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Der Israelit · 1896-07-16 · Heft 57 (16.7.1896) · page 3

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Journal
Der Israelit
Volume
37 (1896)
Issue
Heft 57 (16.7.1896)
Date
1896-07-16
Page
– (sequence 3)
Language
German
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1085 Zettrtngsnachrrchtcn und Correspondenzen. Deutschland. Fürth i. B., 10. Juli. Ueber die leichte Art des Wohlthuns schreibt Herr Dr. D. in der gestrigen Nnmmer des hiesigen „Central-Anzeigers" folgende beherzigenswerthe Worte: „Das buntfarbige, mannigfach bewegte Leben erzeugt immer neue Formen, in denen der rege Wohlthätigkeitssinn sich bethätigt. Und dennoch gibt es der Gebiete noch so manche, auf welchen, wenn jie mehr beachtet würden, unschwer recht viel Gutes geleistet werden könnte. So erachten es beispielsweise nur die wenigsten Eltern, deren Kinder die Schule verlassen oder in eine höhere Klaffe aufsteigen, der Mühe wertst, die bisher von ihren Kindern benützten Schulbücher in die Buchhandlung zu tragen, um sie dort für ein Geringes zu veräußern; die meisten lasten diese Bücher im Hause verstauben und vermodern, um sie dann, wenn sie vollends unbrauchbar sind, mit anderem Gerümpel an die Trödler zu verschenken oder in die Kehrichtgrube zu werfen. Wie viel Geld aber könnte Waisenhäusern und ähnlichen Anstalten, die stets Kinder aller Altersklaffen und Schulstufen in Pflege und Erziehung haben, erspart werden, wenn ihnen diese Bücher zur Verwendung überwiesen würden! Auch sonst finden sich in Familien häufig Jugeudschristen und Bücher von Werth die einst als Geschenk oder Belohnung für ein liebes Wesen bestimmt, dem beschenkten Kinde Stunden der Unterhaltung und der geistigen Erholung verschafft haben, nunmehr aber, von demselben nicht mehr benützt, in Kammern und auf Böden verstauben, während sie in Anstalten wie die vorerwähnten gebracht, ihrer Bestimmung wieder zugesührt, neue Freude verursachen und manch schöne Gesinnung zeitigen könnten. Das wäre ein Gebiet des Wohlthuns, das ohne nennenswerthes Opfer jeder halbwegs Bemittelte anbauen könnte. Möchten diese Gedanken in den kommenden Tagen, in welchen die Kinder mit dem Ausruf „Ferien" uns frohbeglückt in's Zimmer stürmen und den nunmehr nicht benöthigten Schulranzen weit in die Ecke werfen, manchen Eltern aus die Seele fallen." Was hier von Schulbüchern gesagt ist, gilt im gesteigerten Maße von jüdischen Werken, Machsorim, T'fillin und Taleßim, deren möglichst lange Fortbenützung noch religiöse Vorschrift ist. Schrimrn. Dr. Aschkanaze hat in Ihrem gesch. Blatte einen Vergleich zwischen der talmudrschen und rabbinischen Zulassung der Scheidung und dem § 1552 des. bürgerlichen Gesetzbuchs in gelungener Weise angestellt: Ich kann indeß nicht umhin, die geehrten Leser d. Bl. darauf hinzuweisen, daß zu einer Dispens von dem Verbote des Rabbenu Gerschom nicht die Unterschrift von 150, sondern nur die von 100 Rabbinen erforderlich ist. Bei der augenscheinlichen Belesenheit des Herrn Dr. Aschkanaze nimmt es übrigens Wunder, daß ihm der bekannte Ausdruck .nrw um o'jn*v der in der diesbezügl. Literatur allgemeine Anwendung findet, entfallen ist. S. B. Oldenburg. Die Conferenz der isr. Lehrer der Landrabbinatsbezirke Emden-Oldenburg fand in diesem Jahre zum ersten Male in Oldenburg statt und verlief glänzend. Durch die große Gastfreundschaft der dortigen Gemeinde waren alle Lehrer mit Privatlogis versorgt, das Effen fand in der Union statt, wo eine besondere Küche und eine jüdische Kochfrau — wie für Hochzeiten — auch diesmal Alles bereitete. Der Vorstand der Gemeinde gab zu Ehren der Conferenz einen Commers, in welchem unter schönen Toasten vier gedruckte Tischlieder: (Der Lehrer, Der Vorstand, Der Rabbiner, Die Kille) viele Abwechslung brachten. Da die geistigen Dinge der Conferenz zur besonderen Veröffentlichung gelangen werden, so seien hier nur die körperlichen erwähnt. Die Erinnerung wird uns Lehrern noch lange dankbar im Herzen bewahrt bleiben, um so mehr, da beim Commerse gerade die angesehensten Familien der Gemeinde sich betheiligten und somit nicht nur den anwesenden Lehrern, sondern dem gesammten Lehrerstande eine Ehre erwiesen haben. G. Oe st e rr.-Ungar. Monarchie. Wien, 14. Juli. (Der mobile Nachlaß des Baron Hirsch.) Die Jnventarisirung des beweglichen Nachlaßvermögens des Baron Moritz Hirsch-Gereuth wurde einer, der „Neuen Freien Preffe" zugehenden Meldung zufolge, bereits durchgeführt, und dementsprechend wurde vom Brünner Landesgerichte als Verlaffenschafts-Behörde am 1. d. der Bescheid ausgefertigt und den Testaments-Executoren zugestellt, durch welchen der Wittwe des Verstobenen, der Baronin Clara Hirsch, das bewegliche Vermögen des Erblassers in Besitz und Nutzgenuß eingeantwortet wird. Nachdem, heißt es in dem Bescheide, die Rechtsansprüche der minderjährigen Adoptivtochter Lucienne Premelie-Hirsch klargestellt, der ihr zukommende vertragsmäßige Pflichttheil per 1,000M0Francs in Fruclinaten hiergerichts dkpositirt, zur Sicherstellung der Wohlthätigkeits-Legate Wertpapiere im Betrage von 1,000,000 Kronen Hiergerichts erlegt worden und die aus dem Nachlaffe des Moritz Freiherrn v. Hirsch-Gereuth zu entrichtenden Staats- und Fondsgebühren durch die lastenfreien landtäflichen Güter Rossitz, Rziczan und Eichhorn gedeckt sind, nachdem ferner die Zustimmung sämmtlicher Testaments-Executoren und des Herrn Georges Montefiore-Levi als Vormund der minderjährigen Lucienne Premelic-Hirfch

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