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Der Israelit · 1896-03-02 · Heft 18 (2.3.1896) · page 4

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Journal
Der Israelit
Volume
37 (1896)
Issue
Heft 18 (2.3.1896)
Date
1896-03-02
Page
– (sequence 4)
Language
German
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364 Wenn wir je gedanken- und andachtslos diese herrlichen Wahrheiten hinsprechen könnten, das Sklavenbrod und Bitterkraut am Stiftungsfeste unserer Freiheit ringt uns den Lebensentschluß ab 2->ow der von Gott verliehenen Güter nicht durch unedlen Gebrauch unwürdig zu werden. (Fortsetzung folgt.) Zeitungsnachrichten und Correspondenzen. Deutschland. Büdingen, 25. Febr. Wie die Geschäfte des Antisemitisnrus genracht werden, zeigt wieder einmal das „Hess. Evang. Sonntagsblatt". In seiner letzten Nummer erzählt es von der jüdischen Ausbeutung und führt zwei Dörfer an, die ehemals blühend gewesen, jetzt leer und verlassen seien, nachdem die Juden dort ihr schrecklich Werk gethan hätten. Volkartshain im Vogelberg und Ensheim in der östlichen Welterau sind diese Stätten des Jammers. Kirchen und Schulen seien verwaist, Häuser und Höfe ohne Bewohner und dem Verfalle nahe. Die Bewohner, geplagt von den jüdischen Aussaugern, sind mit dem Reste ihres Vermögens nach Amerika ausgewandert. An der ganzen Geschichte ist natürlich kein wahres Wort. Beide Dörfer sind bewohnt, theilweise von recht wohlhabenden Leuten. Besonders trifft dies von dem in der fruchtbaren Wetterau belegenen Ensheim zu; Volkartshain auf den Höhen des unwirthlichen Vogelsberges beherbergt naturgemäß viele arme Leute. Man kann kaum die Unverfrorenheit begreifen, mit der ein Blatt ausgestattet sein muß, das trotz seines „frommen" Charakters solche Geschichten in die Welt setzt. Oesterr.-Ungar. Monarchie. Wien, 27. Febr. Bei den heutigen Wiener Gemeinderathswahlen aus dem dritten Wahlkörper haben die Antisemiten wiederum sämmtliche 46 Mandate errungen. Die Wahlbetheiligung war eine ungemein starke. In allen Bezirken ist ein Anwachsen der antisemitischen Stimmen zu eonstatiren. Die Hoffnung der Liberalen, die innere Stadt und die Leopo dstadt zurückzuerobern, erwies sich als trügerisch. Auch hier siegten die Antisemiten, wenn auch mit geringeren Majoritäten von 200 Stimmen als in anderen Bezirken. Die Sozialdemokraten, die sich zum ersten Male an der Wahlbewegung betheiligen vereinigten auf ihre Kandidaten nur wenige Stimmen, die größte Anzahl in Margarethen mit 139, in der inneren Stadt mit 25 Stimmen. In allen Wahllokalen wurde die Verkündigung des Wahlresultates mit Hochrufen aus Lueger ausgenommen. Die Ruhe wurde nirgends gestört. Rußland. Petersburg, 27. Februar. (Zur Judenfrage.) Wie die „Nowoje Wremja" in Erfahrung gebracht hat, wird durch das Ministerium der Volksaufktärung demnächst eine Revision der Statuten imb Programme der jüdischen Elementarschulen vorgenommen werden. Außerdem sollen nach der „Moskowskija Wjedowosti" noch in diesem Jahre die jüdischen Wohlthätigkeitsanstalten neu organisirt werden. Die Mehrzahl der letzteren, welche größtentheils mit den Synagogen und Gebethäusern in Zusammenhang stehen hat keine obrigkeitlich bestätigten Statuten. Deßhalb wird diesen Anstalten eine einjährige Frist gestellt werden, innerhalb derer sie ihre Statuten ausarbeiten und in gesetzlicher Form zur Bestätigung vorstellen müffen. Diejenigen Anstalten, welche ihre Statuten bis zum Ablauf dieser Frist nicht eingereicht haben, werden geschlossen und ihr Vermögen an andere gleichartige Anstalten überwiesen werden. Petersburg, 28. Februar. Aus Jambnrg wird der „St. Petersb. Ztg." von folgendem in der Rechtspflege seltenen Fall berichtet. Der Kownosche Kleinbürger Jtzig Fainberg war angeklagt, in Jamburg zuwider den Vorschriften über das Niederlassungsrecht der Inden nicht nur das Fleischerhandwerk, sondern auch einen Handel mit Fellen nach Dwinek hin betrieben zu haben und befand sich in Untersuchungshaft. Seine Vertheidigung hatte der St. Petersburger Rechtsanwalt I. M. Gordon übernommen. Gleich zu Beginn der Verhandlung erklärte dieser, Fainberg besitze das volle Recht zu den ihm als strafbar zur Last gelegten Handlungen. Als Beleg für seine Ansicht wies Herr Gordon auf zwei Allerhöchste Befehle hin, datirt vom 10. Juni 1804 und 21. Juli 1895, in welchen es Juden einer bestimmten Kategorie, zu der auch der Angeklagte gehöre, auch an Ortschaften, die den Juden als ständiger Wohnsitz verboten, gestattet ist, Handel zu treiben. Außerdem überreichte der Anwalt dem Gericht eine Kopie der Senatsentscheidung in einein gleichen Falle in- Sachen des Hebräers Hof, wo der Senat auf die Cassationsklage des Verthcidigers gegen das Urtheil des St. Petersburger Gerichtshofs die Erklärung abgegeben, daß die beiden erwähnten, Allerhöchst erlassenen Befehle auch Bezug haben auf jüdische Handwerker. Darauf fußend, erklärte Herr Gordon, er erachte die Befragung der Zeugen für überflüssig und beantrage die Niederschlagung des ganzen Gerichtsverfahrens gegen Fainberg — für immer. Der Procurator bat um eine Zwischenpailse zur Prüfung der vom Vertheidiger angeführten Argumentation. Darauf eröffnete der Staatsanwalt, die Ansicht des Vertheidigers beruhe auf durchaus gesetzlicher Basis, er finde gleichfalls, daß der Angeklagte keine gesetzwidrige Handlung begangen und

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