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Der Israelit · 1896-06-29 · Heft 52 (29.6.1896) · page 19

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Journal
Der Israelit
Volume
37 (1896)
Issue
Heft 52 (29.6.1896)
Date
1896-06-29
Page
– (sequence 19)
Language
German
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IW -!I ^MIHMWWWPMW^WWW 1005 lichen Verhältnissen angemessenes, auskömmliches Gehalt, steigend mit den Alters- oder Dienstjahren, gewähren. 2) Daß ein Beamter, oer 6 Jahre in einer Gemeinde zur Zufriedenheit fungirt hat, definitiv angestellt wird 3) Daß wohlhabende Gemeinden ihren Beamten im Falle der Emeritirung eine angemessene Pension und im Falle des Absterbens, den Hinterbliebenen eine entsprechende Versorgung zutheil werden lassen. 4) Eine definitive Anstellung durch die Regierung zu erhalten, erscheint bei der jetzigen Srrömung aussichtslos, doch will der Verein die eventuell vom Verbände der jüdischen Lehrervereine i. d. R. nach dieser Richtung zu unternehmenden Schritte, um des Ganzen willen nach Kräften unterstützen. 5) Der Verein erhofft eine Besierung in der materiellen Lage der jüdischen Religionslehrer und Kultusbeamten nur von dem Gerechtigkeitsgefühle der Gemeinden und bittet den Ausschuß des ostprcußischen Synagogen- Verbandes eine Commission von Gemeindevertretern zu ernennen, die mit dem Vorstande des Vereins gemeinsam die geeigneten Schritte zur Durchführung der oben aufgestellten Forderungen berathen soll. An der Debatte betbeiligten sich Birnbaum- Königsberg, Dr. K a m n i tz e r—Allenstein, Peri tz— Königsberg, Gerschlowitz—Magrabowa, Kuttner- Johannisburg, G a l a n d t—Lotzen, Kaufmann R as a e l s o h n—Allenst. und Rechtsanwalt S ch l e y— Allenst. Letzterer versprach die Wünsche der Lehrerschaft bei dem Verbandsausschusse wärmstenzu befürworten und deren Bethätigung nach Möglichkeit zu unterstützen. — Einen dritten Vortrag hielt Oberkantor Birnbaum—Königsberg über die Geschichte des Synagogen-Gesanges in Deutschland. Jedem jüd. Kantor habe sich wohl schon die Frage aufgedrängt, welchem Zeitalter und welchem Lande diese oder jene Synagogen-Metodie entstamme, ohne daß er sich immer eine genügende Antwort daraus zu geben vermochte; denn die Quellen hierüber stießen nur spärlich. Und doch sei es nothwendig, daß sich der Vorbeter neben einer ausgiebigen Kenntniß der hebr. Gebett erte auch einiges über Ursprung und Geschichte der von ihm zum Vortrag gebrachten G esänge aneigne. Die folgenden Ausführungen sollen zu solchem Studium Anregung geben. Redner sprach über den Synagogengesang, wie er heute in allen Gemeinden Deutschlands traditionell erklingt, als auch über den Entwickelungsgang desselben bis zur freien Composition, wie wir ihn vorzüglich in den Großgemeinden Gelegenheit zu verfolgen hätten. Man unterscheide in Deutschland zwei Riten: den deutschen und den polnischen, beide seien jedoch auf einen Ursprung zurückzusühren und haben eine Anzahl Melodien gemeinsani; darum fasse sie Redner auch hier in der Besprechung zusammen. Man nehme allgemein an, daß sich die ersten jüd. Gemeinden in Deutschland aus sranz. Colonisten gebildet haben, die sich zu einer historisch nicht sestzustellendeu Zeit am Rheine niedergelaffen. Die Geschichte des Spnagogengesangs in Deutschland beginne aber eigenthümlicher Weise mit der Einwanderung eines hochangesehenen Rabbinen aus Italien, mit R. Moses Hasaken aus Luc ca, über den sich ein wahres Labvrinth von Sagen verbreitet haben müsse, da man schon im 13. Jahrhundert nichts Bestimmtes mehr über Um wußte und ihn vielfach mit seinem Enkelsohne verwechselte. So ist es zu erklären, daß Jost ihn um 877 unter Karl d. Kahlen, Carmoly und Grätz aber ein Jahrhundert früher, unter Karl d. Gr. in Deutschland einwandern lassen. Der Familie dieses R. Moses, welcher sich in Mainz niedergelassen, entstamme der erste deutsche Synago gendicht er oder Paitan, Mose b. Kalonymos, der in einem Piut ungefähr aus das Jahr 966 anspiele. Bedenke man, daß zu gleicher Zeit, im Jahre 995, die Juden von Prag bereits die Erlaubniß zur Erbauung einer Svnagoge erhalten, so läßt sich mit Recht annehmen, daß schon um 9 5 0 der Grundstock des deutschen Rituals ziemlich verbreitet gewesen fein m ü s s e. 11m diese Zeit werden neben Mainz und Prag auch Speier, Worms, Regensburg, Magdeburg und ^Merseburg als steuerpflichtig genannt. Daß der deutsche Ritus sich nach dem Siddur des R. Amran Gaou (um 670) richte, sei allgemein bekannt. — Redner kam nun aus die Bettandtheile des überlieferten Svnagogengesauges zu sprechen, für bcu schon Karl der Große ein besonderes Interesse gezeigt, indem er über die hebr. Psalmodie Belehrung gesucht. — Der Svnagogengesang lasse 3 Gesangsarten unterscheiden: Reginoth, Psalmodie und frei erfundene rvthm. Melodien. Die Reginoth oder Tonaccente, nach welchen die heiligen Schriften vorgetragen werden, seien zwar als sehr alt zu erachten, doch sei dabei nicht zu vergessen, daß im Älterthume m e h r e r c Systeme von Accente vorhanden gewesen seien. Erst 957 sei das babylonische Rikkud (Punktations- und Accentuationssvftem) durch Sendboten von Jerusalem gänzlich aufgehoben und das tiberiensische zur allgemeinen Herrschaft gebracht worden. Die von den Deutschen so getreulich überlieferten Melodien zu den Reginoth stammen sicher von den Masorcthen zu Tiberias her, woselbst nach dem Zeugnisse des R. Chaggai sogar die Sitte eingeführt war, den traditionellen Gesang von Kinderstimmen im Chor singen zu lassen. In Deutschland werden die Reginoth noch in derselben traditionellen Weise gesungen, wie sie Böschenstein 1518 für Reuchlin zum ersten Male in Musiknoten niedergeschrieben habe. Zwar haben die andern Riten andere Melodien zu den Regi-

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