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Der Israelit · 1896-04-30 · Heft 34 (30.4.1896) · page 19

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Journal
Der Israelit
Volume
37 (1896)
Issue
Heft 34 (30.4.1896)
Date
1896-04-30
Page
– (sequence 19)
Language
German
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XXXVit. zahrgang. Iweite Beilage zu M 34 des „Israelin. Zeitungsnachrichten und Correspondenzen. Deutschland. Würzburg. (Bericht des Vereins für jüd. Geschichte u. Literatur. Fortsetzung). Der folgende Redner war Herr Oberlehrer Dr. Lange aus Hannover. Sein Thema lautete. „Die jüdische Staatsversassung." In blühender Sprache zeigte er an der Hand von Bibel und Gesetzbüchern, die Entwickelung der staatlichen Einrichtung im jüd. Volke. Mit Erlangung feiner Selbstständigkeit wurde es von Propheten und von Gott eingesetzten Männern geleitet und regiert, es war dies die sogenannte Theokratie, die bis zur Ernennung des ersten Königs währte. Dem Oberhaupte war ein Rath voll 70 beigegeben. In schwierigen, das allgemeine Wohl des Staates betreffenden Fragen, lvandte man sich an die „Trim v’ Tmnim", eine Art Gottesstimme, und erhielt durch sie einen unzweideutigen Beweis. Träger und Vermittler der „Urim v' Tumim" war nur der hohe Priester. Nachdem das Volk einen König, „wie alle Völker mn es herum" verlallgte, wilrde mit der Einsetzllng und Salbung Sauls durch beu Propheten und Richter Samuel die Monarchie errichtet. Diese war jedoch eine durchaus beschränkte; denn der König war an das bestehellde Gottesgesetz gebunden lllld tonnte nicht eigenmächtig verfahren. „Das Buch der Lehre sollte nicht von ihm weichen uild er lese darin alle Tage." Einen geschichtlichen Beweis Habel: wir in der Begebenheit mit dem „Weinberg-Rabat", in dessen Besitz sich Köllig Achob lulr dllrch Allfstellung von falschen Zeugen bringen konnte. Auch noch später sehen wir Herodes vor das Svnhedrion geladen, um sich wegen seiner Gewaltthaten vor demselben zu verantworten. Bezüglich der Nachfolge in der Regentschaft, so scheint sie im Reiche Juda imd zwar im Geschlechte David's mn erblich, im Reiche Israel aber wählbar gewesen zu sein. Die Gerichtsbarkeit ward ausgeführt vonl hohen Gerichte, das alls 70, bezw. 71 Richtern, zumeist aus dem Priestergeschlechte bestand und seinen Sitz im Quadergemach des Ternpels hatte, von dem kleinen Gerichte aus 23 Richtern bestehend und in jedem größeren Gemeinwesen fungirend, vor dessen Forum Eriminalfälle kamen, und von denn Dreimännergericht, das über eivilrechtliche Streitigkeiten zu entscheiden hatte, und beliebig gewählt werden konnte. Der geehrte Redner verstand es, den Gegenstand interessant und erschöpserrd zu behandeln, wobei sich feine klare Auffassung der einschlägigen Stellen in Bibel und Talmud und sein gründliches Wissen in der einschlägigen Literatur ebenso glänzend zeugte, wie er durch seine elegante Sprache und lebhafte Vortragsweise das Auditorium für den Gegenstand zu interessiren wußte. Dasselbe gab seiner Anerkennung und seinem Danke lauten Ausdruck. Den folgenden Vortrag hatte Herr Seminarlehrer Weißbart dahier mit dem Thema: „Ehasdai Kreskae-, ein jüd. Philosoph des 14. Jahrhunderts." Der Redner glaubte mit seinem Thema der Devise des Vereins: „Für jüd. Geschichte und Literatur" gleichzeitig zu dienen, da der Mann seines Gegenstandes einen ebenso rühmlichen Antheil an der jüdischen Geschichte, als an der jüd. Literatur hatte. Der Ausführung, welche sich nach den beiden Richtungen hin theilte, schickte er ein Vorwort voraus, um zu beweisen, wie sehr solche geschichtlichen Thematen nicht blos vom allgemeinen wissenschaftlichen Standpunkte, sondern auch vom speciell jüdischen berechtigt seien. Macht man uns ja, ob mit Recht oder Unrecht, so gern den Vorwurf, daß wir nicht genug historisches Interesse für unsere große Vergangenheit zeigte:: und namentlich die nachbiblische Zeit nicht genug Würdigung bei uns findet. Erfreulich sei es allerdings, daß sich dieses Jntereffe in neuester Zeit wesentlich gehoben, woran die in allen große:: Gemeinden entstehenden Vereine für jüd. Geschichte und Literatur Zeugniß ablegen; dennoch dürfte es sich lohnen die besonderen Gründe hiefür näher kennen zu lernen und solche sich zu vergegenwärtigen. Der Redner fand dafür 4 Gründe, einen religiösen, einen solchen als Akt der Dankbarkeit, als Mittel zur Hebung des Selbstbewußtsein und der Selbstachtung und endlich zur Belehrung für die Gegenwart und Zukunft. In religiöser Beziehung heißt es ja doch in den: erhabenen Liede: in nu* n:o’ "wr in: „Gedenket der Tage der Urzeit, merket aus die Jahre der Geschlechter." Hier wird es zur Pflicht gemacht, die früheren Zeiten und ihre wichtigen Momente im (Gedächtnisse zu behalten, dem Gange derselben zu folgen; wir sollen die früheren Zeiten uns nicht entschwinden lassen, vielmehr mit der Vergangenheit in der Gegenwart für die Zukunft leben. Und welche hohe Bedeutung räumt die heil. Religion den: Gedächtnisse früherer Geschehnisse ein, wie viele ihrer Gebote beruhen darauf und sind nichts anders als eine Gedächtnißstiftung. Denn, ist ja doch die Geschichte im Allgemeinen und die jüdische Geschichte im Besonderen die Verkünderin des göttlichen Waltens und somit eine reine, mächtigsprudelnde Quelle der Gotteserkenntniß. Heißt es doch in dieser ivunderbareu Führung: -pa uiiia "ibdh ivob und jemehr einer hiervon erzählt, bemerken unsere Weisen,

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