Mannheim
Compact Memory

Der Israelit · 1896-08-03 · Heft 62 (3.8.1896) · page 2

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Israelit
Volume
37 (1896)
Issue
Heft 62 (3.8.1896)
Date
1896-08-03
Page
– (sequence 2)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
93% known words query
IRI
…/2446951-2448608-2448666--42243-2491238
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

1184 thodoxen daran mindestens zehn beanspruchen könnten. Denn die Letzter« sind nicht nur zehnmal so zahlreich, sondern die Steuerlast der Gemeinde lastet auf ihren Schultern mindestens zehnmal so schwer, aus dem einfachen Grunde, weil die meisten Steuern ja indirekte sind, Fleischfteuer, Mazzoth-Steuer, Bad- Beitrag und drgl. und die „Fortschrittler" sich an denselben zum allergrößten Theil auf die sehr einfache Weise emanzipiren, daß sie von allen diesen „Lappalien" nichts wissen wollen. Aber wie gesagt, derlei kann nur einem beschränkten Unterthanen einfallen, ein „Regierer" kennt solche Skruppel nicht. Nun lud der Cultusrath auch den Rabbiner, Sr. Ehrwürden Herrn J s ak Sch melk es. Aber seit einigen Jahren ist Lemberg durch den Besitz einer Persönlichkeit ausgezeichnet, welche für sich auch den Titel Rabbiner in Anspruch nimmt. Diese Persönlichkeit, von der wir hier lieber nicht weiter reden wollen, ist der auch außerhalb unserer Stadt bekannte Prediger Dr. I. Caro, und er hat den Ehrgeiz, in der Stadt des snrmo als Rabbiner fungiren zu wollen. Der Cultusrath, dessen Verhältniß zum Prediger ein derartiges ist, daß er denselben jeder anderen Gemeinde in der Welt gönnen, und zwar von Herzen gönnen möchte, hatte selbstverständlich Herrn Caro nicht eingeladen, da zum Glück das bisherige Statut ausdrücklich bestimmt, daß der Prediger des Tempels nicht den Rang eines Rabbiners, sondern den eines Dajan hat, und obendrein, mit Ausnahme der Trauungen, keinerlei rabbinische Funktionen auszuttben hat. Herr Caro durfte also in seiner Eigenschaft als Prediger nicht an den Berathungen des Statuts theilnehmen, da mit Ausnahme des Rabbiners die besoldeten Gemeindebeamten von jeder Einflußnahme auf derlei Angelegenheiten ausgeschlossen sind. Aber Herr Caro wußte es durch Mittel, deren Kennzeichnung nicht hierher gehört, durchzusetzen, daß er eingeladen wurde. Und so ging unser Gemeindeparlament an die legislatorische Arbeit. In diesem unserem Gemeindeparlament waren nun die ca. 95°/0 der Orthodoxen durch 2, sage und schreibe zwei Männer vertreten, nämlich den Rabbiner Schmelkes und Herrn S. Roka ch. Ein niederträchtiges Wahlsystem und ein allmächtiges Cliquewesen unterstützt durch eine Reihe gewissenloser Agitatoren, die ein Jeder verachtet und doch zugleich fürchtet, bewirkt, daß seit Jahren die überwältigende Mehrheit der Gemeinde den Gemeindemächtigen auf Gnade und Ungnade ausgeliefert ist. In einer Reihe von Sitzungen, über deren Verlauf das steuerzahlende Plebs außerhalb der „Hallen der Gesetzgebung" nichts erfuhr, wurde ein noch nie gesehenes Monstrum von einer Gemeindeverfaffung zusammengebraut, in welchem die Prinzipien der Oligarchie, derTyrannisirung der Gewissen, der Knechtung der Massen wahre Orgien feiern. Zunächst wurden die indirecten Steuern, Fleischfteuer, Mazzosstcuer, Abgaben für Vieh- und Geflügelschlachten, ferner die Begräbnißkosten für in i 111 c r c und kleinere Steuerzahler ins Maßlose erhöht. Sodann haben die Herren, um dem kleinen Ehrgeiz gewisser Streber zu fröhnen und manchen Schreier ungefährlich zu machen, die Zahl der Kultusräthc auf 30 erhöht, im Uebrigen wurde das Wahlsystem erheblich verschlechtert und die Wahlperiode von drei auf sechs Jahre verlängert. Daniit war aber noch nicht alles fertig. Die breiten Massen des jüdischen Volkes besitzen eine große Dosis von Gutmütigkeit, und lassen sich von den obereit Zehntausend Vieles bieten, aber nur bis zu einenr gewissen Punkt. Diesen Punkt hatten die Herren Gesetzgeber überschritten und diese Unachtsamkeit belastet nun das ganze Wunderwerk der legislatorischen Kunst. Der Punkt aber, von dem die Rede ist, das sind die religiösen Satzungetl. Sobald diese atlgetastet sind, tcuut der Jude keinen Spaß. Die Herren Kultusräthe waren übel berathen, als sie diese Wahrheit übersehend, sich Herausnahmen, nichts mehr und nichts weniger, als dem jeweiligen Tempelprediger den Titel und die Befugnisse eines Rabbiners von Lemberg zu übertragen, und ihn mit dem Recht ausznstatten, Ehescheidungen v o r z u n e h in e n, und was damit zusammenhängt, n'ns? von ihren Fesseln zu befreien. Es unterliegt nicht dem geringsten Zweifel, daß wenn der verewigte Prediger B. Lötvenstein s. A. heute leben würde, er zuerst gegen eine solche Ausdehnung seiner Befugnisse mit aller Energie und Entschiedenheit protestirt haben würde. Denn er war sich des Wortes unserer Weisett bewußt, uw 'v pW? poj? 'b arr ptrrp: pu; ros jrrp, und er war, bei allem berechtigtet: Selbftbewußtsein nicht der Manu, die Gewissenseruppel anderer gering zu achten. Heute aber liegen die Sachen anders. Von gewisser Seite betrachtet man derlei Angelegenheiten lediglich vom Standpunkte des Gelderwerbes; nun ist das Vornehmen von Ehescheidungctt so gut eine Erwerbsquelle tvie jede andere, und als Nebenverdienst, als ein Theil der sog. Emolumente gar nicht zu verachten. Aber die „verstockteti, utiaufgeklärten, zurückgebliebenen" Juden deitkeit anders. Sie finb nämlich der altmodischen Meituulg, daß das Ehegesetz zu den heiligsten und tvichtigsten Institutionen des Judenthums gehört, tvoran ntan unter keinen Umständen nie und nitnmer rütteln darf, selbst wenn man — Cultusrath von Lemberg ist. Diese „Fanatiker", diese „Unduldsamen" wollen also, daß die Vornahme von Ehescheidungen nicht dem ersten besten Hergelaufenen übertragen werde, der sich irgendwo im Auslande den Doktorhut und ein sogenamttes „Rabbinerdiplom" erschnappt hat, wenn er auch noch einen

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.