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Der Israelit · 1896-07-02 · Heft 53 (2.7.1896) · page 10

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Journal
Der Israelit
Volume
37 (1896)
Issue
Heft 53 (2.7.1896)
Date
1896-07-02
Page
– (sequence 10)
Language
German
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1016 dort genannten Verboten sich schwer in Zusammenhang bringen läßt: pnv vbix p«, vonn nw pao*» px psma — alles zur Mahlzeit gehörende, während es sich hier um handelt, wenn man auch sagen könnte, daß ein Verbot über die Herrichtung eines zur Mahlzeit nothw.ndigen Geräthes nicht so ganz zusammenhangslos mit den übrigen Bestimmungen stehe. Der Vers, will nun das repn im Sinne von Anzünden erklären; die Schule Schammais verlange für den Feiertag dieselbe Strenge, wie für den Sabbat, sobald es sich nicht um direkte Herstellung der Speisen handle und verweist auf Jeruschalmi Beza V, 2. Für diese Auffassung findet nun der Verf. eine Bestätigung in der Mechilta; dort werde am Schluß drei Tinge erwähnt, die am Feiertag erlaubt sind, während sie am Sabbat verboten seien: v p^T-p rma ib rv»ybi ponn nx ib ->jn nx, erklärt man nun das mijon nx i'kpa in unserer Mischna mit „Anzünden", so entsprechen die drei in der Mechilta angeführten Beispiele, ganz denen unserer Mischna, da der Schluß des vorhergehenden Satzes von der Erlaubniß der mno spricht. Diese Entdeckung ist frappant und überraschend, und man kann sich kaum entschließen, eine ernste Einwendung gegen die Richtigkeit dieser Auffaffung zu machen. Sprachlich läßt sich nichts dagegen erinnern. *]pT kann die angeführte Bedeutung haben, da ähnliche Wandlungen von „hängen" und „anzünden" bezeugt sind. Daß genanntes Wort nicht nur „aufstellen" „aufrichten", sondern „hängen" bedeute lehrt uns das Sprichwort: xrvra rppi '»-on*? xd^ xb XD'pi *ppn (B. niezia 59 b); nun finden wir auch Pesachim 1O3 d nach Raschi's Lesart xa-ivD x^.D xp „er zündete das Licht an", eigentlich: „er hängte das Licht an die Lampe"; der Uebergang der Bedeutung von „hängen" zu „anzünden" ist also gesichert und durch das letztere Bespiel erklärt; ebenso mag auch muD rjpr, eigentlich muDD yx „anzünden" bedeuten, das ausgelassene Objekt, wie die sortgefallene Präposition sprechen nicht dagegen, da derartige Ellipsen im Leben der Sprachen nichts Seltenes sind, sagen wir doch auch: ein Licht anstecken, eigentlich: Feuer an das Licht stecken, an das Licht bringen. Was jedoch noch Zweifel an der Richtigkeit der erwähnten Erklärung Hervorrufen kann, ist, daß sowohl Jeruschalmi wie Babli dieses Wort in gleichem Sinne als das Zusammensetzen der Theile eines Leuchters auffaffen. Nun muß allerdings zugegeben werden, daß man in der späteren Zeit der Amoraim getheilter Meinung über den Sinn dieser Mischnastelle gewesen sein muß, daß sie somit den Amoraim dunkel war; denn im Anschluß an diese Stelle heißt es ja in Babli (Beza 22 a.) op mirv m 'ih y^p’x xSy 'dt x:nae^ nb *ipl '»yor. Aus der darauf folgenden Frage geht unzweifelhaft hervor, daß hier das x)HB^ *)p; Nicht die von Reb Chinena dem pBp'.j v« der Mischna gegebene Bedeutung haben kann, aber auch ebenso unzweifelhaft ist es, daß der Referent des Vorgangs im Hause Reb Jehudas die Mischna anders aufgefaßt haben muß. Diese Erwägung würde die Berechtigung einer neuen Erklärung gelten lassen können. Daß jedoch V2 das Lichtanzünden am Feiertag durchweg verboten hätten, läßt sich aus dem vom Verf. citirten Juruschalmi nicht erweisen, nur x^vDx bv -u unterliegt nach ihnen dem Verbote. Aus diesen wenigen Proben wird man die Art und Weise der selbstständigen Forschung des Verf. ersehen können, man wird aber auch erkennen, welch' eine Fülle von Scharfsinn dieses Werk birgt. Wie aber auch der Verf. zu systematisiren versteht, das lehrt ein Blick über die Uebersichten, die er zn jedem Abschnitt bringt. Wir konnten bis jetzt nur einen kleinen Theil dieses Werkes durchsehen, weil wir sonst wohl ziemlich spät dazu gekommen wären, das Publikum von demselben in Kenntniß zu setzen, denn dieses Werk muß studirt werden, aber es lohnt sich Zeit und Mühe. Jede Seite bringt neue, überraschende Aufschlüsse und darum kann das Werk nur wärmstens empfohlen werden. Diesem ersten über im Titel genannten Traktate erschienen Theile wird hoffentlich bald ein zweiter über andere Traktate folgen. Zeitungsnachrichten und Correspondenzen. Deutschland. E. R. Berlin, 28. Juni. Wenn in der heutigen Sitzung der Repräsentanten der Vorsitzende des Gemeindevorstandes den merkwürdigen Ausspruch gethan, daß man anfängt, sich unbehaglich zu fühlen, so kann man ihm nur beipflichten. Auch wir bemerken, wie schwer eine Verständigung der Herren unter einander zu erzielen ist, und daß es nur der stets umsichtigen und vorzüglichen Leitung des Herrn Hermann Landsberger zu danken ist, wenn die Wellen nicht zu hoch gehen. Kaum ist der facultative Religionsunterricht mit Mühe und Roth eingeführt, und schon treten die Schattenseiten hervor. Herr Sanitätsrath I a st r o w i tz gab eine kleine Exegese über die Lehrmethode eines Herrn, die den Beweis erbrachte, daß man wohl ein guter Philologe, aber ein wenig geeigneter Lehrer der Religion sein könne. Herr Justizrath Meyer entgegnete, der Vorstand sei nicht in der Lage, Abhilfe schaffen zu können. Er präsentire die Lehrer nach dem Gutachten des Rabbinats, der Dirigenten der Religionsschulen und der Gemeinde-Knaben- und Mädchenschulen. Er sei stets ein Gegner des obligatorischen Religionsunterrichts gewesen, den man vor 8 Tagen auf dem Gemeinde-

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