Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 37 (1896)
- Issue
- Heft 24 (23.3.1896)
- Date
- 1896-03-23
- Page
- – (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 93% known words query
- IRI
…/2446951-2448608-2448633--41518-2490479- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
494 Aus Südveutfchlond, 17. März. In jüngster Nummer Ihres sehr geschätzten Blattes wird berichtet, daß drei Rabbiner in Deutschland bezw. Holland rwvn mnn von ^st vr6x pnr tm\ erhalten haben. — Als vierten, welchem diese Auszeichnung zu Theil wurde, nenne ich Ihnen noch Herrn Rabbiner Dr. Immanuel Plato "j. Oesterr.-Ungar. Monarchie. Wien, 18. März. (Ein Opfer derBlutl ü ge.) AUS Budapest wird gemeldet: „Der nach Csuß zuständige, 62jährige Kaufmann Ignaz Adler hat sich heute im Extravillan, in der Hubergasse Nr. 2, erhängt und wurde todt aufgefunden. Die Thal scheint derselbe in einem Anfalle von Geisteszerrüttung verübt zu haben." — Die Person des Selbstmörders wurde in der letzteren Zeit des Oefteren genannt. Adler war nämlich derjenige Einwohner von Garam-Sallo, welcher gegen die Redaction des „Magyar-Allam" einen Pceß-Prozeß wegen der Beschuldigung des „Ritualmordes" eingeleitet hatte. Wir haben seinerzeit mitgetheilt, daß das 5^jährige Mädchen Julie des Garam-Kis-Salloer Landmannes Josef Balazs am 6. September vorigen Jahres tobt aufgefunden wurde. Die Gemeindeinsaffen, und unter diesen der Zelizer Pfarrer Johann Fuß, der das Mädchen bestattete, verbreiteten die Mähr, die kleine Balazs sei das Opfer eines Ritualmordes geworden. Fuß veröffentlichte sogar im „Magyar Allam" einen Artikel, in welchem er besonders betonte, es seien zur Zeit, als das Mädchen verschwand, bei dem dortigen Wirthe Ignaz Adler zahlreiche Juden, und unter diesen mehrere Schächter gewesen. Wegen dieses Artikels strengte Adler einen Preßprozeß an. Auf Grund dieser Ausstreuungen dehnte der Jpolysagher Gerichtshof die Untersuchung auch auf Adler aus, gegen den jedoch später das weitere Verfahren eingestellt wurde, und zwar mit der Begründung, daß gegen ihn und feine Mitbeschuldigten kein anderes Verdachtsmoment aufgetaucht ist, als daß sie der jüdischen Confession angehören. Die antisemitischen Blätter Oesterreichs und des übrigen Auslandes behandelten diese Angelegenheit wiederholt und hielten daran fest, daß Adler der Mörder sei. Adler, der seit 41 Jahren in Garam-Kis-Sallo wohnte und in der ganzen Umgebung den Ruf eines ehrlichen und anständigen Menschen genoß, war seit dem Verschwinden der kleinen Balazs fortwährenden Verfolgungen ausgesetzt. Die Dorfbewohn r, insbesondere aber Josef Balazs, drohten wiederholt, ihn zu ermorden. Man schlug ihm die Fenster ein, drang einmal «ährend seiner Abwesenheit sogar in seine Wohnung, bei welcher Gelegenheit seine kranke Frau beinahe erstochen worden wäre. Der arme, in Ehren ergraute Mann wagte es kaum, sein Haus zu verlaffen; das Bewußtsein, eines Mordes bezüchtigt zu werden, drückte ihn immer mehr nieder und machte ihn schließlich wahnsinnig. Kürzlich brachten ihn sein Sohn und sein Schwiegersohn in die Hauptstadt. Hier suchten sie den Vertreter Adler's im Preßprozesse auf, vor welchem der alte Herr entschieden erklärte, er könne diese Schande nicht ertragen und werde sich ein Leid anthun. Er begann zu weinen und sank dann bewußtlos zusammen. Seine Angehörigen consultirten den Dr. Batizfalvy, der eine Geisteskrankheit conftatirte und den Verwandten nahelegte, sie mögten den Kranken stets unter Aufsicht halten. Profeffor Lauffenauer, der ebenfalls zu Rathe gezogen worden, ordinirte dem Kranken kalte Umschläge auf den Kopf. In die Wohnung zurückgekehrt, zeigte sich Adler äußerst irritirt. Er rief wiederholt seinen Sohn zu sich, küßte ihn und sagte: „Ich weiß nicht, war mit mir geschehen wird; ich kann nicht denken." Als dann sein Sohn eingeschlafen war, stand Adler auf, ging in den Hof hinaus und erhenkte sich. In der Frühe wurde seine Leiche in die Morgue überführt. Seine Familie wurde telegraphisch verständigt. Das Begräbniß fand am nächsten Tage statt. Der hier anwesende Sohn Adler's erklärte, den durch seinen Vater angestrengten Preßprozeß weiterführen zu wollen, was der privatklägerische Vertreter Dr. Guthi dem Gerichtshöfe auch in einer Eingabe zur Kenntniß gebracht hat. In Folge deffen wird diese Angelegenheit auf Grund des § 273 des Strafgesetzes fortgeführt werden und soll die Hauptverhandlung am26^^M^stattfindem Feuilleton. Der Letzte seines Stammes Erzählung von Alphonsr de la Haye. 23) (Alle Rechte Vorbehalten.) „Sie mahnen mich an Etwas, liebes Fräulein," rief Elchonon erblassend aus, „woran ich nicht gedacht habe und das schmerzt mich sehr. Ich vermuthete in Ihnen Feinde meiner religiösen Ueberzeugung und glaubte diese am erfolgreichsten zu schützell, indem ich ein abweisendes Wesen annehme. Nein, meine erhabene Religion befiehlt nlir, jeden Menschen ohne Unterschied des Glaubens und des Standes zu lieben und Alles, was mir selbst unangenehm ist, auch bei ihm zu vermeiden. Unsere Religion kennt keine Ausnahmen im Menschengeschlecht; sie spricht: alle Menschen, wenn sie die Grenzen der menschlichen Sittlichkeit nicht überschritten haben, sind der ewigen Glückseligkeit theilhaftig. Nur uns Juden sind besondere Pflichten geboten und unsere Glückseligkeit hängt von deren Erfüllung ab. Sie verzeihen daher meine Härte; sie galt blos dem in Ihnen vermutheten Feind