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Der Israelit · 1896-07-20 · Heft 58 (20.7.1896) · page 11

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Journal
Der Israelit
Volume
37 (1896)
Issue
Heft 58 (20.7.1896)
Date
1896-07-20
Page
– (sequence 11)
Language
German
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1113 theilweise wahr sein müsse. Und das ist eben das Traurige an der Sache. Da nun dieser weise Dorfhüter bei seinen Erörterungen auch subjektiv wurde, trat der sich zunächst ain meisten getroffen fühlende Jsraelite. Metzger H. aus Kl., kürzlich klagbar gegen diesen auf. llnd damit hat H. sehr gur gethan gegenüber manchen Glaubensgenossen, die sich bei solchen Vorkommnissen viel zu indifferent verhalten, weil „das Feuer sie selbst nicht brenne." Solche sollten aber bedenken, daß, wie wir von jeher durch die Sünden Einzelner alle leiden, wir auch alle für einander einstehen und unser Mögliches thun müssen, den wühlenden Dunkelmännern und ihren Helfershelfern nachdrücklich zu begegnen. Unsere Behörden inaeß stehen G. s. D. hoch über allen Vorurtheilen, so daß wir unser vollstes Vertrauen zu ihnen haben und dem Ausgange des Prozesses ruhig entgegen sehen können. Diesem Wächter der Ordnung mit seinen Vorlesungen aber möchten wir zurusen: „Armer Mann, es ist ein trauriges Werk, das Du da treibst. Unzählige Feinde hat Israel schon gehabt; viel größer und viel mächtiger als Du; sie alle haben ihr Ziel nicht erreicht, denn Israel besteht heute noch. Unser Trost und unsre Hoffnung ist und bleibt: Daß nicht schlninmert und nicht schläft der Hüter Israels. S. Seng er. Oe ft er r. - Ungar. Monarchie. Wien, 18. Juli. Bei dem jungen Schuhmacher Egydius Leist, der sich Freitag vom Stephansthurm hcrunterstürzte, wurde ein Volksgebet gesunden, welches dem „Vater Unser" und dem Glaubensbekenntniß nachgebildet ist; die blasphemische Natur dieses antisemitischen Machwerks verbietet uns die Wiedergabe. Nur die Anfangszeilen setzen wir her; sie lauten „Vater unser, Lueger, der Du bist" u. s. w. und „Ich glaube an Dr. Lueger". Man hielt dies Schriftstück zuerst für die Ausgeburt des kranken Hirns eines Einzelnen, Nur zu bald aber stellte man zur eigenen Ueberraschung fest, daß dieses Volksgebet in den Vorstädten Wiens bereits seit einiger Zeit, durch Druck oder Abschrift vervielfältigt, massenhaft verbreitet ist, und in den unteren Schichten faktisch wie ein Gebet behandelt wird. Wenn so etwas in den Abruzzen vorkäme, so würde man sich darüber nicht wundern, aber in der österreichischen Hauptstadt! Das läßt in die Volksbildung in Wien einen tiefen Blick thun. Man kann wirklich sagen, daß für Wien Kaiser Joseph vergeblich gelebt hat! Lemberg. (Eine nicht bewilligte Vereinsgründung). In hiesiger Stadt sollte sich ein Verbandsverein unter dem Namen „Ahawath Zion" bilden, als dessen Zweck die Pflege und Verbreitung der hebräischen Sprache, jüdischen Geschichte Literatur, die Hebung des geistigen und moralisches Zustandes, sowie des Volksbewußtseins der Juden in Galizien und die Unterstützung der in Palästina und Syrietl wohnhaften hilfsbedürftigen Juden angegeben wurden. Die der Statthalterei vorgelegten Statuten wurden aber mit Erlaß vom 27. April 1896 zurückgewiesen, weil es im 21 dieser Statuten heißt, daß die Vereinsleitung die Initiative zur Gründung von Zweigvereinen ergreifen solle. Da aber diese Verbands-Vereinsleitung erst in der Delegirten-Versammlung aus der Mitte der Zweigvereine gewählt wird, ist die Art der Gründung des ersten Verbandes aus den Statuten nicht ersichtlich. Ein weiterer Ablehnungsgrund war auch der, daß in den Statuten die Rechte und Pflichten der correspondirenden und Ehrenmitglieder nicht präcisirt sind. In dieser Nichtbestätigung erblickten nun Dr. David Hescheles und Dr. David Matz eine Verletzung des durch die Verfassung gewährleisteten Rechtes, Vereine zu bilden, und sie richteten eine Beschwerde an das Reichsgericht, welche dieser Tage zur Verhandlung kam. Als Vertreter des geklagten Ministeriums des Innern erschien Ministerial-Secretär Dr. v. Simonelli. Die Beschwerde, von Dr. Kostrakiewicz in Lemberg verfaßt und hier von Dr. Kokesch vertreten, stützte sich mit Beziehung auf den § 1 der Statuten darauf, daß im § 21 nicht ausschließlich die Errichtung, sondern vielmehr die Vereinigung separater Vereine zu diesem Verbandsvereine betrieben wird. Betreffs des zweiten Punktes hält sie es für überflüssig, die Pflichten und Rechte der correspondirenden Mitglieder in die Statuten aufzunehmen, weil diese ebenso wie die Ehrenmitglieder keine wie immer gearteten Pflichten und Rechte haben, sondern nur in Anerkennung für geleistete Dienste diesen Titel aä honores erhalten. Das Reichsgericht fällte nun die Entscheidung, daß die Klage abgewiesen werde, weit der Standpunkt der Statthalterei, welche die Statuten des „Ahaweth Zion" aus formellen Gründen zurückwies, mit Beziehung auf den §. 6 des Vereinsgesetzes vom 25. October 1876, R. G. Bl. Nr. 138, vollkommen gerechtfertigt erscheint. Budapest. (Eine jüdische Bischofs-Frage in Ungarn.) Noch lange, bevor die Rezeption der jüdischen Religion in Ungarn zu Gesetz wurde, liebte man es in hierländischen jüdisch-neologen Kreisen, sich mit der Idee der Creirung eines jüdischen Bischofsthums in Ungarn nach Einführung der Gleichstellung der jüdischen Confessio» mit den andern nichtjüdischen Confessionen, zu beschäftigen; nunmehr aber, da dieselbe bereits erfolgt ist, glaubt man in erwähnten Kreisen die Zeit für gekommen zu halten, behufs Realisirung dieser Idee die nöthigen Schritte einzuleiten. Daß sie damit bisher vor der hohen

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