Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 37 (1896)
- Issue
- Heft 17 (27.2.1896)
- Date
- 1896-02-27
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
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340 Hannover vom Jahre 1860, welcher die Einrichtung eines Prival-Gottesdienstes von der Genehmigung der Gemeindevorstände abhängig macht. Die bei dem Regierungspräsidenten in Hildesheim eingereichte Beschwerde wird hoffentlich auf Grund der beigebrachten Rabbinats-Gutachien den Erfolg haben, daß die „liberalen" Herren ihre Gewisiensknechtung nicht aufrecht erhallen können. Aschaffenburg, 17. Febr. Der hier erscheinende „Beobachter am Main" schreibt: In der Nacht vom letzten Freitag auf Samstag wurden an zahlreichen Geschäftshäusern, welche im Besitze hiesiger israelitischer Mitbürger sind, Siegelmarken angeklebt mit der Aufschrift: „Kauft nicht bei Juden!" Namentlich die Lokale israelitischer Firmen in der Herftall-, Sand- und Landingstraße wurden durch derartige zweifelhafte Verzierungen ausgezeichnet. Als etwaigen „Fastnachtsulk" halten wir den Vorfall für viel zu knabenhaft und geschmacklos. Sollte aber Jemand wirklich die Absicht gehabt haben, damit den Keil der religiösen Zwietracht in unser friedliches Gemeinwesen zu treiben, so verwahren wir uns hiegegen alles Ernstes. Wir Katholiken wandeln nicht die Wege des Hofpredigers Stöcker und des Dr. Böckel. Wir sind auch nicht Freunde des SchulrectorS Ahlwardt und machen nicht in Antisemitismus und Judenhetzen. Deßhalb bitten wir alle unsere Gesinnungsgenossen. sich von etwa nach falscher Richtung bewegenden Bestrebungen fern zu halten. Oest er r.-Ungar. Monarchie. Wien, 20. Februar. (Die Druckschriften des Pfarrers Decker t.) Das heutige Amtsblatt enthält folgende Kundmachung : Das Landgericht Wien als Preßgericht hat auf Antrag der Staatsanwaltschaft erkannt, daß der Inhalt des Druckwerkes mit dem Titel: „Der wahre Israelit vor den Wiener Geschwornen" von Pfarrer Dr. Joseph Teckert, Wien, Verlag des „Sendboten des heiligen Joseph", Weinhaus, XVIII, in Commission bei H. Kirsch, I., Singerstraße 7, 1896, Mechiltharisten- Buchdruckerei, VII., in den Stellen: 1. von „Zum Schluffe möchte ich" bis „Hinreißen laffen" (Seile 60 bis 61), 2. von „Ich habe diese" bis „abgestandenes Fischblut" (Seite 67 bis 69), 3. von „Diese Charakteristik" bis „menschlichen Fehlern" (Seite 75 76), 4. von „Damit ist ein großer Theil" bis „unterdrückungslustig" (Seite 79 bis 80) und 5. von „Das ist wie gesagt" bis „schon lange genug Amboß gewesen" (Seite 81) das Vergehen nach §. 302 Str.-G. begründe, und es wird nach §. 493 St. P. O. das Verbot der Weiterverbreitung dieser Druckschrift ausgesprochen, die von der Staatsanwaltschaft verfügte Beschlagnahme nach §. 489 St. P. 0. bestätigt und nach §. 37 Pr. G. auf die Vernichtung der saisirten Exemplare erkannt. Wien, 26. Febr. (Die Lehrer und die Staatsgrundgefetze.) Im oberösterreichischen Landtage hat am 10. d. M. eine höchst beachtensmerthe Erörterung der Frage stattgefundev, wie sich Antisemitismus und Staatsgrnndgesetze zu einander verhalten. Anlaß zu dieser Debatte gab der Antrag Dr. Beurle's, der Landtag möge sich dahin aussprechen, daß der bekannte Erlaß des Landesschulrathes vom November 1895, betreffend die Ausübung der allgemeinen staatsbürgerlichen Rechte seitens der Lehrer eine empfindliche Verletzung der staatsbürgerlichen Rechte bedeute und daher die Zurücknahme des Erlasses fordere. Der Statthalter gab im Laufe der Debatte eine Erklärung ab, die von um so größerer prinzipieller Wichtigkeit ist, als sie klar, unzweideutig und von überzeugender Richtigkeit ist. Er sagte nämlich u. A., daß ein Lehrer, dem ein antisemitischer Wahlaufruf zur Unterschrift vorgelegt werde, sich erinnern müsse, „daß der Antisemitismus mit dem Geiste der Staatsgrundgesetze unverträglich fei." Diese Erklärung ist eigentlich eine selbstverständliche, aber ihre Wirkung wird dadurch erhöht, daß man bei uns in Oesterreich von der Regierungsbank aus niemals dasjenige hört, was selbstverständlich ist. Die Staatsgrundgesetze basiren auf der Rechtsgleichheit aller Staatsbürger, der Antisemitismus strebt die Aufhebung dcr Gleichberechtigung an, negirt die Bürgerrechte der Juden — kann es da noch einen Zweifel geben, daß zwischen den Staatsgrundgesetzen und dem Antisemitismus eine Kluft gähnt, die durch keine juristische Deutungskunst überbrückt werden kann? Die Erklärung des Statthalters läßt aber auch keinen Zweifel, daß das, was für den Lehrer gilt, auch für jeden Beamten, ja überhaupt jeden Bürger dieses Staates, der dem Gesetze treu ist, wichtig sein muß. Der Antisemitismus lebt nur von der Negation des Rechtes und des Gesetzes; er ist gewesen, wenn R^cht und Gesetz zur Geltung gelangen. Rußland. Bialyftok Vor einigen Jahren sind vierhundert Jahre verflossen, seit die Juden aus Spanien ausgewiesen wurden. An der Spitze der zahlreichen unglücklichen Brüder unseres Volkes ging ein Greis, dessen Name, so lange noch ein jüdisches Herz schlagen wird, mit Ehrfurcht bei Jedem in Erinnerung bleiben wird. Der Name dieses genialen Greises ist „Don Jsak Abarbanel." — Zu Ehren dieses Mannes hat die Loge „B'ne Brith" zu Jerusalem den Grundstein zu einer Bibliothek unter dem Namen „Midrasch Abarbanel" gelegt. Ein hiesiger Arzt, Namens Dr. raed. Joseph Chasanowitz, der schon zweimal Palästina besucht hatte und die Verhältnisse Jerusalems durch eigene Anschauungen kennt, hat beschlossen, auf