Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 37 (1896)
- Issue
- Heft 33 (27.4.1896)
- Date
- 1896-04-27
- Page
- – (sequence 6)
- Language
- German
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654 Es folgte hierauf Herr stuck. matli. A b r a h a nt Tachau er, Sohn des Herrn Seminarlehrers Dr. G. Dachauer dahier, mit dem Thema: „Wie löst das jüd. Gesetz die sociale Frage." Der junge Redner, der kaum erst die akademische Laufbahn betreten, hatte ein reiches Material zur Hand und dasselbe fleißig bearbeitet. Sowohl die schriftliche, wie die mündliche Lehre boten ihm Gelegenheit zu beweisen, daß die Gesetze der Humanität und der Menschenwürde, deren sich die Neuzeit als auf der Höhe der Bildung stehend, rühmt, längst, ja vor Jahrtausenden schon im Judenthum begründet waren. Da sind vor allem die Gesetze gegen den Armen und Fremden, die uns Gleichheit der Menschenwürde lehren sollen, die keinen Unterschied nach Stand und Klasse kennen und die Nächstenliebe für jeden fordern. Die Verpflichtung, den zehnten Theil des Erwerbes, des Gewinnes und des Bodenertrages an den Armen abzugeben, schützt denselben vor Roth und beugt der zu großen Verarmung eines Volkstheiles vor. Ebenso hatten die Abgaben an Priester und Leviten den Zweck, dem Theile des Volkes der vom Bodenbesitz ausgeschlossen und dessen Beruf „der Dienst Gottes" ist, die Existenz zu sichern. Schon die Verpflichtung, 20 Proz. voll dem Bodengewinn abgeben zu müssen, übte int Wohlthun und belebte den Gedanken, daß unser Besitz und Gewinn nur ein Geschenk Gottes ist, das wir gern mit anderen theilen sollen. Vornehmlich aber trugen no'D& und Jobel-Gesetz den sozialen Gedanken an sich; erfteres durch die Begebung allen Eigenthumsrechtes während des ,-ill'L^-Jahres, letzteres durch das Zurückgehen des Erbgutes an die ursprünglichen Besitzer. Damit war einer zu großen Verschiedenheit im Besitze, einer Verschiebung der Verhältnisse vorgebeugt, indem das Ankäufen liegender Güter für länger als bis zum Jubeljahre unmöglich war; dadurch aber auch die Bildung eines größeren Gütercomplexes ausgeschlossen. Daher gab es auch im Judenthume keinen Adelsstand, überhaupt keine bevorzugte Klasse. Endlich waren die Verhältnisse von Arbeitgebern und Arbeitnehmern, von Herrschaft und Knechten, von Taglöhnern und Miethlingen so geregelt, wie sie die freisinnigste Richtung nicht humaner wünschen kann; überall findet der llntergeordnete die weitgehendste Berücksichtigung. Auch die strenge Rechtlichkeit beim Handel, im Ein- und Verkauf, wie sie das jüd. Gesetz vorschreibt, die peinlichste Gewissenhaftigkeit, wie sie der Talmud dabei empfiehlt und die großen Talmudgelehrten in ihrem geschäftlichen Verkehr mit Nichtjuden bewiesen, sind eine treffliche Lösung der „sozialen Frage." So hatte der Redner durch Anführung von den meisten hier einschlägigen Gesetzen und Gebräuchen aus Bibel, Talmud und Codices seiner Aufgabe mehr als Genüge geleistet, wofür ihm allseitige Anerkennung kundgegeben wurde. (Fortsetz, folgt.) Wereinsnachrichten. i'. Troppau, 22. April. Am letzten Sonntag wurde hier ein jüdischer Literaturverein gegründet. Es gelang den Beniühungen des Rechtsanwalts Dr. Eibeschütz und des Kaufmanns Spiegel nach Ueberwindung vielfacher Hindernisse die Vereinigung mit etwa liji) Mitgliedern ins Leben zu rufen. Einen sehr schönen Verlauf nahm der Eröffnungsabend, zu welchem unser Rabbiner Herr Dr. Blüh, Rabb. Dr. Spira aus Mährisch-Ostrau und andere geehrte Gäste erschienet: waren. Den ersten wissenschaftlichen Vortrag hielt unter sehr großen! Beifall Herr Rabbiner Dr. Blumenthal aus Ratibor. Herr Dr. Spira ermahnte den Verein, besonders die Bibel zu pflegen und die hebräische Sprache nicht zu vernachlässigen. Auch Vertreter der jüdischen Studentenverbindungen an der Wiener Universität ergriffen das Wort. Unser Verein hat schon ein Vereinslokal, welches jeden Abend stark besucht ist und in welchem zahlreiche jüdische Blätter, so der Mainzer „Israelit" ausliegen. Möge der Verein dazu beitragen, religiöses Wissen und vor allen! religiöses Leben in unserer Gemeinde zu fördern! Gerichtszeitung. Mannheim, 16. April. Am heutigen letzten Sitzungstag hatte sich das Schwurgericht mit einem Preßdelikt zu beschäftigen. Angeklagt waren der 23 Jahre alte Verleger und stellvertretende Redakteur Adolf Schweickert und der 24 Jahre alte Verleger und Schriftsetzer Friedrich Bauer von deni in Heidelberg erscheinenden „Badischen Volks boten" wegen öffentlicher Beschimpfung der jüdischen Reliaionsgemeinschast (Vergehen nach $ 166 R.G. und 20 und 21 Pr.G.). Die Anklage stützt sich auf einen in Nr. 102 des „Volksboten" erschienenen Artikel, überschrieben .Jüdische Gebräuche und Sittten". Daran wurden kritische Bemerkungen über die Absonderung des jüdischen Volkes geknüpft. Der erste Angeklagte, Schweickert, erklärte, eine Beschimpfung der jüdischen Religionsgemeinschaft habe er in dem Artikel nicht gefunden. Er betrachte den Kainpf gegen die Juden auch nicht als religiösen, sondern als politischen Kainpf. Der Staatsanwalt führte aus: Der Artikel zeichne sich in feinem zweiten Theil durch eine besondere Rohheit des Ausdruckes aus, und damit fei der Begriff der Beschimpfung erfüllt. Für die Wissenschaft und die Justiz sei die Frage von der Blutlehre abgethan, es könnte deßhalb den Angeklagten der „gute Glaube" nicht beigemessen werden. Den Herren müsse von Zeit zu Zeit auf die Finger geklopft und zum Bewußtsein gebracht werden, daß die Ehre ihrer jüdischen Mitbürger nicht schutzlos sei. Der Wahlspruch der Jury lautete auf Nichtschuldig. Das Gericht | sprach hierauf die Angeklagten frei.