Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 37 (1896)
- Issue
- Heft 45 (4.6.1896)
- Date
- 1896-06-04
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
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841 Ausdruck. Daß nur die Frucht nicht im Keime erstickt werde! Daß der Eindruck, den sie von der Rede des Kirchenfürsten gewonnen, nur nicht bald verwische und daß lange seine goldenen Worte in ihren Herzen Widerhall fänden! Schweiz. Basel, 24. Mai. Die 1200 Seelen zählende israelitische Gemeinde in Basel, welche in unserem städtischen Gemeinwesen eine ziemlich autonome Stellung einnimmt, an die allgemeinen Kultusausgaben die üblichen Steuerbeträge abliefert, dagegen vom Staat zur Befriedigung ihrer Kultusbedürfnisse keinerlei Unterstützung empfängt, bestattete ihre Todten in der elsässischen Nachbargemeinde Hägenheim. Ein Gesuch der Gemeinde, auf hiesigem Territorium einen privaten Friedhof anlegen zu dürfen, wurde von der Staatsbehörde abschlägig beschieden. Die israelitische Gemeinde wandte sich hierauf mit dem gleichen Gesuch an die basellandschaftliche Gemeinde Bottmingen, die ihr die Erlaubniß zur Anlage eines besonderen Friedhofes in der Nähe von Binningen ertheilte. Der Regierungsrath des Kantons Baselland, der endgültig über die Frage zu entscheiden hatte, hat nun nach Befragung des Sanitätsrathes beschlossen, die nachgesuchte Bewilligung abzulehnen. In der Motivirung dieses Beschlusses stützt sich die Regierung von Baselland auf die Bestimmung des Sanitätsgesetzes, die in einer Gemeinde nur einen Friedhof, den öffentlichen kennt, in welchem die in der Gemeinde verstorbenen Personen ohne Ausnahme und ohne Rücksicht auf Religion oder Herkunft der Reihenfolge nach beerdigt werden müssen. Privatfriedhöfe gibt es gesetzlich nicht, ganz besonders nicht für Aufnahme von Personen, die gar nicht im Kanton gewohnt haben. Aber auch der Konsequenzen willen wurde die Anlage eines Privatfriedhofes untersagt. Es stände zu befürchten, daß im Falle der Bewilligung in paritätischen Gemeinden eine Religionsgenosienschast für ihre Angehörigen ebenfalls einen besonderen Friedhof verlangen würde, welches Verlangen dann nicht abgelehnt werden könnte, wobei Zustände geschaffen würden, die dem Sinn und Geist des Sanitätsgesetzes zuwiderlaufen und den öffentlichen Frieden unter den Angehörigen der verschiedenen Religionsgenosseuschaften gefährden könnten. Amerika. New-Nork. Auch hier veranstaltet man in allen Tempeln Trauergottesdienste für den verstorbenen Baron Hirsch. Begreiflich genug, denn man hat ja hier Gelegenheit genug gehabt, den Umfang seiner Wohlthätigkeit kennen zu lernen. Auch die amerikanische Presse hat eine große Anzahl von Nachrufen gebracht, in denen die ungeheure Ausdehnung seiner philantropischen Bestrebungen gebührend gewürdigt wird. Uersonakien. Karbach Ein schwerer Schlag traf die israelitische Gemeinde durch das Dahinscheiden ihres allgemein bekannten und verehrten Lehrers H. Eschwege. Derselbe hat fast 31 Jahre in derselben als geistiges Oberhaupt segensreich gewirkt. Nicht nur bei den jüdischen, sondern auch bei den nichtjüdischen Bürgern erfreute sich der Verblichene einer allgemeinen Beliebtheit. Diese verschafften ihm seine Leutseligkeit, seine Liebe zu jedem Nebenmenschen. Diese Beliebtheit erhielt ihren vollen Ausdruck bei dem Trauerzug, der am Donnerstag stattfand. Von Nah und Fern hatten sich Leute eingefunden, um dem Dahinqeschiedenen die letzte Ehre zu erweisen. Um 3/4ll Uhr fand der Trauerzug vom Leichenhaus aus statt. Vor dem Leichenhause war ohne Unterschied der Konfession die ganze Gemeinde Karbach und die übrigen ^Leute, welche aus der Ferne herbeigeeilt waren, versammelt. Vor dem Sarge sprach der älteste Sohn des Verblichenen, Herr Lehrer Eschwege aus Thüngen, der die Eigenschaften seines verstorbenen Vaters in ergreifendster Weise geschildert, wie es demselben namentlich am Herzen lag. wie es sich derselbe zur Hauptaufgabe seines Lebens «rächte, der Jugend die Religion einznpflanzen, danrit sie später als würdige Glieder des Judenthums und der Menschheit daftünden, wie er namentlich auch stets seine Gemeinde ermahnte, das Hauptgebot der Israeliten, die Nächstenliebe, nach Vorschrift zubwbachlen und hat diese Mahnung auch in Wirklichkeit in der Gemeinde, die fast sänrnrtlich Schüler des Verblichenen sind, reichliche Früchte getragen. Mit rednerischer Begabung wußte Herr Eschwege einige Momente aus dem Leben seines allgenrein verehrten Vaters hervorzuheben, die den Charakter oes Dahingeschiedenen durchschauen ließen. Kein Auge der Anwesenden blieb unbenetzt, ein jeder fühlte so recht die Größe und Unaussüllbarkeit der Lücke, welche durch das Dahinscheiden des großen Mannes gerisien wuree. Nachdem Herr Eschwege geendet, dankte der Schwiegersohn des Verblichenen, Herr Rothschild aus Frankfurt im Namen der Hinterbliebenen sämtlichen Anwesenden für die liebevolle Beileidsbezeugung in herzlichen Worten. Sodann ergriff Herr Josef Fromm von Frankfurt a. M. das Wort. Nach Beendigung seiner Rede stimmte der Gesangverein einen Choral an unter der vortrefflichen Leitung des Herrn Lehrers Apfelbacher. Hierauf bewegte sich der Trauerzug, der fast die Straße des Dorfes ausfüllte. Wohl selten hat ein Trauerzug auf einem