Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 37 (1896)
- Issue
- Heft 44 (1.6.1896)
- Date
- 1896-06-01
- Page
- – (sequence 6)
- Language
- German
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826 Golle mit folgenden Worten auf: „Um aber die garnicht angegriffene Ehre des Herrn Dr. Goldfeld ein paar Mal zu retten", und „da aber Herr Dr. Goldfeld Werth darauf zu legen scheint, recht viel in Zeitungen erwähnt zu weiden." Wegen dieser Beleidigungen des Dr. Goldfeld wurden Golle heute zu einer Gefängnißstrafe von 1 Monat verurtheilt, auch wurde dem Beleidigten die Besugniß zugesprochen, das Urthcil auf Kosten des Beklagten in sammtlichen Hamburger und Altonaer Zeitungen veröffentlichen zu lassen. Kassel, 28. Mai. Die hiesige zweite Strafkammer hatte sich dieser Tage als Berufungsinstanz mit der bekannten Privatklage des antisemitischen Neichstagsabgeordneten Pfarrer Jskraut gegen 48 Bürger der Stadt Eschwege zu beschäftigen, die Jskraut wegen eines von diesen Unterzeichneten Wahlflngblattes bei der vorjährigen Ersatzwahl angestrengt hatte. In dem Flugblatte hieß es, Jskraut habe stets nur Haß und Unfrieden gepredigt, er sei aus dem Amte entlassen, und keiner seiner Kollegen aus Westfalen stelle ihm eine Kanzel mehr zur Verfügung n. s. w. Da die Beweisaufnahme einen Theil der Behauptungen als der Wahrheit entsprechend ergeben hatte, waren die Angeklagten vom Schöffengericht m Eschwel e, oas ihnen auch den Schutz des § 193 St.-G.-B. zugebilligt hatte, freigesprochen worden. Die hiergegen eingelegte Berufung Jskrauts wurde heute von der Strafkammer aus denselben Gesichtspunkten, die der Vorderrichter vertreten, kostenpflichtig verworfen. Jskraut war persönlich erschienen, die Angekkagren vertrat Rechtsanwalt Heinemann aus E chwege, der das Ergcbniß der Beweisaufnahme als geradezu beschämend für einen Mann bezeichnete, der die hohe Ehrenstelle eines Reichstagsabgeordneten bekleide. Brünn, 23. Mai (Die Blutlüge.) Wie schon so oft, ergab auch die heute vor einem Erkenntnißsenate des Brünner Landesgerichtes durchgcführte Verhandlung in Angelegenheit des bereits früher ermähnten Blutmärchens von Mährisch-Trüoau, daß derartige aufreizende Lügen zumeist einfältigen Köpfen entspringen und sodann von gewissenlosen Hetzern weiter verbreitet werden. Wie bereits berichtet wurde, hatten die Dienstmädchen Sophie Nemluvil und Emilia Schwab in Mährisch-Trübau bei dem Gemeinde- Amte angegeben, daß sie öfter Nachts im Schlafe stechende Schmerzen an Füßen und Armen verspürten und Tags darauf Kopfweh hatten, woraus sie folgerten, daß ihr Dienstherr, der dortige Kaufmann Moriz Möller, ihnen gleichwie früher der Magd Philomena Waclawek im Schlafe Blut abzapse. Letztere, bei dem Gemeinde-Amte einvernommen, erklärte, sie habe dies den Heiden anderen Mädchen nur zum Scherze gesagt und Alles sei erlogen gewesen. Da die Waclawek später diese Aussage bei ihrer Zeugen-Einvernahme am 6. Mai l. I. beim Brünner, Landesgerichte widerrief, wurde sie in Hast genommen und gegen sie die Untersuchung wegen Verleumdung eingeleitet. Heute fand vor einem Erkenntnißsenate unter Vorsitz des Landesgerichtsrathes Hoch die Verhandlung gegen Philomena Waclawek statt. Als Ankläger fungirte Staatsanwalt Dr. Schweda, als Vertheidiger der Angeklagten Dr. Brandl, als Vertreter des Privatberheiligten Moriz Möller der Brünner Advocat Dr. Hieronymus Fialla. Dw Angeklagte verwickelte sich bei ihrenr Verhör in Widersprüche und behauptete, sie habe ihre Aussagen vor Gericht und beim Gemeinde-Amte aus Angst gemacht. Die beiden anderen Dienstmädchen, Sophie Nemluvil und Emilie Schwab, bestätigten, daß ihnen die Angeklagte wiederholt von dem „Blutabzapfen" Mittheilung gemacht habe. Diese Beiden, sowie auch die Waclawek erklärten aber, den verdächtigten Kauffmann niemals an ihrem Bette gesehen zu haben. Die Waclawek fügte hinzu, sie habe wohl Schmerzen gefühlt, aber nichts gesehen, weil sie weiterschlief. Die Verhandlung währte bis in die ersten Nachmittagsstunden und endete mit der Verurteilung der Philomena Waclawek zu drei Monaten schweren, mit einem Fasttage alle vierzehn Tage verschärften Kerkers wegen Verleumdung nach 8- 209 unter Anwendung des 54. Gegen die beiden anderen Mädchen, Sophie Nemluvil und Emilie Schwab, ist beim Bezirksgerichte in Mährisch-Trübau noch die Ehrenbeleidigungs-Klage des ganz ungerechtfertigt und so leichtfertig schwer verdächtigten Kalifmannes Moriz Möller anhängig. vermischtes. ER. Berlin, 28. Mai. Wie mir auszuverlässiger Duelle mitgetheilt wird, gehört zu den Testamentsvollstreckern des Herrn Baron Moritz von Hirsch auch der zur Zeit in Paris lebende Herr Theodor Adler, Inhaber der Firma Onellmalz und Adler in Dresden. Derselbe ist ein Vetter des Herrn Oberrabbiners Dr. Adler in London und der Frau Eommerzienräthin Minna Israel in Berlin. Seit dem Jahre 1894 erfreute er sich des unbedingten Vertrauens des leider so früh dahiygerassten Philantropcn. Frankfurt a. Oder. Der Rabbiner und Prediger der hiesigen Synagogevgemcinde, Dr. Blumenthal, ist zum Rabbiner und Prediger der Synagoge, gemeinde zu Danzig einstimmig gewählt worden. Feuilleton. Auf des Lebens Köh'. Erzählung von S. B. Rosner. 4) (Alle Rechte Vorbehalten.) „Es hat eine Zeit gegeben, wo Sie mit Arthur Fichtenthal in einem andern Tone zu sprechen pflegten, zum Beispiel. —" „Das gehört nicht hierher", unterbrach ihn der Graf kalt, „bleiben wir bei der Sache." „Gut denn — so will ich bei der Sache bleiben. Aber erlauben Sie mir, daß ich Sie in ein anderes Zimmer begleite, denn es dürfte zwischen uns so Manches zur Sprache kommen, dessen Anhörung ich meiner Schwester ersparen möchte." „Es steht Ihnen ja frei, auf die Gegenwart Ihrer Schwester so viel Rücksicht zu nehmen, als Ihnen beliebt. Uebrigens wette ich Hundert gegen Eins, daß Sie die Sensibilität der Nerven Ihrer Schwester weit überschätzen; sie macht hierin eine vortheilhafte Ausnahme von ihren übrigen Standesgenossinnen." Ein Lächeln des boshaftesten Hohnes lauerte um den Mundwinkel des Grafen. Arthur fühlte seine Ruhe schwinden; unwillkürlich preßte er die Hand zur Faust zusammen. „Herr," brach er am ganzen Körper zitternd los. „wenn es Kavaliersehre heißt, eine wehrlose Frau zu verhöhnen — wenn das Kavaliersehre ist." „Merken Sie sich", schnitt ihm der Gras kurz