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Der Israelit · 1896-02-27 · Heft 17 (27.2.1896) · page 3

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Journal
Der Israelit
Volume
37 (1896)
Issue
Heft 17 (27.2.1896)
Date
1896-02-27
Page
– (sequence 3)
Language
German
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389 breitet werden. Derselbe schreibt an die „Israelitische Cultusgenossenschaft" Zürich, Folgendes: „Unter Hinweis auf die zwischen aus und Ihnen mündlich getroffenen Auseinandersetzungen und unter ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung derselben theilen mir Ihnen andurch mit, daß wir bereit sind, bei Generalversammlung unserer Gemeinde den Antrag auf Ausschließung der Ihrer Genossenschaft angehörcnden Mitglieder zurückzuziehen, sofern folgende Bedingungen Ihrerseits erfüllt werden: 1; Sie verpflichten sich Niemanden in Ihrer Genossenschaft auszunehnren, der nicht den Nachweis dafür erbracht hat, daß er Mitglied der Jsr. Gemeinde ist und mindestens die erste Quote der ihm durch unsere Steuercommission dekretirten Steuer beza lt hat. 2) Lsie verpflichten sich, diejenigen Mitglieder, die aus unserer Gemeinde ausgetreten, oder die in Folge Nichtbezahlung der Steuer oder aus andern Gründen aus der Gemeinde ausgeschlossen worden sind, auch in Ihrem Verbände nicht weiter zu belassen 2) Säe verpflichten sich dem Vorstande der Gemeinde je auf den Ablauf eines Kalendervierteljahres (April, Juli, Qtt. und Jan.) ein Verzeichniß Ihrer Mitglieder einzusenden. 4) Sie stellen sich in allen rituellen Dingen unter das Rabbinat der Eultusgemeinde und Sie verpflichten sich, keinem auswärtigen Geistlichen das Aufsichtsrecht über irgend eine Ihrer Jnstutionen zu gewähren. ■ >) Sie verpflichten sich einen Synagogenvorstand zu ernennen, welcher dem Vorstande der Cultusgemeinde alljährlich einen schriftlichen Bericht zu erstatten hat. 6) Die zwischen Ihnen und Ihren Angestellten bestehenden Verträge unterliegen der Genehmigung des Vorstandes. 7) Sie verpflichten sich Angestellte, welche sich nach dem (Gutachten unseres Rabbinats als zur Ausübung des betreffenden Amts unfähig oder unwürdig erwiesen haben, zu entlassen. 8) Ausdrücklich verpflichten Sie sich sowohl den auswärts domizilirten Schachet als den hier wohnenden Fleischansgeber, der Aussichl des hiesigen Rabbinats zu unterstellen. ll) Sie verpflichten sich die nach Aufgabe unserer Statuten, Verordnungen und Gerncindebeschlüsse festgesetzten Schlachtgebühren an uirsere Gemeinde abzuliefern. lO) Sie verpflichten sich für den Miethzins Ihres Betsaales sowohl als für die Honorare Ihrer sämmtlichen Angestellten aus Ihren cigeneil Mitteln aufzukommen. — Wir halten es für besser, wenn die Religionschule nicht getrennt wird und wir werden dafür sorgen, daß ein weiterer seminaristisch gebildeter Lehrer angestellt wird. Sie verpflichten sich Ihre Kinder in diese Religionsschule zu schicken." So lange die Züricher Gemeindewürdenträger nicht von dem hohell Roß heruntersteigen, von dem sie diese Diktakturparagraphen verkünden, ist an einen Ausgleich nicht zu denken. Etwas niürber sind die Herren seit diesem Erlaß allerdings schon geworden, besonders seitdem sie zu der Ueberzeugung gelangt sind, daß es noch Richter in Limmat-Athen giebt, all die sich die Gemaßregelten nun gewandt haben. Während in Deutschland die Reform auf dem Aussterbeetat steht und sich längst herabgelassen hat, das orthodoxe Judenthum und seine Anhänger als einen Faktor anzuerkennen, mit dem sie rechnen muß, scheinen sie in der Schweiz das alles verschlafen zu haben. Das dürste jedenfalls kein angenehmes Erwachen für die Schläfer geben. Aber auch zur Zeit, als die Reformjuden in Deutschland noch den Kopf hoch trugen, waren die Reformgemeinden dennoch bestrebt , ihre dissentirenden orthodoxen Minoritäten sich zu erhalten. Die orthodoxen Religionsgesellschaften hatten dagegeri die Tendenz, sich möglichst entschieden von der neuerungssüchtigen Muttergemeinde loszusagen und sich unabhängig von ihr zu constituiren. Dadurch hatten die reformatorischen Zwingherrn leichtes Spiel, die orthodoxen Religionsgesellschaften als Separatisten und Sonderbündler bei der öffentlichen Meinung zu denunciren. Und hier sehen wir das volle Gegentheil sich vollziehen. Fanatische Reformjuden spielen frivoler Weise mit dem Genleindefrieden und die orthodoxe Minderheit muß für seine Aufrechterhaltung die Hilfe der Gerichte und der Verwaltungsbehörden anrufen! Wir rufen daher dem jungen Gemeinwesen der Zürcher Religionsgesellschaft und ihren wackeren Führern aus vollem Herzen den jüdischen Steigergruß : ptnmi p:n zu. Möge sie fest und treu zur Sache ineiter stehen, für welche sie bislang so mannhaft eingetreten ist! Möge sie aus den Kämpfen, welche ihr Unverstand und Böswilligkeit aufnöthigen, immer neu gestärkt hervorgehen und ihr der Beistand und Segen Gottes zur Seite stehen, für dessen Ehre sie allein den Handschuh ausgenommen, den rücksichtsloser Fanatismus unseren heiligsten Heiligthümern hingeworfen. Sie wird dem Frieden dienen, je entschiedener sie seinen Gegnern den Krieg erklärt, sie wird den Frieden finden, je gewissenhafter sie der gekränkten jüdischen Wahrheit zu ihren: Rechte zu verhelfen sucht. Der Weg dazu stört nicht den Frieden, er schafft ihn und fertigt ihn, daß ihn kein unglückseliger Wahn mehr in Frage stellen kann. Wir haben es in Deutschland erfahren und auch die jüdische Orthodoxie in der Schweiz wird als Zeuge für die Wahrheir eintreten: MdL? rrninvj oyn ■oyi „Ihre Wege haben herrliche Ziele, und alle ihre Pfade führen z u m Friede n." Zeitungsnachrichten und Correspondenzen. Deutschland. Aus der Provinz Hannover, 28. Febr. In Göttingen ist nach der kürzlich erfolgten Vergrößerung der Synagoge auf Betreiben des Predigers Dr. Jacob die Orgel-Begleitung auf die heiligsten Gebete, wie Kadisch, Keduscha re. ausgedehnt worden. In Folge dessen haben zwölf Gemeinde-Mitglieder einen Privat-Gottesdienst eingerichtet, welcher aber auf Veranlassung des Vorstandes durch den Magistrat untersagt wurde. Es geschah dies auf Grund § 2 der allgemeinen Synagogenordnung für die Provinz

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