Mannheim
Compact Memory

Der Israelit · 1896-03-12 · Heft 21 (12.3.1896) · page 2

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Israelit
Volume
37 (1896)
Issue
Heft 21 (12.3.1896)
Date
1896-03-12
Page
– (sequence 2)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
96% known words query
IRI
…/2446951-2448608-2448630--41447-2490405
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

1 entity mentions

426 seiner Aufgabe nahm, mag daraus hervorgehen, daß grundsätzlich nur verheiratete Leute Aufnahme in seiner Hochschule fanden. Und so ist es ihm denn auch gelungen für die Hebung dieses heiligen Standes unendlich viel beizutragen. Die hervorragendsten geistlichen Führer Rußlands mögen denn wohl auch zu seinen Schülern gehören. Bei alledem fand dieser gottbegnadete Mann noch Muße, eine Reihe von Werken herauszugeben, die zu den Besten, die die rabbinische Literatur hervorgebracht, gehören. Seine bekanntesten Werke sind Sammlungen von Rechtsgutachten, die unter dem Titel rvw pns1 yy pnsr ^rm pns'1 "ind erschienen. Und dieser Alaun, ebenso hervorragend durch weltenweite und meerestiefe talmudische Gelehrsamkeit, durch himmlische Frömmigkeit wie durch unendliche Charaktergröße und heiligen Lebenswandel, war dabei so rührend bescheiden, daß er jedem Kinde fast aus dem Wege ging. Wiewohl schon seit vielen Jahren an großer Altersschwäche leidend, hat er doch mit unermüdlicher Ausdauer seinen heiligen Pflichten und namentlich dem unablässigen Thorastudium obgelegen. Auch beantwortete er bis zuletzt auf das Gewissenhafteste die ihm aus aller Welt täglich zu Hunderten zugehenden Anfragen. Seit Wochen war er schwer herzleidend und bildeten die telegraphischen Bülletins seiner beiden Hausärzte, der Doktoren Frumkin und Feinberg, eine stehende Rubrik in den russisch-jüdischen Blättern. Nun ist er von uns hinweggenommen! Welch ungeheure Aufregung mag wohl dieser Unglücksfall in Rußland heroorgerufen haben! Wie mögen die Synagogen und Lehrhäuser nicht leer geworden sein von Betern und Fastern, als man befürchten mußte, daß sein Ende bevorstehe! Und wie groß mag wohl nun sein Leichenbegängniß sein! Hunderttauseude mögen wohl der Bahre folgen; aber wenn alle Diejenigen unter den Leidtragenden sich befinden würden, denen er im Leben Wohlthaten erwiesen, so dürfte die Zahl von einer Million wohl nicht zu niedrig gegriffen sein. Eine tief schmerzliche Wunde ist dieser große Berlust für das gesummte, namentlich aber für das russisch-polnische Israel. Der Trost jedoch ist uns geblieben, daß die Kinder und Schüler des Heimgegangcnen in den Fußtapfen des Vaters und Lehrers wandeln. Den einen seiner erwachsenen Söhne hatten wir bereits öfters das Glück, in hiesiger Gegend zu sehen. Derselbe glänzt ebensosehr durch seine hohe talmudische Gelehrsamkeit, wie durch sein bescheidenes, gewinnendes Auftreten. -ßun ua D”p"i lnyu um udj? nsns nx -inj’ ‘rv ni^m n5"im Q’jd Pa t>yo nyonno’i riyjy non yym?n"W’ . p*y uPo orm td» icy Zeitungsnachrichten und Correspondenzen. Deutschland. Berlin, lO. März. Die „Berl. Korr." schreibt, daß die bisher in der Presse gemachten Angaben über den Erlaß des Kultusministers vom 27. Dezember v. I. über die ausnahmsweise Anstellung jüdischer Lehrkräfte an den evangelischen und katholischen Volksschulen der Stadt Berlin nicht geeignet seien, ein Bild der Rechtslage zu geben. Deßhalb veröffentlicht das offiziöse Organ den Wortlaut des Erlasses, der mehr als drei Spalten des Blattes füllt. Der Minister erkennt in seiner dem Provinzial-Schulkollegium gegebenen Anweisung gern an, daß der Magistrat die Auslegung des Erlasses vom 8. Juli 1875 nur in seinen Vorstellungen theoretisch zu begründen versucht, aber sie nicht praktisch zur Anwendung gebracht, sondern im großen tmv ganzen sich in den Grenzen gehalten har, die der Wortlaut des erwähnten Erlasses vorschreibt. „Immerhin hat er von der ihm ertheilten Ermächtigung trotz der in den Jahren 1883 und 1884 gegebenen bestimmten Weisung zur Jnnehaltung der durch das Konfessionsverhältniß gegebenen Grenzen auch fernerhin einen so weiten Gebrauch gemacht, daß es geboten erscheint, in Bezug hierauf besondere mehr ins einzelne gehende Bestimmungen zu treffen." Das Schulkollegium wird demgemäß angewiesen, wegen der Berücksichtigung des religiösen Bedürfnisses jüdischer Kinder, welche die christlichen Gemeindeschulen besuchen, die nachstehenden Grundsätze zu beachten: „Bei Prüfung des Bedürfnisses der Neueinrichtung eines Neligionskursus in den Gemeinden ist dem Magistrat eine Schranke nicht zu setzen. Wenn die Stadt bereit ist, entsprechende Mittel für die Renumerirung besonderer Religionslehrer zu bewilligen, so ist eine solche Fürsorge um so inehr anzuerkennen, je kleiner die Zahl der betreffenden Kinder ist. Nur wenn der Religionsunterricht ertheilende Lehrer dauernden und vorwiegend mit andern Unterrichtsstunden betraut und als ordentlicher Lehrer an der betreffenden Schule angestellt werden soll, wird aus Rücksicht aus die Kinder andrer Konfession als Voraussetzung gefordert werden müssen, daß es sich um die religiöse Versorgung von Kindern handelt, die einen nicht unerheblichen Theil der die Schule intzgesammt besuchenden Kinder bilden. Es ist also zulässig, auch bei einer geringen Anzahl jüdischer Kinder einen jüdischen Religionskursus einzurichten. Nur müssen Zustände vermieden oder doch eingeschränkt werden, wie sie beispielsweise an der 173., 72., 101., 112., 2., 12., 64., 123., 125., 23. 135., 137., 58., 105., 121., 13. und 14. Gemeindeschule bestehen. (In diesen Schulen befinden sich in einer Schülerzahl, die zwischen 637 und 1234 schwankt, ■1

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.