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Der Israelit · 1896-07-23 · Heft 59 (23.7.1896) · page 4

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Journal
Der Israelit
Volume
37 (1896)
Issue
Heft 59 (23.7.1896)
Date
1896-07-23
Page
– (sequence 4)
Language
German
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1122 Zucker, durch Aufschrift auf der Packung kenntlich gemacht werden muß und kommen hier auch nur Stärkemehl, Reismehl oder Waizenmehl und Sesamöhl in Betracht. Wo aber „garantiert rein" oder „garantiert rein Zucker und Cakao" vermerkt ist, da ist sicher nichts verwendet, was nicht ibs wäre und ruhen hier auf Uebertretung der betreffenden Vorschriften hohe, gesetzliche Strafen. Was nun das Cacaomehl- oder Pulver betrifft, so fällt hier alles vorgesagte von selbst, da hier nicht allein kein Fett verwendet wird, sondern sogar jeder Fettstoff, der in den Bohnen enthalten ist, herausgezogen wird. I. W. Oesterr.-Ungar. Monarchie. Budapest, 21. Juli. Wie das „Montagblatt" aus verläßlicher Quelle erfährt, wird Herr Heinrich v. Levay, der dieser Tage auf seiner Besitzung im Raaber Komitat durch den Abtpfarrer Ruschek getauft worden ist, seine Stelle als Mitglied des Magnatenhauses niederlegen. Herr v. Levay werde bei diesem Schritte davon geleitet, daß er aus Anlaß der Reform des Oberhauses gleichsam als Vertreter des ungarischen Judenthums zu deffen Mitglied ernannt wuroe. Da er nun aufgehört habe, dieser Religionsgenossenschaft anzugehören, glaube er, es seiner Vergangenheit schuldig zu sein, die Möglichkeit zu schaffen, daß nun ein anderer Repräsentant der Judenheit im Magnatenhause Platz nehme. Pretzburg, 16. Juli. Seit der Einführung der Civilehe in Ungarn hat sich auch in vielen jüdischen Gemeinden daselbst der Mißbrauch eingeschlichen, daß man zu den Trauungen nicht mehr den Local-Rabbiner nimmt, sondern irgend eine beliebige Persönlichkeit herbeiholt und von derselben dann diese heilige Function vollziehen läßt, weil es so billiger zu stehen kommt. Unser verehrter Ober- Rabbiner hat sich daher in dieser Angelegenheit an das Cultusministerium gegen diesen Unfug gewendet und von demselben Abhilfe gefordert. Das Cultusministerium erklärte jedoch, in dieser Angelegenheit nichts thun zu können, da das mosaische Gesetz es einmal doch gestatte, daß auch Laien Trauungen vollziehen können. Wie indessen verlautet, wollen nun einige christliche Abgeordnete die Sache in die Hand nehmen und dieselbe im Reichsrathe zur Sprache bringen. Die Regierung wird sich ja dann gezwungen sehen, im Verordnungswege eine Norm für die Vollziehung der Trauungen durch Laien festzusetzen. Rußland. Petersburg, Anfangs Juli. Bekanntlich hat der Hetmann der Don-, Therek- und Kubankosaken, Fürst Swiathopolk-Mirski, im vergangenen Jahre die Ausweisung aller im Kosakengebicte lebenden Juden angeordnet. Der Fürst, welcher zur Zeit seiner Anwesenheit in Karkow im Jahre 1881 den Liberalen spielte, begründete seine Ausweisungsverordnung damit, daß die Juden für das ökonomische Leben der Kosaken schädlich wären. Obzwar die Kosaken eine freie Selbstverwaltung besitzen und Gemeindeangelegenheiten nur von den Kosakenältesten ohne jegliche Pression von Seiten der Hetmane geregelt werden dürsen, verfügte Fürst Swiathopolk-Mirski die Ausweisung der Juden, ohne die kompetente Verwaltung einvernommen zu haben. Irl Folge dieser Verfügung machte sich aber unter den Kosaken eine starke Unzufriedenheit bemerkbar. Die Kosaken, welche vom Staate keinen Sold beziehen, sind dafür im Besitze von großen Fischereien und von Salzseen, deren Ausbeutung ausschließlich ihnen zusteht. An den im Kosakengebiete lebenden Juden hatten sie Abnehmer und Käufer, und seit deren Ausweisung versiegten die Einnahmequellen der Kosaken. Aus dem Don- und Kubangebiete wurde sofort eine Deputation zum Fürsten Swiathopolk-Mirski entsendet, um die Zurückziehung der Ausweisungsordre gegen die Juden zu erwirken. Allein der Hetman empfing die Deputation nicht und sie konnte ihre Beschwerde nicht Vorbringen. So reifte denn unter den Unzufriedenen der Gedanke, eine Bittschrift an den Czar zu richten und ihn um Belassung der Juden zu ersuchen. Da jedoch Bittschriften von Militärs an den Czar nur durch den betreffenden Militärchef überreicht werden dürfen, so hätten die Kosaken ihre Bittschrift zunächst dem Fürsten Swiathopolk-Mirski übergeben müffen. Da traf es sich aber, daß der Oberkontroleur der Kosaken, General Markow aus Petersburg, nach den Kosakengebieten entsendet wurde, um die Zusammenstellung der zur Krönung nach Moskau zu entsendenden Kosakendeputationen vorzunehmen. Diesem General übergaben nun die mit der Ausweisung der Juden unzufriedenen Kosaken ihr Gesuch an den Czar und legten demselben eine ausführliche Denkschrift bei, in welcher sie die Ehrlichkeit und den Fleiß der Juden hervorhoben nnd die durch die Ausweisung hervorgerufene wirthschaftliche Krise schilderten. Diese Denkschrift wurde tatsächlich dem Czar überreicht, der auf dieselbe eigenhändig die Worte schrieb: „Die Ausweisung der Juden einstellen; vom Fürsten Swiathopolk Erklärungen verlangen." Darauf ist es zurückzuführen, daß der „Regierungsbote" die lakonische Mittheilung brachte: „Der Hetman der Don- und Kubankosaken hat die von ihm im vorigen Jahre verfügte Judenausweisung bis auf Weiteres eingestellt." Petersburg, 18. Juli. (Russische Gesetza u s l e g u n g). Schwere Zeiten brechen für die Juden in Rußland an, und wenn es irgend welchen Zweifel über die wahren Absichten der Petersburger Regierung noch

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