896)
- Issue
- Heft 65 (13.8.1896)
- Date
- 1896-08-13
- Page
- – (sequence 9)
- Language
- German
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,zr&r- $wag.f st^wyi^rsgy~-r.‘I-TTT^*???****?.'*?**?*-?£7*-r%9^>^-vwgpp XXXTIL Jahrgang. Erste Beilage M J\s 65 des „Israelit". Leitender Artikel. Von den Ufern dev Newa» Mriginal-Correfpondcnz des „Israelit.") Nachdruck nur mit voller Quellenangabe gestattet. Petersburg, 2. August „Von den Feinden rneines Glaubens will ich keine Vortheile." Diese charakteristischen Worte schrieb Kaiserin Selisaweta Petrowna aus die Resolution des Petersburger Senates betreffend die Zulassung von Juden zu den Messen im Innern Nußlande nieder. Der Senat bekräftigte seine Resolution damit, daß die Nichtzulassung der Juden zu den Messen die Interessen des Staates und der Unterthanen der Czarin arg schädige, die Czarin wies die patriotische Kundgebung ihrer ersten Rathgeber zurück, weil sie von den Feinden des Stifters ihrer Religion keine Vortheile zu haben wünschte. Die Logik der Kaiserin Selisaweta Petrowna, der Geliebten des Kosakenhirten und späteren Grafen Rasmnowskp, welche die Interessen des Staates und der orthodoxen Unterthanen geschädigt wissen wollte, weil die Förderer dieser Interessen nicht dein orthodoxen Glauben angehörten, bildet auch jetzt die Grundlage der jüdischen Politik der Petersburger Regierung. Wenn es behauptet wird, daß die Thronbesteigung des Czars Nikolaus II. eine Aenderung in den Anschauungen der Petersburger Machthaber zu Gunsten der russischen Juden herbeigeführt habe, so ist es nur insoferne richtig, als man nunmehr die Mittel und die Wege zur Unterdrückung der Inden mit Rosawasser zu bespritzen bemüht ist. Unter Alexander III. lautete die Parole: „Rottet die Juden aus!" nunmehr heißt diese Parole: „Weist den Juden, den ihnen nach den geltenden „Gesetzen" gebührenden Platz an." Der Sinn ist derselbe, nur die Worte sind anders. Um jedoch nicht als bloßer Ankläger zu erscheinen, wollen wir hier allerneueste Thalsachen aus dem Leben der Juden in Rußland anführen, welche die gegenwärtige Politik der russischen Regierung den Juden gegenüber am deutlichsten illustriren. Schon Nikolaus I., welcher für die geistige Entwickelung und Assimilirung der russischen Inder! mit der einheimischen Bevölkerung unendlich viel geleistet und noch mehr leisten wollte, wenn das russische Popenthum mit seinem Anhänge am Czarenhofe die Pläne des Monarchen nicht durchkreuzt hätte, hat den im russischen Heere dienenden Juden das Recht der unbeschrankten Niederlassung im ganzen Reiche eingeräumt. Auf den Doklad (Vortrag) des damaligen russischen Cultusministers, des humanen Grafen U w a r o w, daß es auch für Rußland höchste Zeit sei, die Juden im Geiste der Humanität und der Liebe zu behandeln, schrieb Nikolaus I. eigenhändig die Worte: „Vollkommen richtig; ich theile diese Ansicht völlig" nieder. Alexander II. erweiterte dieses Recht dahin, daß er auch den jüdischen Handwerkern und Kaufleuten erster Gilde gestattete, im ganzen Reiche wohnen zu dürfen. Nun kam Alexander III. und nahm den jüdischen Soldaten sowohl, wie auch den jüdischen Handwerkern das unbeschränkte Wohnrecht. Doch auch er ließ die Bestimmung des Artikels 637 der Militär-Statuten, wonach Soldaten ohne Unterschied der Confession, welche beurlaubt werden, das unbeschränkte Wohnrecht genießen, unverändert. Gegenwärtig aber, unter Nikolaus II., hat man auch diese Bestimmung zu Ungunsten der Juden abgeändert. Vor mir liegt das bezügliche Protokoll des russischen Kriegsministeriums vom 9. (21.) März laufenden Jahres, das erst jetzt die Sanction des Czars erhielt. Das Protokoll lautet in wortgetreuer Uebersetzung: „Der Kriegsrath, welcher die Ansicht des Chefs des Generalstabes theilt, daß das unbeschränkte Wohnrecht der jüdischen Soldaten, welche auf Urlaub geschickt werden, nunrnehr beschränkt werden müsse, hat beschlossen: Paragraph 637 der Militär-Statuten ist folgendermaßen abzuändern: Soldaten, welche einen Urlaub erhalten, genießen das unbeschränkte Wohnrecht; jüdische Soldaten aber, die beurlaubt werden, dürfen nur dort wohnen, wo der Aufenthalt ihnen überhaupt gestattet ist. Sr. Majestät der Kaiser hat diese Abänderung zu genehmigen geruht. Kriegsminister Wannowsky." Durch diese Abänderung sind nun die auf Urlaub gehenden jüdischen Soldaten bemüssigt, ihre Urlaubszeit nur im Niederlaffungsgebiete zu verbringen. Bedenkt man aber, daß die jüdischen Soldaten bis jetzt ihre Urlaubszeit dazu zu verwenden pflegten, um in den betreffenden Garnisonsstädten redlichen Eriverb zu suchen und so die Erhaltung ihrer Familien (meistens sind die jüdischen Soldaten in Rußland verheirathet) zu erleichtern, so wird nian begreifen, wie hart die neue Maßnahme viele Juden treffen wird, und dazu noch Juden, welche ihre Kraft und Blut dem Dienste des Staates widmen . . . Wo ist hier also die Humanität und die Gerechtigkeit! Daß man in Petersburg nur damit beschäftigt ist, die geltenden Beschränkungen gegen die Juden zu vermehren, erhellt aus den Beschlüssen der beim Justizministerium eingesetzten Commission zur Regelung der Advocaten-Thätigkeit und des Comitüs des Verkehrsministeriums. Erstere hat