Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 37 (1896)
- Issue
- Heft 62 (3.8.1896)
- Date
- 1896-08-03
- Page
- – (sequence 11)
- Language
- German
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- Radom 4× ep/1000823
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’!^^?r-V£WV£*' 'WFfV-'i 1193 bot uns in freundlichster Weise sein eigenes Zimmer, sein eigenes Bett an, und nun hielten wir dankbaren Herzens unseren Einzug bei dem gastlichen Manne, der seine eigene Bequemlichkeit mit Freuden opferte; es war ein Jude." Die vorstehende Erzählung rief dem Schreiber dieses ein Erlebniß aus dem Sommer des Jahres 1886 ins Gedächtniß. Auf einer Missionsreise durch Galizien kam ich in später Abendstunde auf dem Bahnhof einer kleinen Stadt an. Ich machte hier die Bekanntschaft zweier Israeliten, die am Orte ansässig waren. Wir pilgerten zusammen in die abseits von der Eisenbahn liegende Stadt. Unter lebhaften Gesprächen erreichten wir das Gasthaus, von dem mir meine Begleiter gesagt hatten, daß ich dort einkehren könnte. Aber es war schon Alles verschlossen und kein Licht mehr zu sehen. Als ich an die Thürc pochte, fuhr ein mächtiger Hund, der wohl von Außen das Haus zu bewachen hatte, auf mich zu und biß zwar nicht in die unmittelbare, aber doch in die mittelbare Bedeckung meiner Knochen, in ein Kleidungsstück, hinein. Da nahm sich der eine der beiden Israeliten des obdachlosen Missionärs an, führte ihn in sein Haus und bereitete ihm auf einem Sofa ein bequemes Lager. Rußland. Petersburg. (Die Polizei und die Juden). — Ein Prozeß, der sich vor Kurzem vor dem Gerichtshof von Radom abgespielt hat, wirft ein trauriges Licht auf die Handlungsweise der Polizei gegenüber den Juden. Nichts dürfte besser die beklagenswerthe Lage veranschaulichen, in welche die Ausnahmsgesetze die arme jüdische Bevölkerung gebracht haben. Der Polizeichef, Hauptmann Kirichtenko ist wegen einer Reihe von Verbrechen, wie Diebstähle, Betrügereien, die er unter Beihilfe der in seinen Diensten stehenden oder mit ihm arbeitenden Beamten begangen hat, zu Zwangsarbeit auf Lebenszeit verurtheilt worden. Hierzu bemerkt die „Gazette judiciaire", das offizielle Organ des Justizministeriums: Die Thätigkeit des Capitains Kiritchenko und seiner Helfershelfer bestand hauptsächlich darin, die Diebe und Räuber gegen jeden Angriff ehrlicher Leute zu schützen, die Industrie der Räuber und Briganten gegen jede Einmischung der Gerichtsbarkeit zu schützen, die Stadt Radom in eine Räuberhöhle zu verwandeln, und einen Theil der Bevölkerung in brutaler, ja grausamer Weise zu bedrücken. Die Juden von Radom waren es, die fast allein die ganze Wucht der merkwürdigen Verwaltung des Herrn Kiritchenko zu tragen hatten. Die Juden waren von ihm als Unterthanen behandelt worden, die verdächtig und schädlich für alle anderen Bewohner sind. Auf Grund dieser doppelten Anklage hatte Kiritchenko ein ganzes System von Raub und Gewalthätigkeit aufgebaut. Wenn der Vorgang, der sich vor den Augen der Richter entwickelt, sich im Kahnat von Khiwa oder Bokhara oder in einer sehr entfernten Gegend von Sibirien abgespielt, hätte man bei Wiedergabe derselben an große Verschwendung der Fantasie glauben müssen, im Gegensatz sogar zur Localfarbe, weil man es selbst in jenen Barbarentändern nicht für möglich halten würde, daß eine solche Organisation funktioniren könne und die Opfer derselben ihr Schicksal mit Ergebung tragen. Aber in Radom, im Westen des Reiches, in einem intellectuellen Centrum, an den Thoren von Warschau, erscheint einem ein solcher Vorgang gerade zu unwahrscheinlich. Demnach beweist der Prozeß das Gegentheil. Lange Jahre hindurch beutete Kiritchenko's Bande in schamloserweise die Bevölkerung aus, vornehmlich die Juden, ohne daß die Ausgebeuteten jemals auch nur im Geringsten proteftirt hätten. Der Staatsanwalt ist nicht allein gegen den Hauptmann Kiritchenko und seine Bande vorgegangen, sondern auch gegen die Verwaltungen, welche solche Gewalthaten geschehen laffen konnten. Indessen hat der Staatsanwalt es unterlaffen, von der Lage „der Völker mit beschränkten Rechten" und von ihrem erzwungenen Schweigen zu reden." Die Stadt Radom ist im Grunde nur eine Stadt dritter Rangordnung; und welches find die Zustände in anderen Städten? Die Umstände, welche den Vorgang von Radom gegeschaffen haben, sind dieser Stadt nicht ausschließlich eigen; sie bestehen auch anderweitig. Wir glauben, daß eine allgemeine Untersuchung, die den Zweck verfolgte, die Lage der Dinge in den südlichen Provinzen zu ftudiren, jetzt an der Zeit wäre. Es scheint nicht unmöglich, daß man alsdann auf Nacheifer unseres Mannes stießen. Rumänien. Bukarest. (JsraelitenvonRumänien.) Ein Correspondent der „Alliance" in Bukarest stellt in einem Schreiben die Dispositionen der rumänischen Regierung gegenüber den Juden, namentlich in der ernsten Frage des Unterrichts jüdischer Kinder, ins grellste Licht. „Das Unterrichtsgesetz vom Jahre 1893, wie auch dasjenige, welches jetzt von den Kammern angenommen wurde, schreibt vor, daß das Unterrichtsministerium alle Jahre einen Beamten in diejenigen Schulen zu entsenden habe, die nicht vom Staate erhalten werden, um die Zöglinge dieser Anstalten einer Prüfung zu unterzeichnen. Das Attest, welches er ihnen ausstellt, gestattet den Kindern sich bei den öffentlichen Schulen zu melden, um daselbst in einer correspondirenden Claffe untergebracht zu werden.