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Der Israelit · 1896-08-03 · Heft 62 (3.8.1896) · page 5

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Journal
Der Israelit
Volume
37 (1896)
Issue
Heft 62 (3.8.1896)
Date
1896-08-03
Page
– (sequence 5)
Language
German
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?ssnr*tv5«^gwv.> 1187 ab. Darin heißt es: „Gegenüber der von den Herren Antragstellern beabsichtigten Veranstaltung bestand nun die durch die Art und Weise des Auftretens der von antisemitischer Seite ins Werk gesetzten Agitation wohlbegründete Bewrgniß, daß eine Volksversammlung unter freiem Himmel zur Begehung strafbarer Handlungen oder zu einer Gefährdung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit Veranlassung bieten würde. Der Verlauf der, wie bereits erwähnt, in Folge des ergangenen Verbots in geschloffenen Räumen abgehaltenen Versammlung hat diese Befürchtung insofern bestätigt, als dieselbe zum überwiegend größeren Tbeile von jungen Leuten besucht war, denen es offenbar viel weniger darunr zu thun war, sich in ruhiger und sachgemäßer Weise über die von den Veranstaltern der Versammlung verfolgten Zwecke und Ziele zu unterrichten, als die sich bietende Gelegenheit dazu zu benützen, um abwechselnd „Hochs" auf Gegner und Freunde der Partei auszubringen und sich in der Veranstaltung von „Radau" gegenseitig zu überbieten. Die Erfahrung hat gezeigt, daß die von antisemit scher Seite ausgehende Agitation das friedliche Zusammenleben der verschiedenen Beoölkerungs!lassen vielfach auf das Bedenklichste gefährdet hat, indem durch dieselbe die irrige Auffassung verbreitet und genährt wurde, als ob die Angehörigen der israelitischen Religion als solche für bestehende schwere Mißstände in unserem Volksleben verantwortlich zu machen seien. Das Kreisamt Erbach hatte bei dem Verbot der fraglichen Versainmluug nicht nur mit diesem Umstande, sondern auch mit dieser Tbatsache zu rechnen, daß in König und Umgegend zwischen dem antisemitischen Theile der Bevölkerung und den dort wohnenden Israeliten reichlicher Zündstoff vorhanden i't und daß die antisemitische Agitation nichts unterlaffen hat, die daselbst vorhandenen Gegensätze noch zu verschärfen. Zieht man diese Verhältnisse in Betracht und berücksichtigt man ferner, daß bei der Versammlung ans Zuzug zahlreicher auswärtiger Theilnehmer gerechnet werden mußte, welche sich erfahrungsgemäß aus unzufriedenen und verhetzten Elementen zusammenzusitzen pflegen, wie denn andererseits der beabsichtigte Aufzug mit Musik und die Volksbelustigungen keinen Zweifel darüber belasten konnten, daß hierbei vorzugsweise die unreife, halbwüchsige Jugend zusammenströmen würde, so lag wohlbegründeter Anlaß zu der Annahme vor, daß bei einer Versammlung unter freiem Himmel unter den durch die Musik und Getränke erregten und erhitzten jungen Leuten Ruhestörungen und Ordnungswidrigkciten, wenn nicht Schlägereien und Stechereien, sowie anderweitige Ausschreitungen gegen Personen oder das Eigenthum Vorkommen würden. Wenn das Großherzogliche Kreisamt Erbach mit Rücksicht auf Erwägungen dieser Art nach pflichtmäßigem Ermessen zu der Ueberzeugung gelangte, raß die Abhaltung der beabsichtigten Versammlung unter freiem Himmel im Zusammenhang mit den geplanten Volksbelustigungen int Interesse der Aufrechterdaltung der öffentlichen Ordnung zu untersagen sei, so verrnag das Unterzeichnete Ministerium das Verfahren der für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit verantwortliche Polizeiverwaltungsbehörde nach Lage der bestehenden Bestimmungen weder formell unzulässig zu beanstanden, noch eine Beschwerde dagegen unter den vorliegenden Verhältnissen als materiell begründet anzuerkennen." Oesterr.-Ungar. Monarchie. Lemverg. Anfangs v. M. fand die Bürgermeifterwahl statt. Die hiesige öffentliche Meinung verfolgte dieses Ereigniß mit umso regerem Interesse, da mehrere Candidaten auf den Präsidentenstuhl reflectirten. Der bisherige Bürgermeister Mochnacki und der I. Vicebürgermeister Marchwicki wollten eine Wiederwahl nicht annehmen. Von gewisser Seite wurde lebhaft für den Universitäts- Professor Hofrath Pietak Stimmung gemacht. Eine andere Partei, der auch die jüdischen Gemeinderäthe beistimmten, trat für Dr. Malachowski ein. Prof. Pietak, der bekanntlich der Unterstützung unserer Glaubensgenossen zunr nicht geringen Theile seine Wahl in den Reichsrath zu verdanken hatte, hat das ihm unsererseits geschenkte Vertrauen im Lemberger Gemeinderäthe nicht gerechtfertigt. Roch ist uns jene Debatte über die Sonntagsruhe lebhaft in Erinnerung, in deren Verlauf Herr Pietak sich ungefähr äußerte: „Der Gcmeinderath müsse einmal documentiren, ob wir in einem christlichen oder jüdischen Staate leben." Solche Worte hätte ein von Juden gewählter, auf der Höhe der Wissenschaft stehender Mann nicht sprechen dürfen. Die jüdischen Gemeinderäthe hatten also die Ehre des Judenthums im Auge, als sie solidarisch ihre Stimmen für Dr. Malachowski, der von Beruf Advocat, in allen Kreisen der Bevölkerung und entschieden unter den hiesigen Juden ungetheilte Sympathien genießt, abgaben. Hier sah man, wie gewichtig eine kleine Minorität bisweilen durch einheitliches Vorgehen ihrer Meinung Ausdruck zu geben vermag. Dr. Malachowski wurde mit 51 Stimmen gewählt, Dr. Pietak blieb in der Minorität. Vom neuen Stadtoberhaupte erwarten wir vor Allem eine gerechte und wohlwollende, allen Bevölkerungsschichten, ohne Unterschied der Confession und Nation, Rechnung tragende zielbewußte Leitung aller communalen Angelegenheiten unserer Vaterstadt. Rußland. Tiflis. (Ein seltener Beamter). Der Woskhod publicirt einen Brief aus Bobrouisk, der über ein Abschieds-Banquet berichtet, welches der

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