Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 37 (1896)
- Issue
- Heft 49 (18.6.1896)
- Date
- 1896-06-18
- Page
- – (sequence 18)
- Language
- German
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940 Judenthuins widerspricht ober nicht. Und da möchte ich denn doch wissen, was es für einen Einfluß auf das Urtheil haben kann, ob der Veurtheiler auf rother westphälischer Erde steht, oder ob er in der der Stadt der Millenniumsausstellung oder in dun alten Erbsitz des Hauses Oranien amtirt. Es liegt jedenfalls System in dieser zurückhaltenden Vorsicht, in der sich zwei Seelen in so rührender Uebereinstimmung hier begegnen. Wenn es so viel Judenthümer als Gebetbücher und so viel Gebetbücher als Judenthümer gibt, wenn die Geigerianer nicht aus dem Aub'schen Gebeibuche und die Mannheimer nicht aus dem Hamburger Gebetbuche beten können, dann kann man über den beschränkten Horizont seiner Gemeinde hinaus wirklich kein Gutachten ab geben, dann braucht man nur im Auslande zu amtiren, um mit einem Fußtritt auf die Orthodoxen der leidigen Pflicht ein Gutachten abzugeben, sich entziehen zu können. Die Orthodoxen aber sind eine vogelfrei, internationale Rotte, deren Hetze zu verurtheilen, hindert die Amtirung im Auslande mit Nichten! Da Herr Dr. Kayserling nun hört, daß das Buch von orthodoxer Seite fortgesetzt angegriffen wird, so entschließt er sich doch zu antworten und schließt seine geistreiche Epistel mit folgender Frage: „Wer Bedenken trägt, aus einem dieser neubearbeiteten Gebetbücher, also auch aus dem Vogelftein'schen sein Gebet zu verrichten, dem es ist ja unbenommen, ein anderes zu gebrauchen; wozu aber das eebautkernent? Wie naiv! Vielleicht findet Herr Dr. Kayserling dieses Echauffement begreiflicher, wenn mir es ihm an einem anderen Beispiele veranschaulichen. Gebet und was damit zusammenhängt, liegt Seelsorgern dieses Schlags so fremd, daß sie vielleicht wirklich nicht begreifen mögen, wie man sich darüber noch echauffiren kann. — Denken Sie sich also, geehrter Herr Dr., es sei Jemand des Weges unkundig und er frägt Jemanden, bei dem er die richtige Kenntniß des Weges voraussetzt, nach der cinzuschlagenden Richtung. Dieser läßt sich auch gegen gute Bezahlung herbei als Cicerone zu dienen, zeigt aber dem Fremden einen ganz verkehrten Weg, auf dem ec nie sein Ziel erreichen wird. Haben dann die dabeiftehenden Wegekundigen nicht das Recht sich über dieses Gebahren zu echauffiren, weil es dem Fremden ja unbenommen bleibt, von dieser Führerschaft Gebrauch zu machen oder nicht? Sind sie dann wirklich orthodoxe Hetzer, wenn sie dem Unkundigen so laut sie nun können, Nachrufen, sie seien auf falscher Fährte, wenn sie sich solcher Führung anvertrauen? Oder, um ein Beispiel aus einem Gebiet zu wählen, das vielleicht Herrn Dr. Kaiserling geläufiger ist: Es frägt Jemand einen Banquier um Rath, in welchen Börsenpapieren er sein Geld anlegen soll. Der Gefragte räth ihm mm zu schwindelhaften Kapitalanlagen, bei welchen der Unkundige Gefahr läuft, Vermögen, Credit und seinen guten Rainen zu vertieren. Hätte der Kundige, der diese Manipulation durchschaut, durch sein Echauffement nicht eine rettende That vollzogen, so gewiß er sich durch sein Schweigen zum Mitschuldigen machen würde? Ich weiß wohl, daß alle Gleichnisse hinken, aber vielleicht genügen sie doch, um die Verwunderung des illustreu Gutachters ein wenig zu dämpfen, „daß eine derartige Agitation überhaupt noch möglich ist." Recht possierlich nimmt sich die Logik des Freiburger Rabbiners aus, die sich zu folgendem Satz versteigt: „Wer n ach Pal ästiua nicht z urückwa udern will, soll nicht n m Z u r ü ck f ü h r u n g dahin bitten" n. s. w. Haben die Freiburger Ehrwürden noch nicht von jenem jüdischen Weltkinde gehört, welches das Wiedererstehen des jüdischen Königsreichs und die Rückkehr aller Israeliten in das Land der Väter wünschte, sich aber den Gesandtschaftsposten des neuen Gleiches in Paris gern gesichert wissen wollte? Aber Scherz bei weite, was wird der Rabbiner von Freiburg dagegen einwenden können, wenn wir in seinem Thesenton fortfahren und etwa deklamiren möchten: „Wer gern stehlen, morden und falsche Eide schwören will, soll in den Zehngeboten die Verbote des Diebstahls, Mords und falschen Eides nicht länger stehen lassen u. s. f. Der simple Menschenverstand glaubt allerdings, daß gerade Diebe, Mörder und Meineidige mehr als andere dieser Mahnung bedürfen, und daß diejenigen, die sich im Leben beit jüdischen Zukunftsidealen gänzlich entfremdet haben, daß diese mehr als andere im Gebete wenigstens daran erinnert werden sollen. Aber das ficht große Geister Tevini generis nicht an. Des Ganzen würdig ist das Finale dieser Gutachtensannnlung, das in folgendes Sprüchlein des Herrn Dr. Rippner, Rabbiner von Glogau, ausklingt. Es hebt sich wohlthnend durch das Körnlein Wahrheit von dem leeren Stroh der übrigen Amtsbrüder ab. „Das Gebahren der fünfzig Herrn, die sich ein Richteramt über den Verband und Dr. Vogelstein herausnehmen, ist m. E. durchaus ungehörig; sie sind a limine zurückzuweisen, und es wäre in gewissem Sinne eine Sanktion dieser Ungebühr, wenn man auf den sachlichen Inhalt dieser Gutachten einginge. Darum sehe ich mich außer Stande, Ihrem Wunsche zu entsprechen." Durch seine Gutachtensammlung hat somit der Ausschuß das Vorgehen der fünfzig Herrn sanktionirt. Dieses Geständniß ist so werthvoll, daß man ganz