Mannheim
Compact Memory

Der Israelit · 1896-03-12 · Heft 21 (12.3.1896) · page 3

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Israelit
Volume
37 (1896)
Issue
Heft 21 (12.3.1896)
Date
1896-03-12
Page
– (sequence 3)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
95% known words query
IRI
…/2446951-2448608-2448630--41448-2490406
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

nur 11 bis höchstens 31 jüdische Kinder.) An jeder dieser Schulen ist eine besondere jüdische Lehrkraft angestellt und neben nur vier Religionsstunden wöchentlich je zwanzig Stunden in anderen Fächern Unterricht ertheilen. An der 25 Gemeindeschule sind für 38 jüdische neben 909 christlichen Kindern zwei jüdische Lehrkräfte beschäftigt, obwohl der als ordentlicher Lehrer angestellte jüdische Lehrer Schlesinger unter sechsundzwanzig wöchentlichen Unterrichtsstunden nur vier Religionsstundeu ertheilt und demnach die zweite Religionsabtheilung recht wohl hätte übernehmen können. Bei der sernern Prüfung, ob die Einrichtung des neuen Religionskursus auch die Heranziehung einer neuen Lehrkraft des bezüglichen Bekenntnisses erforderlich macht, ist davon auszugehen, daß einem Lehrer bezw. einer Lehrerin bis zwölf Religionsstunden wöchentlich an derselben Schule, oder wo etwa, wie vielfach der Fall ist, sich zwei Schulen aus demselben Grundstück befinden, in diesen beiden übertragen werden können. Daß für je vier Religionsstunden an einundderselben Schule oder an nahe bei einanderliegenden Schulen eine besondere Lehrkraft angestellt und anderweit voll beschäftigt wird, widerspricht der Rücksicht, welche die die Schule besuchenden christlichen Kinder beanspruchen dürfen. Wo wegen einer erheblichen Zahl jüdischer Kinder die mit Ertheilung des Religionsunterrichts betrauten jüdischen Lehrer und Lehrerinnen als ordentliche Lehrer und Lehrerinnen angestellt werden, sind sie, wie bisher, zur Ertheilung des Unterrichts in andern Fächern heranzuz'ehen. Ich trage Bedenken, in dieser Hinsicht bestimmte Vorschriften zu treffen und die jüdischen Lehrpersonen, abgesehen von dem Religionsunterricht, von dem Unterricht in gewissen Gegenständen auszuschließen, erwarte aber, daß die mit Aufstellung der Lehr- und Lektionspläne betrauten Personen jüdischen Lehrern und Lehrerinnen nicht solchen Unterricht zutheilen werden, der ihnen in ihrem eignen und im Interesse der Schule nicht übertragen werden darf. Ich erinnere dabei nur an die Geschichte der Ausbreitung des Christenthums und der Kreuzzüge. Die Uebertragung eines Ordinariats an jüdische Lehrer und Lehrerinnen wird von d.r Natur des einzelnen Falles abhängig zu machen sein. Es wird zu vermeiden sein, daß jüdische Lehrpersonen das Ordinariat einer Klasse erhalten, in der sich keine oder nur ganz wenige jüdische Kinder befinden. Auch würde es der Sachlage nicht emsprech.n, wenn ein jüdischer Lehrer oder eine jüdische Lehrerin eine Klaffe über die verschiedenen Stufen hinaufführte. Es kann keine Schwierigkeit bieten, da, wo die Verhältnisse für Uebernahme eines Ordinariums nicht gegeben sind, die betreffenden Lehrpersonen mit je einigen Stunden in verschiedenen Klassen zu beschäftigen. Hiernach wolle das Königl. Provinzial Schulkollegium die hiesige städtische Schuldüeputation mit Anweisung versehen." Berlin, 10. März. „Der Berliner Magistrat hat sich in einer erneuten Vorstellung an den Kultusminister gegen dessen Erlaß über die jüdischen Lehrkräfte an den Berliner Volksschulen gewandt und stellt darin fest, daß die Ausführungen jenes Erlaffes sich mit den in Berlin gemachten Erfahrungen in Widerspruch befinden. Es heißt in der Eingabe: Wenn die Schule in den Gedankenkreis der Erwachsenen einführen soll, wenn in unserer Stadt das gewerbliche, das wissenschaftliche und das öffentliche Leben zwischen Christen und Juden Wettbewerb und gemeinsames Trachten nach gemeinsamen Zielen erzeugt und die ethischen Grundanschauungen ausgeglichen hat, wenn der erwachsene Christ den Juden als vollwerthigen Mitbürger ansehen, unter Umständen als Kompagnon. Vorgesetz'en oder Richter achten, wenn in Wohltbätigkeitsbcstrebungen und in Bethätigung vaterländischer Gesinnung der Gegensatz der Bekenntnisse und Rassen überwunden werden soll, zu dem vollen Bewußtsein der alle Bevölkerungselemente verschmelzenden Staats- und Reichseinheit - dann kann bei uns, wie in anderen Ländern, ein Ehristenkind zeitweise der Leitung eines Juden anvertraut werden, ohne Schaden für seine religiöse Entwickelung und mit dem Erfolge, daß es in früher Erfahrun; erkennen lernt, die Wege der Vorsehung, die dem Volke, welchem das alte Testament offenbart wurde, nach Irrungen und Verfolgungen in der Zerstreuung zwischen den Völkern der Erde, Dauer, Begabung und kulturelle Wirtuugsfähigkeit bewahrt hat. Der Versuch ist bei uns geniacht und trotz mancherlei Gegeragitationen gelungen: die llrtheile der Schulinspectoreu geben über den Erfolg der jüdischen Lehrkräfte Auskunft, welche, obschon mit dem jüdischen Unterricht betraut, doch nicht nach dem Typus Shylock gefomt sind und den etwaigen mit christlichen Anschauungen im Widerspruch stehenden Lehren des Schulchan Aruch nicht unterliegen. Vielmehr hat sich der jüdische Religionsunterricht nach den Formen des christlichen dahin entwickelt, daß im Wesentlichen dieselben biblischen Geschichten des alten Testaments mit den Kindern durchgenommen werden, die auch für die christlichen Kinder nusgewählt sind. Die Eingabe bezeichnet es weiterhin als unzutreffend, daß die Zahl der jüdischen Lehrkräfte eine unverhältnißmäßige Vermehrung erfahren hat; das Umgekehrte ist der Fall, da jetzt nur auf 63,07 jüdische Kinder ein jüdischer Lehrer kommt, während l 883 das Verhältnis, wie 1: 44 war. Schließlich wird darauf hingewiesen, daß die Ausführungsbestiminungen des Provinzalkollegiums weit über den Erlaß hinausgehen und zum Dheil unausführbar siild. So soll für die zur Anstellung vorgeschlageuen Religionslehrer der Nachweis der Qualifikation erbracht werden, während thatfächlich keine staatliche Veranstaltung zum Nachweis dieser Qualifikation für jüdische Lehrkräfte besteht. Der Magistrat beruft sich darauf, daß bisher nie eine von ihm gewählte jüdische Lehrkraft abgelehnt worden sei, und ersucht daher, den durch eine zwanzigjährige Praris geordneteil Zustand auch ferner zu erhalten, uitb damit auch das Fundanleut des konfessionellen Friedens auf dem Gebiet der- Berliner Volksschule. — Der Allsschuß

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.