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Der Israelit · 1896-07-16 · Heft 57 (16.7.1896) · page 4

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Journal
Der Israelit
Volume
37 (1896)
Issue
Heft 57 (16.7.1896)
Date
1896-07-16
Page
– (sequence 4)
Language
German
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1086 vocliegt, wird der erblasserischen Wittwe, Frau Clara Baronin Hirsch-Gereuth, als der aus dem Testamente vom 14. November 1894 unbedingt erbserklärten Universal-Erbin der rechtliche Besitz an dem in den Nachlaß des Herrn Moritz Freiherrn von Hirsch-Gereuth gehörigen beweglichen Vermögensbestande eingeräumt und ihr insbesondere die Ermächtigung ertheilt, daß sie die bei den verschiedenen Bankinstituten und Privatbankiers des In- und Auslandes erliegenden Werthpapiere in ihren Besitz nehmen und deren Zinsen und Erträgnisse erhebe und beziehe. Der bewegliche Nachlaß besteht aus Werthp.pieren rund in Francs im Depot bei: Der Banque de Paris et de Pays- Bas in Paris 30.157,000, bei der Brüsseler Anstalt dieses Instituts 33.057,000, Robert Warschauer und Comp, in Berlin 24.363,000, der Deutschen Bank in Berlin 12.293,000, der Bayrischen Vereinsbank in München 2.280,000, der Banque de Paris et des Pays-Bas in Amsterdam 718,000, Credit Foncier de France in Paris 3 488,000, Wertheim u. Gomperz in Amsterdam 3.284,000, Banque Hypothöcaire Neerlandaise in Amsterdam 667,000, Ungarische Landes- Creditanstalt in Budapest 24,000, Wiener Lombard- und Excomptebank in Wien 153,000, Wiener Bankverein in Wien 2.202,000, An lo-Oesterreichische Bank in Wien 1.218,000; in Summe 113.904 000 Francs; ferner aus Contocorrent-Guthaben bei den vorgenannten und bei anderen Banken im Gesammtbetrage von 9.706,956 Francs, wovon beim Wiener Bankverein ein Betrag von 38 Millionen Francs; endlich aus einem Vorschuß an Lange u. Deutsch in Paris gegen Faustpfand im Betrage von 19 811,175 Francs. Rücksichtlich der in Oesterreich gelegenen unbeweglichen Güter besagt der Bescheid, kann mit Rücksicht auf die Bestimmung des §. 145 Abhandlungspatent, Absatz 2, die Einräumung des rechtlichen Besitzes nicht erfolgen. Dagegen wird Frau Clara Hirsch-Gereuth ermächtigt, die Güter für eigene Rechnung zu verwalten und deren Einkünfte für sich zu beziehen. Bezüglich der bei diversen ausftehenden Guthaben per 4.907,859 Frarcs 83 Centimes wird der Gesuchstellerin der rechtliche Besitz eingeraumt werden, sobald sie die Namen der betreffenden Schuldner bekanntgegeben haben wird. — Nach der verlassenschaftsbehördlichen Inventar-Aufnahme und dem in dem Bescheide des Brünner Landesgerichtes vom 1. Juli 1896 enthaltenen Ergebniffe derselben würde sich somit das gesammte bewegliche Nachlaßvermögen des Freiherrn Moritz v. Hirsch auf 145 Millionen Francs, zuzüglich des Guthabens bei einem nicht genannten Schuldner auf 150 Millionen Francs belaufen, eine Summe, die trotz ihrer Höhe hinter den Schätzungen, welche man früher rücksichtlrch des Vermögens des Baron Hirsch machte, zurücksteht. Krakau. (Eine Niederlage der Antisemiten). Die beendeten hiesigen Gemeinderathswahlen haben Zeugniß hiesür abgelegt, daß die Antisemiten nur den Zweck verfolgen, Zwietracht in der Bevölkerung zu stiften, damit dieselben desto leichter im Trüben fischen können. Noch niemals haben es die Antisemiten gewagt, in unserer Stadt offen aufzutreten, wußten sie ja, daß auf hiesigem Boden solche Blüthen nicht gedeihen und daß die hiesige Bevölkerung für Antisemitismus nicht zu haben ist. Seit jeher lebt die hiesige Bürgerschaft in Frieden und Keinem ist es hier gelungen, unter der schmutzigen Flagge des Antisemitismus zu segeln. Dank der tactvollen und verständnißvollen Leitung der hiesigen Cultusrepräsentanz bringt die christliche Bevölkerung die gebührende Achtung den Juden entgegen und niemals ist es gelungen, Zwietracht unter der hiesigen Bevölkerung zu säen. Die diesjährigen Gemeinderathswahlen schienen aber einigen Individuen als außerordentlich passende Gelegenheit, um Haß gegen die Juden hervorzurufen und dieselben aus dem Gemeinderathe zu verdrängen. Doch alle Schleichwege, die sie zu diesem Zwecke benützten, erwiesen sich vergebens, denn nicht nur, daß die Zahl der bisher von den Juden innegehabten Mandate von 13 auf 15 gestiegen ist, ist es den Juden gelungen, einige enragirte Antisemiten aus dem Gemeinderathe zu verdrängen und dieselben durch friedliebende Bürger zu ersetzen. Dieser eclatante Sieg ist hauptsächlich dem Präsidium unserer Cultusgemeindc, und zwar dein Präsidenten und Gemeinderath Dr. Leon Horowitz und dem Vicepräsidenten Gemeinderath und Handelskammerrath Hirsch Landau, die unermüdlich und aufopferungsvoll Und mit großem Tacte die Interessen der hiesigen Juden vertraten, zu verdanken. Unter den hiesigen Juden herrscht über den Sieg großer Enthusiasmus und dieselben sind dem obgenannten Präsidium zu Dank verpflichtet. Krakau, 12. Juli. (Pater C h ot kowsky). Neuerdings hat eine lebhafte Gelneinderathssitzung in der Chotkowsky-Affaire stattgefunden. Chotkowsky klammerte sich an die Mittheilung des Landesschulrathes, daß einige christliche Schulknaben einst, den katholischen Katecheten erwartend, freiwillig in die Abtheilung gingen, wo jüdische Religion unterrichtet wurde, und suchte dies mit seiner Behauptung im Reichörath in Verbindung zu bringen. Ec verlangte deßhalb den Widerruf der ihm vom Bürgermeister Friedlein gemachten Vorwürfe. Der Bürgermeister erwiderte entschieden, er werde nicht widerrufen, da der Landesschulrath ausdrücklich erklärt habe, der von Chotkowski im Reichsrath angeführte Fall habe nie stattgefunden. Chotkowsky nannte dann die gegen ihn geführte Untersuchung einseitig, parteiisch und beantragte, die Gemeinde möge die Erklärung des Landesschulrathcs zur Kenntniß nehmen und die ganze

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