Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 37 (1896)
- Issue
- Heft 47 (11.6.1896)
- Date
- 1896-06-11
- Page
- – (sequence 10)
- Language
- German
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892 mit der reichsgesetzlichen Gleichberechtigung aller Konfessionen nicht zu vereinbaren sind. Artikel 4 der preußischen Verfassung bestimmt, daß die öffentlichen Aemter für alle dazu Befähigten gleich zugänglich sein sollen. Justizminister Schönstedt hat es aber für sich als Grundsatz ausgesprochen, nur so viele jüdische Richter anzustellen, als das Verhältniß der Zahl der christlichen Bevölkerung zur jüdischen Bevölkerung ergebe, da die Strömung verlange, daß nicht mehr jüdische Richter als nach Maßgabe der Bevölkerung angestellt würden. Wir hatten unsererseits gemeint, es könne immer das maßgebend sein, was das Recht verlange, und nimmermehr könne eine „Strömung", welcher Art sie auch immer sei. dazu führen, daß eine Praxis zur Regel wird, die mit dem geltenden Recht in Widerspruch steht, am allerwenigsten in einer Verwaltung, die in erster Reihe berufen ist, das Recht auch gegenüber allen von außen an sie herantretenden Zumulhungen hochzuhalten. Wie will der Juftizminister seinen „Grundsatz", wenn anders seine Aeußerungen richtig wiedergegeben sind, dem klaren Recht gegenüber verteidigen? Wie will er ihn vor allem vereinbaren mit dem Reichsgesetz vom 3. Juli 1869, dessen einziger Artikel feftsetzt: „Alle noch bestehenden, aus der Verschiedenheit des religiösen Bekenntnisses hergeleiteten Beschränkungen der bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte werden hierdurch aufgehoben. Insbesondere soll die Befähigung zur Teilnahme an der Gemeinde- und Landesvertretung und zur Bekleidung öffentlicher Aemter vom religiösen Bekenntnis; unabhängig sein!" Der Juftizminister staiuirt eine besondere Art der Behandlung von Mitgliedern eines religiösen Bekenntnisses, er läßt sie nur in einem gewiffen Prozentsatz zu und schließt demnach die Ueberschießenden aus. Damit wird der Gesetzesvorschrist, daß die Befähigung zur Bekleidung öffentlicher Aemter vom religiösen Bekenntniß unabhängig sein soll, direkt entgegengehandelt, ebenso wie die Verfaffungsvorschrift der gleichen Zugänglichkeit zu den öffentlichen Aemtern für alle dazu Befähigten verletzt wird. Der Justizminister wird nicht umhin können, seine Aeußerungen klarzustellen. Sind sie aber richtig wiedergegeben, dann hat inan hieran schon ein Beispiel, wie es nach Annahme des Afsessorenparagraphen mit der praktischen Handhabung aussehen würde, wenn schon jetzt die Verwaltung sich für berechtigt hält, von der verfassungsmäßigen Gleichberechtigung abzusehen. AuK Oberschlesteir. Am 1. Juni tagte in Tarnowitz die Versammlung des oberschlesischen Rabbiner-Verbandes, welche, da der Vorsitzende, Herr Dr. C o h n-Kattowitz verhindert war, durch den stellvertretenden Vorsitzenden, Herrn Dr. Münz- Gleiwitz einberufen und geleitet wurde. Vor Eintritt in die Tagesordnung gedachte der Vorsitzende des Heimgangs der leider zu früh entschlafenen Frau Rabbiner Dr. Cohn und widmete ihr ehrende Worte des Nachrufs. Es wurde sodann der Bericht über die Ausführung der letzten Verbandsbeschlüsse entgegengenommen und eingehend berathen. Die Schritte, welche zur Neubelebung des Allgemeinen Deutschen Rabbiner-Verbandes gethan wurden, waren ohne Erfolg geblieben, so daß die Versammlung beschloß, falls weitere Maßnahmen zur Reaktivierung dieses einst mit großen Hoffnungen ins Leben gerufenen Verbandes sich als wirkungslos erwiesen, aus demselben ausznscheiden. In erfreulichem Gegensätze hierzu stand das Ergebnis der in der letzten Sitzung beschlossenen Herausgabe eines Leitfadens für einen erschöpfenden Bar-Mizwa-Unterricht. Die Vorarbeiten sind von der erwählten Kommission mit emsigem Fleiße gefördert worden, so daß vom Erscheinen dieses Buches ein wesentlicher Fortschritt für den sog. Konfirmations-Unterricht zu erwarten steht. Hierauf wurden .genauere Bestimmungen über die gegenseitige Vertretung der Kollegen während der Ferien getroffen, nach deren Erledigung sich eine sehr intereffante Debatte über einzelne vom oberschlesischen Synagogen-Gemeinde-Verband angeregte Punkte entspann. Durch die selbstlose, durchaus sachgemäße und zielbewußte Behandlung dieser zur Diskussion gestellten Fragen, wie Einführung von festen Taren für Kasualien, Attsübung von Funktionen innerhalb lokalbegrenzter Bezirke, Anstellung von Seelsorgern bei allen prästationsfähigen Verbandsgemeinden hat der oberschlesische Rabbinerverband bewiesen, daß er auf der Höhe seiner Aufgabe sich befindet und in sich einen festen Einheitspnnkt für die Stärkung und Festigung des religiösen Lebens in Oberschlesien birgt. Als Ort der nächsten Versammlung wurde Gleiwitz bestimmt. Hamburg, 7. Juni. (Freie israelitische Vereinigung). Man schreibt uns: Wieden Lesern d. Blätter bekannt sein dürfte, hat sich im Mai v. I. in Hamburg eine freie israelitische Vereinigung constituirt mit der Absicht, ethische Fragen vom jüdischen Standpunkte aus zu erörtern und unter Ausschluß aller politischen Bestrebungen für die soziale HAmng des jüdischen Stammes zu wirken. Die diesjährige Tagung der freien Vereinigung wird im Anschluß an den Gemeindetag am Montag den 22. Juni Abends im Lagerhause, Wilhelmftr. 118 parterre, ftattfinden. Auf der Tagesordnung stehen außer einer programmatischen Erklärung, erstens: „Jüdische Colonisation" Referent Dr. jr. M. Bodenheimer-Köln; zweitens: „Die jüdische Erziehungsfrage, ReferentDr.J. Loewenberg, Jnftitutsvorfteher, Hamburg. An die Erörterung über „Jüdische Colonisation" werden sich, wie wir hören, Herr Dr. Herzl-Wien (Verfasser des Judenstaats) betheiligen. Zur Tagung werden sich hervor-