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Der Israelit · 1896-07-30 · Heft 61 (30.7.1896) · page 3

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Journal
Der Israelit
Volume
37 (1896)
Issue
Heft 61 (30.7.1896)
Date
1896-07-30
Page
– (sequence 3)
Language
German
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1168 Wieviel Ernst in diesen Entscheidungen steckt, und wie viel davon mit zu dem Zwecke gefaßt wurden, um nach altbewährter Methode die gegen die oberen Klassen sich richtenden Leidenschaften der Besitzlosen auf die Juden abzulenken, indem man auf sie, als die Quelle alles Nebels hinweist, das entzieht sich unserer Beurtheilung. Allenfalls verdienen diese Beschlüsse zusammengefaßt und als organisches Ganzes betrachtet zu werden. Als solches bieten sie ein Bild merkwürdiger Gesinnung, und die Jaden Galiziens thäten gut, sie genau zu beachten, denn sie könnten so manches daraus lernen. Vor allen Dingen scheint es den Herren vom Katholikentag darum zu thun zu sein, auf alleu Gebieten des Lebens eine strenge Scheidung zwischen den Konfessionen durchzuführen. Nicht nur, wie sich dies von selbst versteht, auf rein religiösen Gebieten, sondern auch auf solchen, die füglich mit Religion nichts zu thuu haben. Der Jesuitenpater I a k o w s k i forderte eine Unterstellung aller öffentlichen Wvhlthätigkeitsinstitutionen und Stiftungen den katholischreligiösen Gesellschaften und eine Theilung der Wohlthätigkeit nach Confessionen. Insofern sich dies auf öffentliche Einrichtungen bezieht, wie z. B- Spitäler, die aus Staatsmitteln erhalten werden, ist nicht leicht einzusehen, wie das durchzuführen wäre. Was aber die von Privaten gemachten Stiftungen anbelangt, so kann sich die Mahnung nur an die Juden richten, welche bei derlei Gelegenheiten nach dem in unserer Zeit offenbar veralteten Prinzip sich zu richten pflegen, daß Wohlthätigkeitsstiftungen ohne Unterschied der Confession zu schaffen seien. Ein anderer Redner, Professor der Nationalökonomie vom Fach, plädirte eifrig dafür, das Gesetz über die Zwangsgenoffenschaften im Handel und Gewerbe in dem Sinne abzuändern, daß jede Confession sich besonders organisire, mit der merkwürdigen Motivirung, daß der Zweck der Organisationen, den Frieden und die Eintracht unter den Berufsgenossen, wie auch zwischen Arbeitgebern und Angestellten zu fördern, nicht erreicht werden könne, wenn Bekenner verschiedener Confessionen Zusammenwirken. Daß hier für die Scheidung der Schulklaffen in den Volksschulen eine Lanze gebrochen wurde, versteht sich von selber. Sehr bemerkenswerth ist indessen eine auf Antrag des Schulrathes Herrn Dr. Baranowski gefaßte Resolution, welche aus die Regelung des Religionsunterrichtes hinzielt. Dieser Herr, ein Mitglied des Landesschulrathes — er darf gewiß in nächster Zeit auf eine Gehaltserhöhung infolge der Protection höher gestellter Persönlichkeiten rechnen — forderte ein Gesetz, welches die Stellung der Katecheten innerhalb der Lehrkörper der einzelnen Schulen regeln soll, mit dem ausschließlichen Bemerken, daß ein zweites Gesetz, in einem anderen Sinne die Stellung des jüdischen Religionslehrers in den Schulen zu regeln habe. Es sind dies bescheidene Ansätze zu einer Ausnahmegesetzgebung für die Juden, die ihre Stellung allmählig Herabdrücken soll. Man kann hierüber umsoweniger in Täuschung sein, wenn man bemerkt, daß dieselbe Tendenz in einer ganzen Reihe anderer, rein wirthschaftliche Fragen betreffender Resolutionen zum Ausdruck kommt. Brutal und ganz unverblümt macht sich derselbe geltend in der Forderung, die Regierung möge eine Verordnung erlassen, wonach den jüdischen Pächtern auf dem flachen Lande untersagt werde, Waarenhandluugen zu eröffnen imb Tabak zu verschleißen. Es ist unbegreiflich, wie man sich solche Gesetze in einem modernen Rechtsstaat denken kann, ohne dessen Grundlage zu erschüttern. Aber es ist unzweideutig der Zweck dieser und ähnlichen Resolutionen, die jüdische Bevölkerung unter eine Art von Fremdenrecht zu stellen, wodurch in erster Reihe ihnen jeder ehrliche Erwerb unmöglich gemacht werde. Es wurde erklärt, daß es zu den wesentlichsten Merkmalen eines katholischen Landes gehöre, daß darin am Sonntag jegliche Arbeit unb jeglicher Handel ruhe, wohlgemerkt, nicht blos bei der christlichen Bevölkerung, sondern auch bei den Andersgläubigen. Dadurch ist ein vortreffliches Mittel geboten, die leidige jüdische Concurrenz förmlich lahm zu legen, unter dem Vorwand, die Religion, welche in Gefahr ist, zu beschirmen. Eine besondere kaiserliche Cabinetsordre wurde gefordert, um den Juden die Herstellung imb den Verkauf von Gegenständen des katholischen Gottesdienstes zu verbieten. Das dürfte leichter zu erreichen sein, als eine andere diesbezügliche Resolution, welche die christlichen Kaufleute auffordert, sich beim Handel mit lithurgischen Gegenständen mit geringerem Verdienst zu begnügen, als die habsüchtigen Juden. Würden die Juden mit gleicher Engherzigkeit den Druck religiöser Bücher und die Verfertigung von synagogalen Gegenständen den Andersgläubigen verwehren, so mancher christliche Gewerbetreibende würde sich bei den Herren vom Katholikentag für ihren Schutz, den sie dem „christlichen" Gewerbe angedeihen lassen, herzlich bedanken. Die Herren wußten wohl, was sie thaten, als sie es unterließen, zu decretiren, daß man an Juden Landgüter weder verkaufen noch verpachten dürfe. Aber sie ließen es sich nicht nehmen, der Welt zu verkünden, daß solches Beginnen in religiöser, nationaler und sozialer Beziehung ein Unglück bedeute. Es wäre von Interesse zu erfahren, was sich bei der Verkündung dieses Beschlusses wohl der anwesende Landmarschall, Graf Stanislaus B a - deni dachte. Dieser, als vorzüglicher Landwirth und ausgezeichneter Administrator bekannte steinreiche Magnat, vermeidet es prinzipiell, seine zahlreichen, ausgedehnten Güter an einen Bruder Schlachziz zu

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