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Der Israelit · 1896-03-19 · Heft 23 (19.3.1896) · page 2

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Journal
Der Israelit
Volume
37 (1896)
Issue
Heft 23 (19.3.1896)
Date
1896-03-19
Page
– (sequence 2)
Language
German
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§ 10. Die dritte Labbat-Mahlzeit, Ssudah Schelischith, soll eigentlich nach Dtittagszeit stattfinden. An dem in Rede stehenden Sabbat darf selbstverständlich Chomez hierzu nicht verwendet werden; aber auch Mazzoh am Erew Peßach 51t essen ist untersagt. Deßhalb darf diese Mahlzeit nur aus Fleisch, Fischen, Früchten re. bestehen?) Wenn übrigens die Andacht in der Synagoge so früh stattfindet, daß nach Beendigung derselben noch so viel Zeit übrig bleibt, daß man noch zwei Chomez-Mahlzeiten genießen kann, so soll auch dieses geschehen, da nach manchen Autoritäten auch hierin der Söudah Schelischith entsprochen wird. 8 11. Die sämmtlichen Vorbereitungen für den Sedcr- Abend dürfen erst nach Ausgang des Sabbat besorgt werden, da man auch an und für sich am Sabbat erlaubte Beschäftigungen nicht als Vorbereitungen für einen anderen Tag verrichten darf. — Charoses, Ei und Seroa müssen schon vor Sabbat zubereitet werden. § 12. Jeder Hausherr ist verpflichtet, vor dem in Rede stehenden Sabbat die Hausfrau darauf aufmerksam zu machen, daß sie nicht vergesse, die Ehallah von den Sabbatbroden zu nehmen, da es nicht, wie zu anderen Zeiten, noch nachträglich geschehen kann. 8 13. In der ersten Sedernacht wird Ln diesem Jahre in der Hagadah DTn:n p' D*nosn p statt □,ram p D’nDsn (Di gesagt (ror nron nrjn v»n).1 2) Praktische Rathschlage für Erew Peßach am Sabbat. Am Freitag bevor man mit dem Kochen für den Sabbat beginnt, bringe man die Küche vollkommen in den Stand, in welchem dieselbe sonst erst am Erew Peffach in der Zeit des völligen Chomez-Verbotes sein muß. Der Herd sei geglüht oder nach Vorschrift mit Eisenplatten neu belegt, die Geräthe gekaschert, neue Geräthen getaumelt, Küche und Schränke sorgsam gereinigt. Es befinoe sich kein Choinezgeschirr und selbstverständlich keinerlei Chomez mehr in der Küche. Dann kocht und setzt man für den Sab¬ 1) Ob aus Mazzoh gekochte Speisen am Ereb Peßach genossen werden dürfen, darüber gehen die Meinungen der Poßkim auseinander; in unseren Gegenden ist es Gebrauch, solche nicht zu essen. Vergleiche Schulchan Aruch, Orach Chajim i». 472 8 3. Magen Abraham 8 8. 2) Nach einigen Autoritäten darf man auch in der ersten Sedernacht wnvcn p crom p sagen, da sich das betreffende Gebet nicht aus diesen Sabbat bezieht, sondern auf B’b»lT3 bat ganz so, als sei es schon für Pessach. In unseren Gegenden kocht man selbstredend keinerlei aus Mazzoth bereitete Speisen für diesen Sabbat. Vor Eintritt des Sabbat schließe man alles Chomezgeschirc fort mit Ausnahme derjenigen Gefäße, die man am Sabbat noch gebrauchen will. Diese hebe man außerhalb der Küche mlt den Sabbatbroden und etwaigem anderen Chomez an einer besonderen Stelle auf. Auch alles Chomez, das inan nicht für den Sabbat nöthig hat, schaffe man aus dem Hause und eventuell durch vorschriftsmäßigen Verkauf aus dem Besitze. Während in der Küche Alles, wie für Peßach bereitet ist, darf auf dem Sabbattische, woraus sich die Sabbatbrode, also Chomez, befinden, kein Geräth gebracht werden, das man am Jomtow gebrauchen will. Der Tisch wird mit Chomezgeschirr gedeckt. Leert man daher in der Küche die Speisen in ein neues oder sonstiges Jomtowgeräth und bringt dieses an den Tisch, so kann man diese Geräthe nicht mehr für Jomtow gebrauchen. Man kann sich ja einfache und billige neue Geräthe kaufen, in welchen man an diesem Sabbat die Speisen anrichtet und welche nmn dann für den Chomezgebrauch aufhebt. Schüssel für Suppe, Topf oder Kanne für Kaffee, einige Teller, das wird für die meisten Haushaltungen der ganze Umfang dieser Neueinrichtung sein. (Wer wegen der, wenn auch geringen Kosten der Neuanschaffung nicht so vorgehen will und kann, der verfahre mit der größten Sorgfalt und Aufmerksamkeit folgendermaßen. Man gieße das in einem Jomtowgefäße Gekochte, z. B. Suppe oder Kaffee zunächst in ein kaltstehendes Jomtowgeräth und von diesem erst in das Chomezgefäß, das aus den Tisch kommen soll. Man kann auch mit Anwendung der peinlichsten Vorsicht die flüssigen Speisen, wie z. B. Suppe, mit einem Jomtowlöffel in das Chomezgeräth ausschöpfen. Es ist nämlich verboten direkt aus dem Gefäße, das auf dem Herde stand, in das Chomezgefäß zu überleeren. Feste Speisen, wie Fleisch und Fische nehme man mit Jomtowgabeln und ebensolchen Messern aus dem Topfe oder der Pfanne und lege sie dann vorsichtig aus das reine Chomezgeschirr.) Das verwendete Chomezgeschirr läßt man nach den Mahlzeiten, (wenn möglich durch einen Nichtjuden) reinigen und abspülen und schließt es zum anderen Chomezgeschirr. Die Tischdecken schüttelt man gut und sorgfältig aus, um das Chomez davon zu entfernen und schließt sie ebenfalls zum Chomezgeschirr. Was übrig bleibt vom Chomez schenkt man einem Nichtjuden, der nicht zum Haushalt gehört. In einem Orte, an welchen man nicht tragen darf, gibt man das Chomez dem Nichtjuden nicht in die Hand, sondern legt es hin und sagt, man schenke es ihm, er solle es sich nehmen.

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