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Der Israelit · 1896-05-07 · Heft 36 (7.5.1896) · page 9

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Journal
Der Israelit
Volume
37 (1896)
Issue
Heft 36 (7.5.1896)
Date
1896-05-07
Page
– (sequence 9)
Language
German
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XXXV11. Jahrgang. Erste Beilage M M 36 des „Israelit". Zeitungsnachrichten und Correspondenzen. Deutschland. Köln, 2. Mai. D er „Rheinische Rabbiner-Verband", gegründet 1895, hielt am Sonntag, den 19. April l. I. Hierselbst eine außerordentliche Generalversammlung unter Anwesenheit der Herren Dr.Dr. Auerbach—Elberfeld,David—Düsseldorf,Frank —Köln, Horowitz—Crefelo, Jaulus—Aachen, Koch— Barmen, Lazarus—Köln und Samuel—Essen, unter dem Vorsitze des Herrn Dr. Horowitz ab. Nach Verlesung des Protokolls der konstituirenden Sitzung vom 4. Juni 95 durch den Schriftführer, dem auf Antrag des Herrn Dr. Frank für dasselbe der Dank der Versammlung ausgesprochen wird, berichtet der Vorsitzende über die Schritte, die der Verwaltungsvorstand in der s. Z. vom Deutsch-Jsraelitischen- Gemeinde-Bund angeregten und vom Verbände beschlossenen Abgrenzung von Jnspektionsbezirken gethan hat. Die Versammlung billigt einstimmig den vom Vorstande gefaßten Beschluß, diese Angelegenheit, die durch das bekannte, selbstständige Vorgehen des Herrn Dr. Singer — Coblenz in ein neues Stadium getreten ist, bis auf weiteres ruhen zu lassen. — Alsdann legt Dr. Samuel—Essen 2 Anträge betr. den Religionsunterricht an den höheren Schulen vor. Er ersucht die Versammlung, durch Eingabe den Rabbinern das Recht zu erwirken, den von ihnen in der Religion unterrichteten Schülern auch in den Abgangsinsbesondere Reife-Zeugnissen ein Prädikat über ihre Leistungen ertheilen zu dürfen. Die Diskussion stellt fest, daß in dem beregten Punkte durchaus keine Gleichmäßigkeit in der Behandlung der Rabbiner seitens der Schuldirektoren herrsche, die Schulverwaltung aber auf Versagung jenes Rechtes bestehen werde, weil sie einen Einfluß auf den betr. Unterricht oder eine Beaufsichtigung desselben weder ausübe noch anstrebe. Erst eine staatlich anerkannte, für ganz Preußen zu errichtende jüd. Centralbehörde könne die Regelung dieser und ähnlicher Fragen herbeiführen. Die Eingabe wird als aussichtslos Unterlasten. Nach Inständiger Mittagspause verliest der Vorsitzende ein Begrüßungstelegramm des am Erscheinen verhinderten Landesrabb. Dr. Loewy—Birkenfeld, und stellt sodann den 2. Antrag Samuel: „Aufstellung eines Lehrplans für den Rel.-Unterricht an höheren Schulen" zur Debatte. Antragsteller wünscht der Regellosigkeit und Verschiedenheit entgegenzuwirken, die in den Lehrpensen und Ansprüchen der einzelnen, an den höheren Schulen unterrichtenden Rabbiner notorisch bestehe. In der Debatte wird indesten darauf hingewiesen, daß die außerordentlich große Verschiedenheit der Schulverhältnisse in den einzelnen Städten die Durchführung eines allgemeinen Lehrplans illusorisch mache. Antragsteller will sich mit Aufstellung der Lehrziele in den einzelnen Disciplinen begnügen; doch wird entgegengehalten, daß über diese im Wesentlichen keine Ungewißheit bestehen könne. — Zu der Angelegenheit der Unterstützung mittelloser Gemeinden (Antrag des Dr. Frank—Köln vom 4. Juni 95), macht Herr Dr. Horowitz den Vorschlag, einen Verein nach dem Muster des in seinem Amtssitze seit ca. 25 Jahren bestehenden „Vereins zur Förderung und Unterstützung des Schulwesens (und des Handwerks) unter den Israeliten des Crefelder Rabbinatssprengels" für die ganze Provinz zu begründen, ihn materiell gut zu iundiren, und alsdann an die Gemeindeunterstützung heranzugehen. Die Versammlung beschließt, vorab das einschlägige statistische Material zu sammeln, und den D.-J. G.-B. zu ersuchen, diejenigen Gemeinden angeben zu wollen, die von den 800 des geregelten Religionsunterrichts ermangelnden Gemeinden (vergl. Aufruf des D.-J. G.-B. vom October 1895) auf die Rheinprovinz entfallen. Zugleich wird folgender Antrag d. H. Dr. Jaulus- Aachen angenommen: „Der R.-V. wolle einen Aufruf an die vermögenden Gemeinden der Rheinpropinz betr. Unterstützung der leistungsunfähigen Gemeinden behufs Einführung des Religionsunterrichts ergehen lassen." Endlich hat H. Dr. David—Düsseldorf noch folgende Anträge eingebracht: „1. Berathung über Maßnahmen zur Erlangung ritueller Beköstigung für jüdische Strafgefangene. 2. Stellungnahme der Rabbiner zum jüd. Lehrerverein in Rheinland und Westfalen." Der vorgerückten Zeit wegen wird nur noch Nr. 2 in Verhandlung genommen und von Dr. David damit begründet, daß er ein freundlicheres und engeres Verhältniß zwischen den Rabbinern und den Lehrern des Rheinlands herbeigeführt sehen möchte, wozu die Rabbiner den ersten Schritt thun sollten. Die Versammlung möge etwa die folgende Resolution annehmen, und dem Vorsitzenden des betr. Lehrervereins übergeben: „Der Rh. Rabbinerverband hält zur gedeihlichen Förderung der religösen Jnteresien das Zusammenwirken der Rabbiner und Lehrer für erforderlich, und erklärt sich seinerseits bereit, die Bestrebungen der Lehrer, die aus eine äußere und innere Hebung ihres Standes gerichtet sind, zu fördern, vorausgesetzt, daß den Rabbinern die Möglichkeit gegeben wird, in einer geeigneten Form an ihren Berathungen theilzunehmen." Die Versammlung glaubt

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