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Der Israelit · 1896-04-08 · Heft 27-28 (8.4.1896) · page 10

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Journal
Der Israelit
Volume
37 (1896)
Issue
Heft 27-28 (8.4.1896)
Date
1896-04-08
Page
– (sequence 10)
Language
German
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554 f r ist verstopft, und cs liegt nicht Ln unserer Macht, sie wiederzueröffnen. Wir muffen darum eine nette Quelle graben, aus der reichliches und klares Wasser geschöpft werde. Oder um nicht im Bilde zu sprechen: Es muß für die Ostpro vi nzen eine Anstalt gegründet werden zur Ausbildttug von C u l t us b e a m t e n, wie sie für die Gemeinden der östlichen Provinzen, also Ost- und Westpreußen, Posen, vielleicht auch Schlesien, Bedürfnis sind. Einen ähnlichen Zweck muß diese Attstalt verfolgen, wie die Lehrerseminare in Würzburg, Hannover, Eaffel und Cöln. Aehnlichen, aber nicht gleichen. Aehnlich, insofern auch diese Bildungsanftalten ihre Zöglinge ztl Beamten der kleinen Gemeinden zunächst heranbilden, in denen sie sowohl die kultuellen Funktionen wie die des Unterrichts ausüben; nicht gleich aber wäre jene Anstalt insofern, als sie daraus verzichten könnte (auch müßte) Element arlehrer auszubilden, sondern nur Religionslehrer. Die Aufgabe einer solchen Anstalt muß sein, ihre Zöglinge zu guten D'ümtt und D'jn und Religionslehrern anszubilden; damit würde sie dem Bedürfnis der östlichen Provinzen dienen und ihm auch genügen. Die Elementarlehrer an den konfessionellen und den simultanen-Schulen rekrutieren sich auch in Zukunft, soweit sie nöthig sind, aus den vorhandenen Lehrerseminarien. Der Plan braucht kein bloßes Phantasiegebilde zu bleibeni er darf auf Verwirklichung hoffen, wenn die berufenen Männer unb durch ihre Stellung und ihr Ansehen einflußreichen Persönlichkeiten an die ernste Aufgabe herantreten und andere zur Mitwirkung auffordern und das Interesse unserer Gemeinden dafür wachrufen. Mögen auch sie das Wort nehmen, und ihre Ansichten darlegen; mehr als die Ansicht eines Einzelnen sollen auch die Gedanken nicht sein, welche ich über die Allsführung dieses Planes vorlege. Als geeignetster Qrt für eine solche Anstalt erscheint eine recht große Gemeinde, in der die Lehrkräfte in Bezug auf nD’rsy nwn uud Religionsunterricht sich am ehesten finden z. B. Posen. Im Zeiträume von 4 Jahren etwa, könnten die jungen Männer ihre Ausbildung wollenden, und also, vorausgesetzt, daß sie mit dem Austritt aus der Schule in diese Bildungsanstalt eintreten, sie mit 18 Jahren in der Regel verlassen und in die Amtslaufbahn eintreten. Gerade für die praktische Fertigkeit in der nD'fiff, die neben der theoretischen Ausbildung, so bedeutungsvoll ist, ist es nothwendig, die Anstalt an einem Platz mit großer Gemeinde zu verlegen; an solchem wird zugleich Gelegenheit sein, am gründlichsten für kantorale Ausbildung in dem traditionellen nutn und für praktische Unterrichtsthätigkeit zu sorgen. Daß eine solche Anstalt reichlichen Zuspruch an jungen Leuten crsahrcn würde, welche Aufnahme wünschen, ist gewiß. Schon jetzt begegnet man hin und wieder der Erscheinung, daß — allerdings vereinzelt — ein junger Mann auf irgend welche Weise Gelegenheit sucht, bei einem amtirenden Cantor „in die Lehre zu gehen", ob solcher Versuch häufig gelingt, ist fraglich: aber daß er nur in den seltensten Fällen eingeschlagen werden kann, kann man sich an den Fingern abzählen, wenn Ulan die entgegenstehenden Hindernisse erwägt. Ein heikler Punkt ist die Geldfrage zur Unterhaltung einer solchen Anstalt und ihrer Zöglinge. Ich glaube, daß fast alle Gemeinden insbesondere die, für deren Bediirfnisse eine solche Anstalt zunächst berechnet ist, einer derartigen Gründung sympatisch gegenüberstehen, und bei dem greifbaren stutzen, den sie von ihr ziehen, nicht anstehen würden, durch einen Jahresbeitrag zur Erhaltung mitzuwirken. Der Gemeinsinn ist in den jüdischen Herzen nicht geschwunden, und wo mit Eifer lind Ernst auf Rothwendigkeit hingewiesen wird, da müßten Rabbiner und Gemeindevorstünde in gemeinsamer Arbeit unter Gottes Beistand es bringen zur Gründung einer Anstalt zur Ausbildung jüdischer Eultusbeamten. Zeitungsnachrichten itud Correspondenzerr. Deutschland. Barmen, 24. März. Ueber einen Fall von Ausweisung berichtet die „Barmer Ztg.": Dieser Tage traf in Barmen ein 81jähriger Israelit krank von Crefeld ein und nahm die Hilfe des Rabbiners der hiesigen jüdischen Gemeinde iu Anspruch, um von einem Arzt ein Rezept für sein Leiden zu erhalten. Nach seinen Verhältnissen befragt, wies er unter Vorlegung seiner Papiere nach, daß er 30 Jahre lang in Deutschland gelebt und zuletzt in Erefeld sich als Kammerjäger schlecht und recht ernährt habe, unter dem 7. März aber plötzlich von Seiten des dortigen Oberbürgermeifteramts auf Grund des Uebereinkommens mit Rußland vom 10. Februar 1894 die Aufforderung erhalten habe, binnen vier Wochen das preußische Staatsgebiet zu verlassen, da er die russische Staatsangehörigkeit infolge seiner 80jährigen Abwesenheit jetzt verloren habe. So muß also ein armer und in jeder Hinsicht unbescholtener Mann im Alter voir 81 Jahren krank und elend zum Wanderstab greifen, nur weil es dem preußischen Staat plötzlich beliebt, die bislang gewährte Gastfreundschaft grundlos zu kündigen — ein Akt bnreaukratischer Härte, der leider nicht vereinzelt dasteht. i

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