Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 37 (1896)
- Issue
- Heft 49 (18.6.1896)
- Date
- 1896-06-18
- Page
- – (sequence 10)
- Language
- German
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juwj ij 932 der jüdischen Religionslehrer der Provinz Westpreußen. Die wichtigsten Paragraphen des Statutes lauten: Ausgenommen wird jeder Beamte, den eine Gemeinde mit der Ertheilung des Religionsunterrichtes betraut hat; der Zweck des Vereins ist, die College» in geistiger und materieller Hinsicht zu unterstützen. Jährlich findet mindestens eine Generalversammlung statt, in der durch Vorträge und etwaige Lektionen verschiedene Materien des Religionsunterrichts zur Behandlung kommen. Es wurde ganz besonders betont, daß in diesem Verein kein Unterschied zwischen staatlich und nicht staatlich geprüften Lehrern gemacht werden soll. Jeder, der sich als Religionslehrer betrachtet, sei er Rabbiner, Lehrer an öffentlichen Schulen oder Kultusbeamte, er sei gleich herzlich willkommen. Denn wir arbeiten alle für dieselbe heilige Sache, den Kindern unseres Volkes die heiligsten Güter unserer Glaubensgemeinschaft ins Herz zu pflanzen. Als zeitiger Vorstand des Vereins wurden folgende Herren gewählt. Lehrer Jaffe—Dt. Krone, Vorsitzender, Lehrer Braun—Dt. Krone, Schriftführer, Lehrer Geisenberg—Marienwerder, Kassirer. Die College» übernahmen dieses Amt bis zur nächsten General-Versammlung. Die Versammlung fand im Sitzungssaale der Gemeinde Danzig, welcher im Synagogenhause gelegen ist, statt. Diesen hatte der Vorstand der Gemeinde bereitwilligst zur Verfügung gestellt. Da der Vorstand behindert war, begrüßte College Lehnwald— Danzig die Versammlung im Namen der Gemeinde und wünschte guten Erfolg. Die Gemeinde batte es sich auch nicht nehmen lassen, die erschienenen College» während ihres Aufenthaltes in Danzig aufs freundlichste zu bewirthen. So begaben sich die Anwesenden nach dem Central-Hotel, woselbst für sie eine gedeckte Tafel bereit stand. Beim gemeinschaftlichen Mahle wurden verschiedene Toaste auf die gastfreundliche Gemeinde Danzig, auf den neugegründeten Verein, aus deffen Vorstand und auf die Einigkeit in Le'akreisen ausgebracht. So möge denn der Verein, der im Gotteshanse zu Danzig in Gottes Rainen gegründet wu.de, unter Gottes Schutz wachsen und sich zur Blüthe entfalten. Möge er alle Lehrer der Provinz vereinigen, und mögen dieselben in ihm Kraft und Muth schöpfen zu ihrem oft sorgenvollen aber hochheiligen Amte. München, 10. Juni. Bei der Berathung der Petition des Vereins für Leichenverbrennung im Petitionsausschusse weist der Minister aus einer israelitischen Zeitschrift nach, daß die Beerdigung den Israeliten geboten sei. Die Staatsregierung könne zwar noch einmal die Frage prüfen, werde aber zu keinem anderen Resultate gelangen. Abg. Löwenstein (Socialdemokrat von jüdischer Geburt) bemerkt: Die Bemerkung des Herrn Ministers beziehe sich auf die orthodoxen Juden, die Reformjudeu seien seiner Anschauung. In Nürnberg seien bereits 60,000 M. zur Erbauung eines Krematoriums aus der Stadlkämmereikasse angewiesen, worin doch eine Bestätigung und Anerkennung des Bedürfnisses liege. In Nürnberg sei weder von der protestantischen noch von der israel. Gemeinde etwas in den Weg gelegt worden. Hierauf wird der Antrag des Referenten Fuchs „nicht geeignet zur Erörterung un Plenum rc." mit 9 Stiinmen angenommen." — Wir glauben, meint die Lbh., daß nicht ein einziger bayerischer Rabbiner der Leichenverbrennung zustimmt, so daß hier von „orthodoxen" und „Reformjuden" nicht die Rede sein kann. Die obige Aeußerung über die israelitische Gemeinde zu Nürnberg bedarf der Klarstellung. Jedenfalls ist die israel. Kultusgemeinde Nürnberg nicht gefragt worden, hatte also keine Veranlassung, Stellung zu der Frage zu nehmen. O e st e r r. - U n g a r- Monarchie. Wien. Ein interessantes Gegenbild zu der bedauerlichen Finanzlage der Wiener Cultllsgemeinde bietet der eben erschienene Bericht der Berliner jüdischen Gemeinde 189:3/95, auf welchen Herr Dr. Steiner in der öffentlichen Sitznng des Vorstandes der isr. Cultusgemeinde am 7. Juni in instruktiven Ausführungen die Aufmerksamkeit lenkte. Dem Wiener Defizit von 56.000 fl. gegenüber erscheint dort ein Gebahrungsüberschnß von rund 250.000 M. Während in Wien auf eine Bevölkerungsziffer von 1:30.oo0 jüdischen Einwohnern eine CultuSsteuersumme von 3 90.000 fl., sohin per Kopf 1 fl. 45 kr. entfällt, beträgt in Berlin bei 80.000 jüdischen Einwohnern die Cultussteuer 9l0.ooo Mk., sohin 11 Mk. 37 Pf. — 6 fl. 80 kr. per Kopf. Wien weist auf je 10 jüdische Einwohner einen Steuerzahler, zusammen 13.016 Steilerzahler auf, Berlin schon auf je fünf jüdische Einwohner einen Steuerzahler, zusammen 16.235. Sohin entfällt in Wien auf einen Stenerzahler eine Cultusstener von durchschnittlich 14 fl. 50 kr., in Berlin von 57 Mk. — 34 fl. 20 kr. Dieser günstigen Lage entsprecherld, kann in Berlin für die einzelnen Cultuszwecke weit mehr geleistet werdell, als in Wiell. So verwendet Berlin 180.000 Mk. als Gemeilldezuschilß für gottesdienstliche Zwecke, Wien nur 31.000 fl. — Die Religionsschnlen der Berliner Gemeinde kostell 122.000 Alk., die der Wiener Gemeinde haben nur 43.000 fl. zur Verfügullg. Allerdings verwendet die Wiener Genreinde für Wohlthätigkeitszwecke 72.000 fl., während der Berliner Gemeindezuschuß für solche nur 62.000 Mk. beträgt; allein das scheinbar geringere Berliner Bedürfniß erklärt sich daralts, daß die diversen Berliner Wohlthätigkeitsanstalten außerordentlich reich