Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 37 (1896)
- Issue
- Heft 25-26 (26.3.1896)
- Date
- 1896-03-26
- Page
- – (sequence 38)
- Language
- German
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«MWWW 542 Rußland. Petersburg, Anfangs März. Nichts ist so charakteristisch für die Schwankungen der inneren Politik der gegenwärtigen russischen Regierung, wie die planlose Thätigkeit bei der sogenannten Regelung der Rechtsverhältnisse der Juden im Czarenreiche. Es ist eine alte und allgemein bekannte Thatsache, daß das größte Uebel im sozial-politischen Leben Rußlands der Mangel einer einheitlichen Politik nach innen ist, wodurch jedem einzelnen der vielen Machthaber die Möglichkeit geboten wird, Politik aus eigene Faust zu treiben. Was z. B. in Petersburg erlaubt ist, ist in Moskau strenge untersagt, und was man in Kiew darf, ist in Charkow Verbrechen. So erklärt es sich, warum die Regelung der Lage der Juden in Rußland unter Nicolaus II. selbst dann keine nennenswerthen Fortschritte aufzuweisen vermöchte, wenn die Jntensionen der Central- Regierung den Juden gegenüber sich wesentlich gebessert hätten. Eine Kundgebung der Krone zu Gunsten einer liberaleren Handhabung der geltenden Gesetze überhaupt hätte vielleicht das Verfahren den Juden gegenüber etwas geändert; da aber eine solche Kundgebung nicht erfolgt ist, so scheint die „Judenpolitik" sich in den alten Bahnen zu bewegen. Einen unmittelbaren Anlaß zur Fortsetzung der antijüdischen Politik Alexanders III. hat Czar Nicolaus II. selbst in seinem kürzlich publicirten Krönungsukas gegeben. Ob dies absichtlich oder unabsichtlich geschehen ist, wollen wir nicht untersuchen, die Folgen haben sich jedoch allzu rasch eingestellt. In diesem Krönungsukas ordnete Czar Nicolaus II. zum erstenmale die Einladung von Vertretern aller in Rußland lebenden Confessionen zurKrönungsfeier nach Moskau an. Es wurden selbst Vertreter der in Transbaikalien lebenden Buddhisten, ja sogar die der Burjaten, Wotjaken und Kalmücken, die bekanntlich größtentheils noch dem Heidenthume angehören, eingeladen. Dagegen wurden die Vertreter der mosaischen Consession nicht aufgefordert, zu erscheinen. So lange zu den Krönungsfeierlichkeiten nur Vertreter der christlichen Confessionen (Orthodoxie, Katholicismus und Protestantismus) zugelassen wurden, hatte Niemand in der Umgehung der mosaischen Consession eine Abneigung des Czars gegen die Juden erblicken können. In dem Augenblicke jedoch, in welchem Czar Nicolaus II. die Vertreter sämmtlicher unter dem Scepter Rußlands lebenden Religionsgenossenschaften nach Moskau einladen und nur die Juden ausschließen ließ, mußte in den den Juden feindselig gesinnten Regierungskreisen der Gedanke von der persönlichen Abneigung des Czars gegen die russischen Unterthanen mosaischer Konfession wieder aufleben. Wenn es aber gar wahr sein sollte, was in Petersburg allgemein verlautet, daß Czar Nicolaus höchst eigenhändig die Juden aus der Liste der zur Krönungsfeier einzuladenden Vertreter aller Confessionen gestrichen hat, so erklärt sich vollauf die Haltung der maßgebenden Kreise in Bezug auf die Rechtsstellung der Juden. Und thatsächlich hat der Senat unter dem Eindrücke dieser durch den Ukas hervorgerufenen antijüdischen Stimmung nicht nur mehrere Fragen, deren den Juden günstige Lösung bisher außer Zweifel stand, plötzlich in einem entgegengesetzten Sinne entschieden, er hat sogar jüngst eine Maßregel getroffen, die einen Akt eclatanter Ungerechtigkeit bildet. Der Generalgouverneur von Ostsibirien überreichte nämlich der Petersburger Regierung eine Denkschrift, in welcher er für die Zulassung von Juden zur freien Ansiedelung in Sibirien eintrat mit der Begründung, daß der Handel unb die Industrie des Gebietes eines fördernden Factors bedürfen, den zu liefern in Rußland nur die Juden imstande wären. Das Ministerium des Innern schloß sich dieser Auffassung an und unterbreitete die Denkschrift dem Senate zur Genehmigung. Vor zwei Monaten noch verlautete mit Bestimmtheit, daß der Senat dem Projecte des ostsibirischcn Generalgouverneurs seine Zustimmung im Prinzipe bereits ertheilt hätte. Nunmehr hat aber der Senat seine Beschlüsse wirklich gefaßt, das Project rundweg abge^ lehnt und erklärt, daß den Juden der Zutritt nach Sibirien unter gar keinen Umständen gestattet werden dürfe. Dies wäre jedoch noch das kleinste Uebel, denn die Juden in den übrigen Gebietstheilen Rußlands verspüren heutzutage gar keine Lust, nach Sibiren zu gehen, um dort als Ferment zur Förderung des Handels und der Industrie verwendet zu werden, das nach Ablauf der Bedarfszeit wieder zur Seite geworfen würde. Der Senat hat aber im Vorbeigehen auch das Schicksal der in Sibirien bereits lebenden Juden gestreift, und zwar in einer Art, welche selbst die sanguinistischsten Erwartungen der russischen Judenfeinde übertroffen hat. Bekanntlich sind die in Sibirien gegenwärtig lebenden Juden meistens die Nachkommen ehemaliger Verbannter. Nun fällt der Senat die Entscheidung, daß die in Sibirien befindlichen Nachkommen solcher Verbannter nur dort wohnen dürfen, wohin deren Familienväter oder Oberhäupter verschickt worden waren. Das heißt die Strafe der Deportation soll auch auf die völlig unschuldigen Nachkommen ausgedehnt werden. Von der Inhumanität abgesehen, ist diese Entscheidung des Senates auch ungesetzlich, den eines der vielen in Rußland gellenden Gesetze besagt ausdrücklich: „Wo den Juden der ständige Aufenthalt gestattet ist, steht ihnen das Recht der freien Ueberfiedelung von einer Ortschaft in die Andere zu." Durch die jüngste Entscheidung des Senates werden jedoch Tausende und Abertausende unschuldiger Juden an die