Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 37 (1896)
- Issue
- Heft 35 (4.5.1896)
- Date
- 1896-05-04
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
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693 halten, dann freilich sollte von gcsetzeswegen eine solche Religion —-5.) In Sachsen und in der Schweiz ist das Schächten verboten. Diese Beispiele sollten andere Staaten nachahmen. Oder wollen sie behaupten, man verfolge in Sachsen und in der Schweiz die israelitische Konfession? Einzelne Staaten vermögen nicht dem Uebel zu steuern. Die Juden der Schweiz grollen und haben das Gesetz zu umgehen verstanden?) Sie errichteten dicht au der Schweizer Grenze aus französischem Gebiet Schlachthäuser, in denen gar fleißig geschächtet wird. Wir in Oesterreich-Ungarn und in allen deutschen Staaten sollten mindestens ans eins hinarbeiten: daß die armen, dem Schächten preisgegebenen Geschöpfe wenigstens vor dem Schächten betäubt werden.') Vorherige schnelle Betäubung ist der Grundsatz der Schlachtungen. Arm aber sind die geschlichteten Thiere?) Dein Geflügel macht man unter den Flügeln Einschnitte und läßt es herumzappeln, bis es vor Ermattung stirbt,°) Ochsen werden in großer Anzahl in grauenerregender Weise geworfen, die Füße zusammengeschnürt, die Thiere in die Höhe gezogen; dann kommt der Schächter, drückt beu Kops des Opfers nach abwärts und stößt das Messer in den Körper. Schrecklich ist der angstvolle Blick der langsam Sterbenden, schauerlich das Rauschen des zusammenschießenden Blutes so vieler Geschöpfe?") 1) Welches Glöcklein? und gar welches geheimnißvolle? Die bisherigen Bekämpfer des Schächtens haben doch wahrlich nicht in geheimnißvoller Glöckleinsprache geredet! 2) Dem Verfasser scheint nicht bekannt zu sein, daß die Christen ursprünglich ebenfalls nur das Fleisch geschachteter Thiere genossen haben, wie aus vielen Stellen des R. T. ersichtlich ist. Ebenso unbekannt ist ihm die Thatsache, daß die Mohamevaner ihre Schlachtthiere heute noch schachten. 3) Aber dann stünden ja die Thierfreunde mit den Freunden der Wissenschaft aus gespanntem Fuße! Ist dem Verfasser nichts davon bekannt, daß fast ausnahmslos alle Eapaeitäten der Physiologie und der Veterinärkunde von Stockholm bis Bologna sich in Hunderten von Gutachten zu Gunsten des Schächtens ausgesprochen haben? 4) Es wird dem Verfasser schwer fallen, außer dem Rabbiner Stern noch „die anderen jüdischen Schriftgelehrten" mit Namen zu nennen; weil sie nicht existiren. Rabbiner Stern aber ist längst aus dem Judemthum ausgetreten und sein Urtheil über jüdisch-religiöse Gegenstände kann daher nicht ins Gewicht fallen. 5) Die Gedanken, welche diese Gedankenstriche andeuten, sollen lauten: Der christliche Staat, sollte die Religion verbieten, welcher der Stifter des Christenthums entstammte und zeitlebens angehört hat. Warum? Weil ihre Jahrtausende alten Satzungen mit den Extravaganzen vermeintlicher Thierschützer collitiren, dagegen mit den Forderungen der Wissenschaft sich in vollem Einklang bestnden. 6) Wenn man in Sachsen und in der Schweiz die israelitische Confession nicht verfolgt, so haben die Schweizer Juden auch keinen Anlaß zu grollen, was übrigens thatsächlich der Fall ist, noch weniger aber haben sie Anlaß Gesetze zu umgehen, die sich nicht gegen sie richten. Sie haben auch kein Gesetz umgangen, wenn sie auf französischen Boden Schlachthäuser errichten, da in Frankreich kein Schächtverbot existirt. 7) Wenn die Betäubung vor der Tödtung eine solche Wohlthat ist, warum applicirt man zum Tode verurtheilten Menschen nicht einige Betäubungsschläge auf den Koos vor ihrer Hinrichtung? Sollten Menschen nicht denselben Schutz, wie Thiere beanspruchen dürfen? 8) Und die betäubten sind reich? 9) Aus dieser Bemerkung geht mit Evidenz hervor, daß der Verfasser den Gegenstand nicht kennt, über den er schreibt. Die Antischächt-Literatur ist voll Lügen und Fälschungen. Aber eine so greifbare Unwahrheit wie diese, daß dem Geflügel Einschnitte unter die Flügel gemacht werden, steht wohl einzig da! 10) Ochsen werden nur in der Anzahl niedergelegt, die für den Fleisch Consum erforderlich ist; niemals aber mehr als einer. Die Procedur mit dem zweiten kann erst beginnen, wenn die mit dem ersten zu Ende ist Auch wird kein Messer in den Körper gestoßen, sonbern Luft- und Speiseröhre werden durch einen Schnitt getrennt. Das Rauschen des zusammenschießenden Bluts so vieler Geschöpfe ist daher das Phantasiegebilde eines Darstellers, der dem Schächtakt noch ne beigewohnt hat, also über Dinge spricht, die er nicht kennt. R u m ä n i e n. Bukarest. Im Frühjahr des Jahres 1891 stimmte das rnmänische Parlament für eine Reihe von Gesetzen, die den israelitischen Kindern, so zu sagen, den Zutritt zu den öffentlichen Elementarschulen verschlossen. Rach dieser Gesetzgebung würden die Kinder von Fremden (das Wort Fremde bedeutet im ossic teilen rumänischen Styl stets die Juden) in den öffentlichen Schulen erst nach den Söhnen der Rumänen ausgenommen werden und müssen Schulgeld zahlen, wogegen die Söhne von Rumänen dies nicht nöthig haben. Dieses Gesetz ries eine schmerzliche Erregung bei den armen Israeliten hervor. Wie sollen sie ihren Kindern Unterricht verschaffen? Sie sind zu arm, um Privatschnlen zu gründen, zu arm sogar, um das geforderte Schulgeld zu zahlen. Dennoch müssen sie sich fügen und diesen neuen Ein-