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Der Israelit · 1896-03-26 · Heft 25-26 (26.3.1896) · page 36

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Journal
Der Israelit
Volume
37 (1896)
Issue
Heft 25-26 (26.3.1896)
Date
1896-03-26
Page
– (sequence 36)
Language
German
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. u^,,.wuw i "j jj nii< ~ j-jiiwawwwgwigBB|i||pifggp^g|j 540 Fall sei. Er (Redner) wäre der Ansicht, bei Sr. Majestät dem Kaiser für obligatorischen Unterricht zu petitioniren. Justizrath Tiktin bezeichnte es als ein Postulat der liberalen politischen Parteigenossen, den Religionsunterricht als Privatangelegenheit zu behandeln; der obligatorische Unterricht biete einen erheblichen Anlaß, aus dem Judenthum auszutreten. Die ganze Angelegenheit sei zur Zeit nicht vorbereitet. Herr Siegfr. Leichtentritt betont, von einem Gewissenszwang könne keine Rede sein. Auch der evangelische Lehrer ertheilt Unterricht an Gläubige und Ungläubige. Wenn man in der Jugend Nichts gelernt hat, wie soll man sich vertheidigen? Nachdem Herr Justizrath Tiktin nochmals gebeten, heute keine materielle Entscheidung zu treffen, wird beschlossen, die Erledigung des Antrages auf ein Jahr zu vertagen. Berlin, 21. März. (Das neue Richtergesetz und die Juden.) Dem Abgeordnetenhause ist ein Gesetzentwurf über die Regelung der Rrchtergehälter und die Anstellung der Gerichtsaffessoren zugegangen. Bisher wurde jeder Referendar, sobald er die Affefforprüfung bestanden hatte, in den Justizdienst übernommen. Wann er eine Richterstelle erhielt, das war ungewiß. Er konnte lange Jahre warten. Aber es konnte sich der Assessor mit der Hoffnung schmeicheln, daß er eine Richterstelle bekommen werde, wenn er nur die nöthige Zeit zu warten verstehe. In Zukunft soll das anders werden. Da sollen zwar auch die Referendare noch die Affefforprüfung machen können, aber alsdann werden sie keineswegs ohne Weiteres in den Justizdienst übernommen. Vielmehr trifft dann die Verwaltung eine Auswahl. Sie nimmt nur Assessoren an, soweit Bedarf vorhanden ist, und von den Assessoren nimmt sie nur diejenigen, die ihr geeignet erscheinen, geeignet nach Vermögensverhältniffen, gesellschaftlicher Bildung, Takt und anderen Rücksichten, die weder im Gesetz, noch in seiner Begründung besonders angegeben sind. Die liberale und die Centrumspresse macht gegen diese Neuerung entschieden Front, sie bezeichnet sie als unannehmbar. Es liege die Gefahr nahe, daß die Auswahl der Affefforen nach ihrem politischen Standpunkte erfolgen würde, die verfassungsmäßige Gleichberechtigung der Staatsbürger könnte gefährdet werden. Nur die Antisemiten erklären sich mit den vorgeschlagenen neuen Bestimmungen einverstanden, weil sie von denselben die Fernhaltung der Juden von dem Justizdienst, also die Erfüllung eines ihrer Lieblingswünsche, erhoffen. Juden könnten nicht, so ist in ihren Blättern wieder zu lesen, das hohe Amt eines Richters bekleiden, ohne daß die christliche deutsche Bevölkerung sich dadurch in ihren heiligsten inneren Gefühlen verletzt fühlt. Vielleicht denkt die Regierung gar nicht daran, mittelst des neuen Gesetzes die Juden vom Justizdienst auszuschließen. Aber man wird dem Volk nicht verdenken können, wenn es in dem Gesetzentwurf eine Art von „trockenem Antisemitismus" erblickt. Die „Breslauer Ztg. behauptet auch zu wiffen, daß schon vor langen Jahren einzelne Oberlandesgerichtspräsidenten einen unüberwindlichen Abscheu gegen jüdische Richter und namentlich gegen jüdische Amtsrichter halten. Jetzt kann diese Abneigung in ein System gebracht werden. Angenommen, der heutige Justizminister sei von derlei Neigungen vollkommen frei, so wird er selbst zugeben, daß sein Nachfolger, den man noch nicht kennt, das jetzt vorgeschlagene Gesetz zur Entfernung der Juden aus der Justiz mißbrauchen kann. Im vorigen Jahre hat, wie erinnerlich, der Justizminister Schönstedt im Abgeordnetenhause in einer Debatte über die Anstellung jüdischer Riclter eine Andeutung seiner Pläne gemacht, welche vielfach so ausgelegt wurde, als ob ec den Antisemiten in dieser Richtung entgegenkommen wolle. Voraussichtlich nimmt er bei der demnächstigen Berathung des Gesetzentwurfes Veranlaffung, über diesen Punkt sich unzweideutig zu äußern. Köllt. Hier tagte am 15. März die General- Bersammlung des deutschen Vereines vom heiligen Lande, des bekannten katholischen Palästinavereines. Diese Gesellschaft hatte im verflossenen Jahre eine Einnahme von 44,000 M., welche im wesentlichen verschiedenartigen Missionsinstituten und außerdem dem Pilgerhospitz in Jerusalem zugute kommen. Aus den interessanten Verhandlungen des Vereins heben wir den folgenden Passus des Vortrages von Professor Sech« in Düsseldorf hervor: „Trostlos erschien heute das Land, das einst von Milch und Honig floß. Wo sind die herrlichen Gärten und Weinberge geblieben, die blühenden Städte und Dörfer? Wo einst mehr als fünf Millionen Menschen in Glück und Zufriedenheit lebten, finden wir heute nicht ein Mal mehr eine Million. Der Fluch Gottes habe das Land getroffen, aber wenn man es genauer betrachte, so fände man, daß das Land an sich nicht schlechter geworden sei; der Boden sei heute noch derselbe, wie ehedem. Der Fluch Gottes besteht darin, daß der Herr dieses Land mehr als ein Jahrtausend in die Hände barbarischer Völker gegeben, die jedes Aufblühen unterdrückten. Da ist es wohl an der Zeit, daß andere Völker die Hände rühren, um das Land der Kultur und dem Christenthum zurückzugeben." Wir konstatiren die Thatsache, daß diese Anschauung von der Fruchtbarkeit des heiligen Landes mit dem Erfolge der jüdischen Colonien über-

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