Mannheim
Compact Memory

Der Israelit · 1896-08-03 · Heft 62 (3.8.1896) · page 4

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Israelit
Volume
37 (1896)
Issue
Heft 62 (3.8.1896)
Date
1896-08-03
Page
– (sequence 4)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
95% known words query
IRI
…/2446951-2448608-2448666--42245-2491240
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

>v.-OT^Vf' •YTT*^ 1186 gangen hat. Es ist eigentlich schon Mißbrauch genug, daß das Recht, eine Ehe einzusegnen, nicht ausschließlich in den Händen des Rabbiners oder seiner Stellvertreter ruht; aber dies läßt sich einigermaßen entschuldigen, durch die Unmöglichkeit, die viele Arbeit zu bewältigen. Dagegen kommen Ehescheidungen gewiß in zehnmal geringerer Anzahl vor. Wozu also noch eine Stelle zur Vornahme der Ehescheidungen einrichten? Dazu kommt, daß vor nicht langer Zeit von gewisser Seite aus dem Recht, Ehen einzusegnen, ein schwunghaft betriebenes, recht profitables Geschäft gemacht worden war, welches mit Außerachtlassung der vom Staate vorgeschriebenen Normen, oder mit Umgehung derselben, lange Zeit hindurch zum Aergerniß der Gemeindemitglieder abgehandelt wurde, bis sich der Cultusrath gezwungen sah, ein sehr energisches Veto einzulegen. Und nun soll die Vornahme von Ehescheidungen ebenfalls allsgeliefert werden?! Die Herren vom Cultusrath glauben ihrer Ehre etwas zu vergeben, wenn sie das, was sie im Stillen sich selber sagen, auch offen eingeftehen würden. Im Grunde thut es ihnen leid, gewissermaßen für die Rechte einer Person einzutreten, für die sie sich zu engagiren, bisher wenigstens keinerlei Ursache gehabt hatten. Sie geben sich daher den Schein, daß sie ein Prinzip vertreten, das Prinzip nämlich, daß der Cultusrath in religionsgesetzlichen Dingen souverän ist. Dieses Prinzip kommt auch darin zunl Ausdruck, daß bestimmt wurde, dem Cultusrath solle fürder die Oberaufsicht über den Gottesdienst und Ritus desselben in allen Synagogen zuftehen, statt wie bisher derselbe auch in den Gemeindesynagogen nur über seine administrative Angelegenheiten eine sehr beschränkte Autorität hatte. Man sieht nun, daß hier nicht eine lokale Frage in Betracht kommt, sondern daß eine hochwichtige Prinzipienfrage aufgerollt wurde. Wie bereits gesagt wurde, ist bei der Statthalterei Reeurs des Kultusrathes wegen der Giltigkeit des Status anhängig, uub harrt der Entscheidung. Allein aus diese Enscheidnng kommt es weniger an, da dieselbe allenfalls nur eine Spezialfall betrifft uiib ohne prinzipielle Bedeutung ist. lieber die Frage, ob eilt Kultusrath in religiösen Dingen sich als entscheidender Faktor gcrircn darf — über diese Frage zu entscheiden, dürfte sich wohl die Statthalterei als ineompetent erklären. Darüber zu urtheilen, steht nur der öffentlichen jüdischen Meinung zu. So lobenswerth die Bemühungen der Orthodoxen Lemberg's sind, die heiligen religiösen Güter des Judenthums zu wahren, so muß doch darauf hingewiesen werden, daß in diesem Streit von ihrer Seite diese prinzipielle Bedeutung der Frage wenig betont wurde. Und um diese handelt es sich hier in erster Reihe. Hier sind nicht nur die Mitglieder der Gemeinde Lemberg's, sondern alle Juden interessirt. Es ist von Wichtigkeit, daß die hervorragendsten und bedeutendsten Rabbiner Galiziens sich zu einer gemeinsamen Kundgebung dieser Frage aufraffen und ihren Standpunkt klar machen. Wohin soll es denn bei uns kommen, wenn in jeder Stadt der jeweilige Cultusrath sich gewissermaßen als religiöse Behörde aufspielen, und die Leitung der wichtigsten religionsgesetzlichen Dingen an sich reißen würde? Kann man sich einen traurigeren und entwürdigenderen Zustand denken? De maximus agitur! Möchten diese Zeilen dazu beitragen, um die Bewegung so rasch als möglich in Fluß zu bringen. 1^61'ioulum in mora! Zeitungsnachrichten und Correspondenzen. Deutschland. Mainz, 29. Juli. In Folge der verschiedenen tut „Israelit" mitgetheilten Ansichten über die Herstellung von Chocolade haben wir uns an oie bedeutendste Frankfurter Chocoladefabrik gewendet und daraufhin die folgende Auskunft erhalten: In Besitz Ihres geehrten Gestrigen, sowie der Nr. 59 Ihres werthcn Blattes haben wir den Artikel „Nürnbergs betr. Chocoladezubereitung gelesen und bemerken dazu, daß bei der Herstellung minderwerthiger Chocolade und überhaupt bei Fabrikation mit Zusatz von Mehl und einem Minimum von Cacao irgend ein fettiges Bindemittel verwendet werden muß; es wird dazu wohl meistens wohl Cacaobutter, wenn sie billig zu beschaffen ist, verwendet, sonst jedoch Sesamöl, Margarine rc. Letztere Möglichkeit dürfte wohl rnthsam erscheinen lassen, sich an ein Fabrikat zu halten, welches die Garantie absoluter Reinheit bietet. Hochachtungsvoll Gebr. de Giorgi. Es muß also nach wie vor, wie auch schon Herr Rabbiner B u t t enwi e ser in voriger Nummer nachgewiesen, beim Einkauf von Chocolade die größte Vorsicht augewendet werden. Am meisten ist natürlich billiger Chocolade verbotener Zusätze verdächtig. Darmstadt, 28. Juli. (Minister Finger über die antisemitische Agitation.) Am 15. September v. I. wollten die antisemitischen Abgeordneten Hirsche! und Köhler einen Auszug mit Musik veranstalten, an den sich eine Volksversammlung unter freiem Himmel zu König i. O. anschließen sollte. Das Großherzoglich hessische Kreisamt Erbach verbot beides, während die Versammlung in unbeanstandeter Weise innerhalb der Wirthslokalitäten aus dem sog. Bergesgarten stattfinden durfte und auch stattfand. Im hessischen Landtag beschwerten sich nun die Herren Köhler und Genossen über das Vorgehen der Regierung und ihr Blatt, die „Deutsche Volksmacht", druckt jetzt die Antwort des hessischen Ministers Finger

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.