Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 37 (1896)
- Issue
- Heft 53 (2.7.1896)
- Date
- 1896-07-02
- Page
- – (sequence 11)
- Language
- German
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m 1017 tage so sehr gerühmt habe. Das hier Vorgebrachte sei sehr geeignet, ihn in seiner Ansicht zu bestärken. In Berlin könnte in der Thal der Fall eintreten, daß die Kinder eines gesetzeslreuen Juden von einem Prediger der Reform unterrichtet würden, was der Gemeindevorstand stets habe vermeiden wollen. — Herr Martin Simon bittet um Veröffentlichung des Schreibens, welches der Vorstand in Angelegenheit der jüd. Lehrerinnen an den Cultusminister gerichtet hat. Wird zugesagt. — In die gemischte Commission behufs Einverleibung der Gemeinde Charlottenburg in die Berlins wird Herr Dr. Edmund Lachmann, Herr Louis Bamberger, Herr I. E. Jsaac gewählt. Der verstorbene Baron Hirsch hat der hiesigen Gemeinde 3600 Aktien ü 100 Pfd. St. für argentinische Colonisationszwecke geschenkt. Die Gemeinde gewinnt damit das Recht, bei der Generalversammlung der Jewish Colonisation Association nach Maßgabe der Aktien mitzustimmen. Zum Vertreter der Gemeinde wurde Herr Dr. Eduard Lachmann ernannt. — Herr Kommerzienrath Louis Simon und Gattin haben dem Hospital in der Oranienburgerstraße 10 000 Mark, Herr Louis Liepmann 60 O0O Mark zugewandt.— Die Rechnungsabschlüsse einiger Spezial-Verwaltungen ergeben folgendes Resultat: Mindergebrauch der alten Synagoge 1693.63 M., derneuen Synagoge 3671.43 M., der Kaiserstraßensynagoge 1158.15 M.,des Erziehungshauses in Pankow 131.63 M., der Koscher Fleisch- Commission 5528.65 M., des Reichenheim'schen Waisenhauses 2976.37 M. Bei dem Bericht über das letztere Institut entsteht eine lebhafte Debatte über den Gesundheits ustand der Insassen, die mit dem Antrag des Herrn Justizrath Ti kt in endet, den Vorstand zu ersuchen, Erhebungen anzustellen. Ferner wurden 6OO Mark an die Waisen-Commission zur Entsendung von Kindern in die Feriencolonien bewilligt. — Berlin. Die reaktionäre Gesetzgebung der neueren Z>.it hat nicht zum wenigsten dazu beigetragen, die Autorität der Gesetzgebung herabzudrücken. Vor Allem aber müssen die immer von Neuem wiederholten Versuche, w chtige Verfassungsgrundsätze, sei es verwaltungsrechtlich oder durch Spezialgesetze, zu durchbrechen, eine solche schädliche Wirkung ausüben. Zu den wichtigsten Grundsätzen unserer Verfaffung gehört die Gleichberechtigung aller Staatsbürger, und doch hat die Regierung keinen Anstand genommen, zu verlangen, daß dies Prinzip durch die im Assessorenparagraphen des preußischen Richtergehaltsgesetzes geforderte Verwaltungswillkür umgangen werde. Wenn die leitenden Behörden in dieser Weise vorgehen, kann es kein Wunder nehmen, wenn nun die unteren Verwaltungsbehörden auch ihrerseits sich für berechtigt halten, über Verfassungsbestimmungen je nach Bedarf einfach hinwegzugeben. Einen Fall dieser Art berichtet die „Voff. Ztg." aus dem Kreise Teltow bei Berlin. Das Teltower Kreisblatt vom 4. d. M. enthält eine Bekanntmachung des Gemeindevorstehers von Schmargendorf, worin aufgefordert wird, einen „Ortswähler" (d. h. Wahlmann) für den Kommunallandtag zu wählen, und darin heißt es: „Wahlberechtigt ist, wer b. einer der christlichen Kirchen angehört." Hier wird also das Wahlrecht zum Kommunalwahlrecht als ein konfessionelles Sonderrecht statuirt, gerade als ob so etwas wie eine Verfaffung mit der Gleichberechtigung der Konfessionen garnicht existire. Man darf gespannt sein, ob der Oberpräsident von Brandenburg diese Verfaffungswidrigkeit rektifiziren wird oder nicht. In einer Zeit, wie die jetzige, ist die Frage von prinzipieller Tragweite; man sieht an ihr, wie ungescheut schon das verfaffungsmäßige Recht einfach negirt wird. Frankfurt a. M., 29. Juni. Heute waren 36 Vertreter oberhessischer Gemeinden hier versammelt, um zu der Anfrage der oberhessischen Kreisämter, die Rabbinerwahl betreffend, Stellung zu nehmen. Zunächst wurde beschlossen, darauf hinzuwirken, daß möglichst nur ein Provinzialrabbiner ernannt werde. Es war eindrucksvoll, als dann bei der namentlichen Abstimmung ein jeder Abstimmende fest und klar einen orthodoxen oder streng religiösen Rabbiner verlangte. Einstimmig wurde beschlossen: „Wir wollen einen Rabbiner, und zwar einen streng religiösen Rabbiner." Der Verlauf der Sitzung gab zu der sicheren Hoffnung Anlaß, daß die gute Sache siegen, und daß in Zukunft ein streng religiöser, für unser heiliges Gesetz begeisterter Mann an der Spitze der jüdischen Gemeinden Oberhessens stehen wird. Rußland. Petersburg, 26. Juni. Es ist geradezu unbegreiflich, wie die russischen hohen Behörden es gestatten können, daß die unteren Stellen so eigenthümlich mit den jüdischen Geldern, welche von der „Koscher-Fteischsteuer" stammen, verfahren dürfen. Wir haben darüber schon viel mitgetheilt. Anbei die neueste Liste: Die städtische Behörde von Tcherkassy hat vor kurzem von den flüssigen Geldern der Koschertaxe 15,000 Rubel, ohne Rückzahlungsbedingung und 6,600 Rubel mit Rückzahlungsbedingung in unbestimmter Zeit, entnommen. Das Ganze soll zur Pflasterung der Straßen verwendet werden. Der Municipalrath von Balta ist berechtigt, von den Koschertaxen 14,000 Rubel zum Bau einer neuen Communalschule zu entnehmen. Die Eingabe der jüdischen Gemeinde, um einen Zuschuß von 4,000 Rubel für da? jüdische Hospital, ist verworfen worden. In Kalarasch (Bessarabien) fällt das jüdische Hospital in Ruinen. Die jüdische Gemeinde erbittet seit lange einen Zuschuß aus der Koschertaxe zur