Mannheim
Compact Memory

Der Israelit · 1896-04-08 · Heft 27-28 (8.4.1896) · page 4

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Israelit
Volume
37 (1896)
Issue
Heft 27-28 (8.4.1896)
Date
1896-04-08
Page
– (sequence 4)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
96% known words query
IRI
…/2446951-2448608-2448635--41574-2490537
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

548 einen Hirten ist der Rahmen, innerhalb dessen sich ihr Denken und Schaffen bewegte. Innerhalb dieses Rahmens kämpften sie ihre geistigen Tourniere, ohne die Einheit des Ganzen zu gefährden. Ja jeder dieser geistigen Wettkämpfe schürzte einen neuen Knoten in dem Bande, welches die edlen Geister umschlang, und welches noch heute noch alle verbrüdert, die ihre Gedanken Nachdenken und die Normen ihres Lebens sich angeeignet haben. iDnJpozn dn3 inütf in: (Fortsetzung folgt.) Zeitungsnachrichten und Correspondenzen. Deutschland. Berlin, 2. April. Die letzte Sitzung der Stadtverordneten - Versammlung der Reichshauptstadt wird ein Ruhmesblatt in der Geschichte dieses Collegiums bilden: abermals hat sie sich als ein Hort der Gleichberechtigung aller Staatsbürger bewährt, indem sie mit Stimmeneinhelligkeit für die unverminderte und unveränderte Zulassung jüdischer Lehrkräfte an den städtischen Schulen sich entschied. Gleich wohlthuend und bedeutsam wie dieser Beschluß, gestalteten sich die Verhandlungen, welche demselben vorangingen, namentlich die Ausführungen des Sanitätsraths Dr. Neumann, welche ihm die Anerkennung und den Dank eines jeden Juden sichern, der sich nicht nur für die Vertheioigung unserer bürgerlichen Vollwerthigkeit, sondern auch für die Wahrung unserer religiösen Ehre Herz und Sinn erhalten hat. „Was die Anstellung der jüdischen Lehrkräfte betrifft, sagte Herr Dr. Neumann, so wolle er zunächst erklären, daß das, was er darüber zu sagen habe, nur seine Privatmeinung darstellc und er nicht im Aufträge irgend einer Gemeinschaft spreche. Die Grundsätze, welche in Bezug auf die Anstellung jüdischer Lehrer in der Verwaltung beobachtet werden, entsprechen durchaus dem Rechte und der Billigkeit, es scheine aber, als ob diese Grundsätze seit 20 Zehren zu fortgesetzten Mißhelligkeiteu mit der Aufsichtsbehörde geführt haben. Der jetzige Minister korrigier nun plötzlich die von seinem Vorgänger gegebene Erlaubnis zur Erthcilung jüdischen Religionsunterrichts in einen sehr auffälligen Weise. Ties sei eine Episode in dem behördlichen Antisemitismus. Das müsse mau über sich ergehen lassen, und wenn es auch bedauerlich sei, daß mancher durch diese Episode hart betroffen werde, so meine er doch, daß die Betreffenden daran denken sollten, daß ihre Voreltern noch Schlimmeres haben ertragen müsse.'. Rach seiner Meinung komme cs darauf an, in welcher Weise sich der Magistrat gegen-das Provinzialschul, kollegium gewehrt habe. In der Antwort des Magistrats müsse die humane Art, in welcher die Achtung vor den Konfessionen in unserer Stadtverwaltung stets beobachtet worden sei, klar und deutlich zum Ausdruck gebracht werden. Man könne das um so mehr verlangen, als der Magistrat jetzt unter Herrn Zelle stehe, demselben Herrn Zelle, der vor 20 Jahren einen lebhaften Protest gegen eine Maßregel des Evangelischen Kirchenraths mit seinem vollen Namen unterzeichnet habe. Aber die Antwort des Magistrats enthalte doch mancherlei Unklarheiten und Wunderlichkeiten. Was solle es denn heißen, daß der Magistrat in seiner Antwort sage, daß die jüdischen Lehrkräfte „cbschon mit dem jüdischen Religionsunterricht betraut, doch nicht nach dem Typus Shylock geformt sind!?" Das entbehre auch nicht der Komik, denn von den angeblichen Blutwctten sei nur eine historisch nachweisbar, und in diesem einen Falle sei derjenige, der das Menscheufleisch verlangt habe, ein Christ und derjenige, der es geben sollte, ein Jude gewesen, wie man in der Geschichte von Nepi über den Papst Sixtus V. Nachlesen könne. Was soll es auf den Minister für einen Eindruck machen, wenn der Magistrat ganz gehorsam darauf Hinweise, daß diese jüdischen Lehrkräfte nicht „die mit den christlichen Anschauungen in Wider'pruch stehenden Lehren des Schulchan Aruch oder des Talmud" vertreten? Weiß der Magistrat, daß die herrliche Bergpredigt vollkommen identisch im Talmud enthalten ist? O: er glaubt der Magistrat etwa an die aus Unwissenheit, Dummheit und Frechheit zusammengesetzten antisemitischen Behauptungen über den Inhalt des Talmud, über die angebliche Vergiftung des 80 Jahre alt gewordenen Dr. Pinner wegen der von ihm begonnenen Uebersetzung des Talmud rc.? Nach seiner Ansicht hätte die Antwort des Magistrats anders ausfallen und betonen müssen, daß bei einer Aenderung der bisherigen Grundsätze der Zustand des Friedens und der gege, festigen Anerkennung in unserem Schulwesen aufhören und der Antisemitismus seinen Einzug halten müßte. Er finde in der Antwort des Magistrats leider hauptsächlich nur untergeordnete büreaukratische Gründe, und deshalb könne er sich auch der von dem Ausschüsse vorgeschlagenen Resolution nicht anschließen. (Beifall.) Gleich nachdrücklich vertraten Bürgermeister Kirschner und die Stadtverordneten Pceuß, Cassel und Voglherr den Standpunkt der Gerechtigkeit und Glaubensduldung, von deren eindrucksvollen Ausführungen sich die antisemitischen Tiraden des Herrn Pretzel, wie das Satyrspiel nach der Tragödie, in ihrer unfreiwilligen Komik um so drastischer abhoben. Oesterr.-Ungar. Monarchie. Neunkirchen. In dem nieder österreichischen Marktorte Krumbach, wurde gegen den dortigen jüdischen Kaufmann und Hausbesitzer Max Neininger die Beschuldigung des Ritualmoroes erhoben. Bei genanntem Kaufmann war ein Dienstmädchen aus Pernstein in Ungarn in den Dienst getreten. Nach einigen Tagen entfernte sich jedoch heimlich das Mädchen und begab sich in ihre Heimath, wo sie sich, wie behördlich festgestellt ist, wohl und gesund befindet. Im Orte entstand jedoch das Gerücht, das Mädchen sei abgeschlachtet worden und eine Inwohnerin, Aloisia Wohlfahrt, gab an, ein entsetzliches Wehgeschrei gehört zu haben. Durch einen anonymen Brief wurde die Gensdarmerie verständigt. Ein Gensdarm, der mit dem Bürgermeister in der Wohnung des Reininger erschien, war so naiv, zu fragen, ob das, was man sich erzähle, wahr sei. Reininger blieb auf freiem Fuße. Derselbe klagte die Urheberin des Gerüchtes wegen Verleumdung und Ehrenbeleidigung und dieselben wurden, und zwar Aloisia Wohlfahrt zu 14 Tagen, Anna Uhreich und Johanna Wallner

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.