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Der Israelit · 1896-05-07 · Heft 36 (7.5.1896) · page 10

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Journal
Der Israelit
Volume
37 (1896)
Issue
Heft 36 (7.5.1896)
Date
1896-05-07
Page
– (sequence 10)
Language
German
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von dieser Resolution Abstand nehmen zu können, da das erstrebte Zusammenwirken bereits auf verschiedenen Gebieten vorhanden sei, und es die Rabbiner an weitgehendem Entgegenkommen gegenüber den Lehrern nie hätten fehlen laffen. — Der Rest der Tagesordnung wird vertagt und schließt der Vorsitzende — nachdem er den Dank der Versammlung für die umsichtige Leitung entgegengenommen — die durch mannigfache Anregungen und eingehenden Gedankenaustausch für alle Betheiligten werthvollen Verhandlungen um 8 Uhr. Die ordentl. Generalversammlung wird für den Hochsommer in Anssicht genommen. Hof, 27. April. In der Magistratssitzung vom 21. April wurde über das rituelle Schächten verhandelt; das Referat hatte Herr Rechtsrath Tremel. Gegen den magistratischen Sitzungsbeschluß vom 3. März l. Jrs., mit welchem das Gesuch des Synagogenvereins Hof um Gestattung des Schächtens von Schlachtvieh im hiesigen städtischen Schlachthause abschlägig beschieden worden ist, hat der genannte Verein Beschwerde zur k. Regierung von Oberfranken Kammer des Innern erhoben. Letztere hat hierauf mit Entschließung vom 1. l. M. die Beschwerdeschrift dem Stadtmagistrate zur Kenntnißnahme und Aeußerung und Vorlage der Akten eingereicht. Der Stadtmagistrat hat nun vor Allem den städt. Bezirksthierarzt zur Berichterstattung über die in der Beschwerdeschrift aufgestellte Behauptung, daß die räumlichen Verhältnisse des alten Schlachthauses und gewisse Anordnungen hinsichtlich der Schlachtzeit die Vornahme des Schächtens ermöglichen, ausgefordert. Auf der Grundlage des von dem Bezirksthierarzte abgegebenen Gutachtens, dem auch eine Planskizze beigefügt ist, legt der Stadtmagistrat die Beschwerdeschrift nebst den magistratischen Akten der k. Kreisregierung mit der Aeußerung vor, daß er auf seinem Beschlüsse vom 3. März lfd. Jrs. beharre. — Diese ganze Darstellung beruht offenbar auf irrigen Voraussetzungen und ist geeignet, den Sachverhalt zu verwirren. Angenommen ein Metzger, der bisher die Thiere durch Stirnschlag niederwerfen und dann durch den Halsftich tödten ließ, wolle jetzt schachten laffen, so kann das Thier auf denlselben Platz niedergelegt werden, auf dem es bisher durch die Stirnschläge niedergestreckt wurde; und auf demselben Platze, auf dem bisher das Thier lag, wenn es den Halsstich Seitens des Metzgergesellen bekam, kann es liegen, wenn es den Halsschnitt von dem Schächter bekommen soll. Es ist dazu absolut kein anderer, noch viel weniger ein besonderer, Platz nöthig. In allen bayrischen städtischen Schlachthöfen in München, Fürth, Nürnberg, Regensburg u. s. w. giebt es keinen besonderen Schächtplatz, sondern das Schächten geschieht, wie oben dargelegt worden. Auch ein besonderer Legapparat ist überflüssig und unpraktisch. Diese Frage des Niederlegens ist durch h. Eutschl. vom Staatsm. d. Innern vom 12. Juli 1889 No. 1951, Ziff. 1 längst geregelt und wird auch so überall iu Bayern gehandhabt; das Niederlegen geschieht aber nirgends in Bayern mit einem schwerfälligen Apparat. Was also in allen genannten Städten möglich ist, wo wöchentlich viele Hunderte von Thieren geschachtet werden, das sollte in Hof nicht möglich sein! Wenn es am Schluffe des Berichtes heißt, daß der Magistrat auf seinem Beschlüsse beharre, so ist Conseguenz und Beharrlichkeit wohl im Allgemeinen eine Tugend. Hier handelt es sich aber um eine gesetzliche Vorschrift. In Bayern ist es nämlich den Israeliten nicht nur gestattet zu schachten, sondern es ist ihnen in der h. Min. Entschl. vorn 29. Juni 1803 Ziff. 4 geradezu zur Pflicht gemacht fiir Koscherfleisch zu sorgen. Uebrigens involvirt ein Schächtverbot nicht nur eine Beeinträchtigung der Gewissensfreiheit, sondern auch, sofern Metzger schächten lassen wollen, um den Israeliten Fleisch zu verkaufen, die es sonst von auswärts kommen laffen, eine Beeinträchtigung der Gewerbefreiheil. O e st e r r. - N n g a r. Mona r ch i e. (l"r) Wien, 3. Mai. Endlich kann ich einmal auch etwas Erfreuliches aus dem Donau-Babel melden. In der Schönlaternen-Synagoge wurde nämlich ein Rabbiner angestellt, von dem man aufrichtig sagen kann, daß er ein (Talmudgelehrter) ist, und daß er sich in O’pDiBi d'«* zurecht zu finden weiß. Es ist dies Rabbiner Aron Friedmann, der bisher als Religions- und Talmudlehrer sein Auskommen gefunden und sich so einen Flamen hier gemacht hat. Rabbiner Friedmann hat in Ungarn mehrere Jeschiboth besucht und war er auch td^ti pmio des verstorbenen Pakser Rabbiner Rabbi Joel Unger bi *pn buv n naiDcn. Auch die Preßburger Jeschibah hat er längere Zeit hindurch besucht. Später ging er nach Prag, uni sich dort profanes Wissen anzueignen. Er verheirathete sich dann nach Mähren und wurde Kaufmann, ohne aber dadurch das Talmudstudium zu vernachlässigen. Vor etlichen Jahren übersiedelte er nach Wien, wo ihn dann mehrere Orthodoxe, so der minn amx Herr Heinrich Berger, damit betrauten, ihre Söhne in das Talmud-Studium einzuführen. Die Freunde des Rabbiners Friedmann prophezeihen ihm, daß er hier durch sein großes Talmudwiffen Earriere machen werde. Möge es auch so sein, damit sich auch an ihm der Spruch bewähre: crpon bi "inyo no'p1’ ibid 'jiyo minn nt*.

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