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Der Israelit · 1896-07-23 · Heft 59 (23.7.1896) · page 5

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Journal
Der Israelit
Volume
37 (1896)
Issue
Heft 59 (23.7.1896)
Date
1896-07-23
Page
– (sequence 5)
Language
German
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hp DMW'M *«{ -Tffj»'! Wtzj.« fprrsiw 1123 geben könnte, so müßte er angesichts der Actenstücke, welche uns gegenwärtig vorliegen, völlig verschwinden. Das Ministerium des Innern hatte sich auf Befehl des Czars bekanntlich der Mission unterzogen, die zur traurigen Berühmtheit gelangte Lex Jgnatjew vom 3. Mai 1882, wonach den Juden die Ansiedlung und Niederlassung in den Dörfern und Marktflecken des Reiches untersagt wurde, einer radicalen Durchsicht zu unterwerfen. Der Minister des Innern, Senator Goremykin, richtete deshalb an sämmtliche Gouverneure ein Circular, mit dem er die Einsendung authentischer Daten über die Wirkung, welche das Gesetz vom 3. Mai auf das Leben, den Handel und das Gewerbe der Juden geübt hat, verlangte. Die Gouverneure forderten ihrerseits sämmtliche Dorfbehörden auf, Daten über die Ergebnisse der Anwendung des Jgnatjew'schen Gesetzes zu sammeln. Jeder unparteiische und billigdenkende Mensch wird zugeben, daß derlei Angaben, welche bestimmt sind, über das Schicksal einiger Millionen Menschen zu entscheiden, mit der größten Objcctivität hätten zusammengestellt werden müssen, daß die Behörden, welche berufen waren, diese Aufgabe zu erledigen, frei von jeder Voreingenommenheit und jeder Einflüsterung hätten sein sollen. Allein die uns vorliegenden Circulare der Gouverneure an die Dorfbehörden bilden nicht bloß eine Anklageschrift gegen die Juden, sondern sie legen den Dorfbehörden in den Mund, was sie zu sagen haben, um die „gänzliche Austreibung der Juden aus den Dörfern" herbeizuführen. Ein abscheulicheres Komödienspiel kann man sich kaum vorstellen! Die charakteristischen Schriftstücke besagen im Wesentlichen: „Im Aufträge des Ministeriums des Innern fordere ich die Polizeimeister und die Dorfbehörden des mir unterstehenden Gouvernements auf, mir unverzüglich über die Ergebnisie der fast vierzehnjährigen Anwendung des Gesetzes vom 3. Mai 1882 Mittheilung zu machen. In erster Linie verlange ich Bericht darüber, welcher Beschäftigung sich die Juden zugewandt, die aus den Dörfern ausgewiesen wurden, und welchen praktischen Vortheil im Allgemeinen das Gesetz vom 3. Mai gebracht hat. Mit besonderer Genauigkeit aber sollen die Dorfbehörden über die Thätigkeit der in den Dörfern belassenen Juden und über deren Einfluß auf die ökonomische Lage der Bauern berichten, wobei die Dorfbehörden aufgefordert werden, Vorschläge darüber zu machen, welche Mittel und Maßnahmen zu ergreifen sind, um die Bauern vor der schädlichen, ihren Wohlstand in den Wurzeln untergrabenden Ausbeulung der Juden am sichersten schützen zu können. Vielleicht finden die Dorfbehörden, daß das beste Mittel zur Erreichung dieses Zieles die völlige Austreibung der Juden aus den Dörfern sei, da sie in den Städten, wo die Concurrenz eine allgemeine ist, keine so schädliche Thätigkeit entwickeln können." Bei der totalen Unwissenheit der Dorsbehörden in Rußland und bei der großen Autorität, welche die Gouverneure genießen, ist das Circular Nicht mehr und nicht weniger als eine Aufforderung, die Juden in den Augen der Centralverwaltung als Schädlinge hinzustellen. Das von den Dorfbehörden im Sinne des Circulars gesammelte Material wird nachher als vox populi zu Ungunften der Juden ausgegeben werden, um neue Beschränkungen schaffen und sie rechtfertigen zu können. Mit Recht sagt der „Odeßkij Listok", der dem Circular einen längerer! Artikel widmet, daß die allerhöchste Absicht, durch die Prüfung der Wirkungen der Lex Jgnatiew vom 3. Mai die Lage der Juden einigermaßen zu mildern, in Folge des Rundschreibens der Gouverneure vereitelt wird, da es außer Zweifel steht, daß die Dorfbehörden das Circular befolgen und Daten liefern werden, welche für die Juden verhängnißvoll sein dürften. Auch der „Woschod" wagt es, die Aufmerksamkeit der Centralregierung auf die Verwerflichkeit der Umfrage zu lenken und um Abhilfe zu bitten. Aber dort, wo die feste Absicht besteht, die Juden um jeden Preis, auch um den der Lüge, der Entstellung und der Willkür zu verfolgen, dürften die Preßstimmen wirkungslos verhallen. Daß Beamte in Rußland sich das Recht herausnehmen, das Gesetz zu Ungunsten der Juden zu deuten und den Haß der orthodoxen Bevölkerung gegen die Juden künstlich zu erzeugen, beweist ein trauriger Vorfall, der sich kürzlich im Gouvernement JekalerinoSlaw abgespielt hat. Der Pristav des vierten Bezirkes im Kreise Bachmut erhielt eine Note des Jsprawnik, die Neuansiedlung von Juden in den Dörfern mit aller Energie zu hintertreiben. Der weise Wächter des Gesetzes legte die Note dahin aus, daß sich die Bauern schriftlich verpflichten mußten, den Juden keine Wohnungen zu vermiethen. Es geschah, und die unwissenden Bauern glaubten sich durch ihre Unterschrift gehalten, Juden überhaupt im Dorfe nicht zu dulden. Als Folge war, daß im Dorfe Grodowki sämmtliche Juden von den Bauern delogirt und aus dem Dorfe gejagt wurden, trotzdem sie mehr als zwanzig Jahre dort ansässig waren und nach dem Wortlaute des Gesetzes von der Lex Jgnatjew hätten verschont bleiben sollen. Auch die Abnahme von schriftlichen Verpflichtungen, den Juden, welche „gesetzlich" in einer Ortschaft leben, keine Wohnungen zu vermiethen, ist ebenfalls vom Gesetze ganz klar und deutlich untersagt. Den Beamten ist aber das Gesetz Hekuba, sobald es sich um jüdische Angelegenheiten handelt. (Fr. Bl.)

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