Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 37 (1896)
- Issue
- Heft 59 (23.7.1896)
- Date
- 1896-07-23
- Page
- – (sequence 21)
- Language
- German
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■MiPJJlip'ip 1139 Exzellenz unterbreiteten Vorstellung vom 6. März 1896, in welcher der Nachweis geführt worden ist, daß ein großer Theil der neu angeordneten Beschränkungen mit den Einrichtungen der Gemeindeschulen in Berlin unvereinbar und deshalb undurchführbar ist. Der Theil dieser Vorstellung freilich, welcher den Glauben erwecken könnte, daß Lehrer und Lehrerinnen, welche dem jüdischen Glauben angehören, einer von der des Christenthums verschiedenen Moral huldigen müssen und daß lediglich die Vorbildung auf christlichen Lehranstalten dieselben vor den Irrlehren des „Talmud" und des „Schulchan Aruch" bewahre, beruht aus vollständiger Verkennung der einschlägigen Verhältnisse. Es giebt kein jüdisches Religionsgcsetz. welches mit irgend einem Grundsatz der christlichen Sittenlehre in Widerspruch stände. Ueber die Bedeutung des Talmud und des Schulchan Aruch haben Rabbiner, welche den verschiedenen religiösen Richtungen im Judenthum angehören, in einer Erklärung vom Februar 1893 sich ausgesprochen, welche Euer Exzellenz wir in einem Druckexemplar zur hochgeneigten Einsicht in der Anlage zu unterbreiten nicht verfehlen. Wir gestatten urrs zu gleichem Zwecke ein Exenrplar der Belegstellen zu den Grundsätzen der jüdischen Sittenlehre, welche namentlich für unsere Religionsschulen bestimmt sind, gehorsamst beizufügen, und wir dürfen vertrauen, daß Euer Exzellenz sich davon überzeugen werden, daß ein in diesen Grundsätzen erzogener Lehrer weder zur Entchristlichung der Schulen beitragen, rioch der christlichen Moral der Schüler Eintrag thun könnte. Wenn hinsichtlich der Sittenlehre des Judenthums diesen Grundsätzen Entgegenstehendes behauptet worden ist, so beruhen solche Behauptungen theils auf absichtlicher Entstellung aus dem Zusammenhang gerissener Sätze der orerwähnten Schriften, und zwar solcher Sätze, welche überhaupt keinen religionsgesetzlichen Inhalt haben, theils auf unrichtigen Vorstellungen, welche durch unlautere Machinationen der sogenannten Antisemitenpartei herrorgerufen worden sind. Mit freudigem Stolze dürfen wir aber auch hervor heben, daß die gedachten Moralgrundsätze von der jüdischen Religion nicht nur gelehrt, sondern von den Bekennern derselben und insbesondere von den Mitgliedern unserer Gemeinde im Allgemeinen auch bestätigt werden. In der Liebe zu Kaiser und Reich, in der Verehrung des Staatsoberhauptes, in der Vaterlandsliebe und der Achtung vor den Gesetzen, in der Reinheit des Familienlebens und in den Beweisen Werktätiger Liebe gegenüber ihren Mitmenschen stehen die Juden hinter den Bekennern anderer Religionen nicht zurück: die Akten der städtischen Stiftungsdeputation ergeben, daß die Beweise solcher Menschenliebe von Seiten der Juden sich keineswegs auf ihre Glaubensgenossen beschränken, daß sie keinen Unterschied des Glaubens und der Abstammung kennen, wenn cs gilt, zu helfen oder das Gemeinwohl zu fördern. Eines weiteren Beweises dieser allgemein bekannten Thatsachen glauben wir überhoben zu sein, wir wollen nur beispielsweise an das neu errichtete Waisenhaus für Kinder aller Konfessionen zu Schmargendorf und an den unter dem segensreichen Protektorat Ihrer Majestät der Kaiserin in neuester Zeit begründeten Heilstätten-Verein für Lungenkranke erinnern, für welchen die jüdischen Mitbürger etwa drei Viertel der bisher aufgebrachten Mittel gemährt haben. Nicht Rühmens halber haben wir geglaubt, auf diese Thatsachen Hinweisen zu müssen, wir sind vielmehr hierzu genöthigt, um einerseits den systematischen Verleumdungen entgegenzutreten, welchen unser Glaubensbekenntniß seit vielen Jahren ausgesetzt ist, und anderseits darzulegen, daß diese Religion es ist, welche das Gebot „Liebe deinen Nächsten wie dich selbst" (3. B. Moses 19, 18) für ihren Hauptgrundsatz erklärt hat. Und dennoch sollen Lehrkräfte, nur weil sie dieser Religion angehören, obwohl sie dieselbe Vorbildung genossen haben und in denselben Moralgrundsätzen erzogen sind, wie ihre Standesgenossen der beiden christlichen Konfessionen, Beschränkungen ausgesetzt werden, welche ihre Stellung und ihre Berufsfreudigkeit erheblich herabzudrücken geeignet sind. Sie sollen vorwiegend Religionsunterricht ertheilen, obwohl sie gerade in diesem Unterrichtsgegenstande einen staatlich geordneten Befähigungsnachweis nicht zu führen vermögen, es soll ihnen nur ganz ausnahmsweise ein Ordinariat übertragen werden, und es soll ihnen nicht gestattet sein, die ihrem Unterricht anvertrauten Kinder durch mehrere Klassen hinaufzuführen. Wir können nicht einsehen, wodurch die jüdischen Lehrer und Lehrerinnen eine solche Zurücksetzung verdient haben. Es ist bereits angedeutet, daß nach den Einrichtungen der Berliner Volksschulen mit dem Ordinariat der Unterricht in den wichtigsten Unterrichtsgegenständcn, namentlich im „Deutschen" verknüpft ist. Die Entziehung des Ordinariats ist demnach materiell fast gleichbedeutend mit der Entziehung der Lehrbesugniß überhaupt, abgesehen von dem Unsirrichte in der jüdischen Religion. Zu dem gleichen Ergebnisse führt die Anordnung, daß eine Neuanstellung von Lehrpersonen jüdischen Glaubens nur zulässig ist, wenn die angestellten Lehrkräfte bis je zu zwölf Religionsstunden herangezogcn sind, wie der Magistrat in seiner oben angezogencn Vorstellung bereits dargelegt hat. Es wird gesagt, die Rücksicht auf die Schüler christlicher Religion gebiete solche Maßnahmen. Wir erlauben uns, demgegenüber zunächst anzuführen, daß der jetzt seit länger als zwanzig Jahren in Berlin von Seiten jüdischer Lehrer und Lehrerinnen ertheilte Unterricht in profanen Wissenschaften von Seiten der Eltern der so unterrichteten Kinder keinerlei Beschwerden hervorgerufen hat, wie dies der Magistrat und die städtischen Schulbehörden bestätigen werden, wir glauben ober auch weiter hervorheben zu dürfen, daß auch vom Unterricht christlicher Kinder durch jüdische Lehrer gilt, was über den gemeinschaftlichen Unterricht von Kindern verschiedener Konfessionen von einem der hervorragendsten Schulmänner Preußens gesagt worden ist, daß die Kinder dadurch „Toleranz und Humanität lernen, die größten Tugenden und Eigenschaften, welche die Staatsbehörde nach allen möglichen Richtungen zu fördern die Pflicht hat." Das Eegentheil würde unseres unvorgreiflichen Dafürhaltens erreicht,derFrieden zwischen Bekennern der verschiedenen Religionen bedroht, das Gift des Antisemitismus schon der Kindersecle cingeimpft werden, wenn die Kinder wahrnehmen, daß Lehrer, nur weil sie der jüdischen Religion angehören, trotzdenr sic im Einzelfall die Liebe und Verehrung der ihnen anvertrauten Schüler in gleicher Weise wie ihre christlichen Standesgenossen sich zu erwerben verstanden haben, in der mehrgedachten Weise zurückgesetzt werden. Wir glauben uns, auf das Zeugniß sowohl der staatlichen, als der städtischen Schulbehörden da ür berufen zu dürfen, daß jüdische Lehrer und Lehrerinnen in den ihnen bisher anvertrauten Lchrstellungen sich bewährt haben, wir sind damit einverstanden, daß von ihren Leistungen das höchst zulässige Maß erfordert werden, und wir bitten Euere Exzellenz, vor der Entscheidung über unser Gesuch in eine Prüfung der Wirksamkeit jüdischer Lehrkräfte nach dieser Richtung hochgencigtest eintretcn zu wollen. Wir zweifeln nicht, daß alsdann Euere Exzellenz zu dem Ergebnisse gelangen werden, welches wir inständigst erbitten: bezüglich der Anstellung und Beschäftigung jüdischer Lehrkräfte in Berlin eine Veränderung der bisherigen Praxis nicht eintreten lassen zu wollen. In Ehrerbietung Der Vorstand der jüdischen Gemeinde (Unterschriften.) Die Repräsentantenversammlung der jüdischen Gemeinde. (Unterschriften.) An des Königlichen Staatsministers und Ministers der geistlichen Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten Herrn Dr. B o s s e, Exzellenz zu Berlin.