Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 37 (1896)
- Issue
- Heft 19 (5.3.1896)
- Date
- 1896-03-05
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
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- - v - \vr- 880 ZettuttgSttachrichte« und Correspondenzen. Deutschland. Berlin, 29. Februar. Wie vorauszusehen mar, hat die Staatsanwaltschaft gegen das in voriger Nummer von uns besprochene Urtheil der VIII. Strafkammer des Landgerichts I, welches den Redakteur des „Antis. Generalanzeigers S e d l a tz e k von der Anklage der Gotteslästerung und der Beschimpfung der jüdischen Religionsgemeinschaft freisprach, Revision beim Reichsgericht eingelegt. Es wird sicherlich nicht nur in jüdischen Kreisen mit aufrichtiger Genugthuung begrüßt werden, daß jene in ihrer verhängnißvollen Tragweite von uns gekennzeichnete Entscheidung aller Voraussicht nach durch die oberste Gerichtsinstanz einer Nachprüfung unterzogen werden wird. Es gehörte nicht viel prophetische Gabe dazu, um vorauszusagen, daß die Blutlügner jenen Rechtsspruch sich zu nutze machen würden; und in der Thal hat bereits am vorigen Sonntag ein hiesiges Antisemitenblatt sich erfrecht, den Mord des Knaben Burr in Rixdorf als „Ritualmord" zu denunciren. Daß diese Ungeheuerlichkeit nur vermittelst plump.er Entstellungen und wahnwitziger Combinationen möglich ist, vermindert nicht das Betrübende der Thatsache, daß die Schmähsucht sich bereits so dreist an's Tageslicht wagen darf. Es ist leider nicht zu bezweifeln, daß dieses Sicherheitsgefühl unserer Verleumder durch das Urtheil der VIII. Strafkammer genährt wurde. Berlin. (Jüdische Lehrkräfte in Berliner Volksschulen.) Im Stadtverordnetenausschuß, der zur Prüfung der neuen Minisierialverfügung niedergelegt ist, war man allseitig der Meinung, daß dieser Erlaß nicht ruhig hingenommen werden dürfe, seine Beseitigung vielmehr mit allen nur irgend zulässigen Mitteln angestrebt werden müsse. Eine darauf bezügliche Resolution soll gefaßt werden. Anm. d. Red.: Wenn die Sache auch für den gesetzestreuen Juden wenig Bedeutung hat, so sind wir dem Stadtverordneten-Ausschuß für sein mannhaftes Auftreten für die Rechte seiner jüdischen Mitbürger dennoch dankbar. Wenn das Prinzip der Parität der Staatsbürger vor dem Gesetze einmal durchbrochen ist, so kann heute der Minister diese Confession, morgen jene als für betr. Zwecke nicht geeignet, erklären, trotzdem in Preußen, alle Preußen vor dem Gesetze gleich sind d. h. gleiche Rechte haben sollen. Aber auch für den Verband der isr. Lehrervereine Deutschlands wäre, sofort nach einer definitiven Constituirung, hier eine Gelegenheit geboten, einzutreten. Er müßte im Namen aller Lehrer Preußens Schritte thun gegen eine Ministerialverfügung, welche die staatsbürgerlichen Rechte der isr. Lehrer verkümmern will. Strasburg (Westpr.), 16. Avar. (Dr. Salomon Stiebe! Der unersorschliche Rathschluß der Vorsehung hat die große jüdische Gesammtheit schon wieder in tiefe Trauer versetzt. Dr. Salomon Stiebel, Rabbiner in Strasburg-Westpreußen, ist uns unerwartet und allzufrüh entrissen worden. Eine Lungenentzündung hat seinem theuren Leben nach dreitägigem schweren Leiden am Montagden 10. Adar ein Ziel gesetzt. Um ihn, den erst 55jährigen, im kräftigen Mannesalter Heimgegangenen Frommen weint schmerzerfüllt seine Wittwe und sechs, zum Theil noch minorenne Waisen, trauert eine Gemeinde, welche mit seltener Liebe und Verehrung an ihrem Rabbiner hing. Seinen Tod beklagen in Nah und Ferne Alle, welche jemals Gelegenheit hatten ihm näher zu treten, denn Salomon Stiebel war ein durch talmudische Gelehrsamkeit und gediegene wissenschaftliche Bildung, durch unentwegte Gesetzestreue und unermüdliche Thatkraft ausgezeichneter Rabbiner, ein edler Mensch in des Wortes schönster und erhabenster Bedeutung. Der Verblichene ist den geehrten Lesern dieser geschätzten Zeitschrift nicht unbekannt, da sein Name in diesen Blättern schon oft rühmend erwähnt wurde. Salomon Stiebel, in Mainstockheim in Unterfranken geboren, war in seiner Jugend ein durch Fleiß und Intelligenz hervorragender Schüler bv, des Rabbiners S. B. Bamberger y's* in Würzburg. Schon als junger Mann glänzte er durch sein umfassendes talmudisches Wissen, welches er durch unausgesetztes fleißiges Studium so vertiefte und erweiterte, daß alle kundigen nwn mit unbegrenzter Hochachtung für ihn erfüllt waren. Selbst bedeutend ältere Talmudisten, welche mit ihm in Berührung kamen, traten in regen Briefwechsel mit ihm, um seine geistreichen Erklärungen schwieriger Stellen in Talmud und Codices zu erfahren. Seine amtliche Wirksamkeit begann im Jahre 1866, als er zum Prediger und Leiter des Religionsunterrichtes nach Schrimm berufen wurde. Mit jugendlichem Feuereifer widmete er sich den ihm gewordenen Aufgaben, und sein Name ist in der genannten Stadt noch bei Alt und Jung in gutem Gedächtnisse. Nachdem er dann im Jahre 1874 zum Rabbiner der Gemeinde Filehne berufen war und vier Jahre dieses Amt in gleich ausgezeichneter Weise verwaltet hatte, folgte er im Jahre 1878 dem Rufe der Gemeinde Strasburg, deren Rabbinat er bis zu seinem Lebensende inne hatte. Seine dortige, mehr als 17jährige Wirksamkeit, seine Gewissenhaftigkeit und sein rastloser Eifer, die erhabene Auffassung und Bethätigung seines heiligen Berufes, seine persönliche Liebenswürdigkeit und Bescheidenheit, seine Herzlichkeit im Verkehr selbst mit dem Geringsten seiner Gemeindemitglieder, seine Friedfertigkeit, welche er neben seiner entschiedenen Strenge in religiösen Angelegenheiten stets zur Geltung zu bringen verstand, sichern ihm in allen Herzen ein unvergängliches Andenken. WieZ begeistert sprach er in Kanzelreden von Gott